Auswahlverfahren für Zweitstudienbewerber:innen

Wer sich für einen zulassungsbeschränkten Bachelor-Studiengang bewirbt und bereits ein Studium an einer Hochschule im Bundesgebiet zum jeweiligen Bewerbungsende abgeschlossen hat, ist Zweitstudienbewerber:in. Für Zweitstudienbewerber:innen stehen 2% der Studienplätze pro Studiengang zur Verfügung. Sie dürfen sich nur für einen Studiengang bewerben. Je nachdem, welches Studium vorher absolviert wurde, ist auch eine Bewerbung in ein höheres Fachsemester möglich.

Die Auswahl der Bewerber:innen erfolgt durch eine Messzahl, die sich zusammensetzt aus der Durchschnittsnote des Abschlusses des Erststudiums sowie aus den für ein Zweitstudium maßgeblichen Gründen. Die Note der Hochschulzugangsberechtigung oder die Anzahl der Wartesemester sind nicht mehr relevant.

Ermittlung der Messzahl

1. Für das Ergebnis der Abschlussprüfung des Erststudiums erhalten die Bewerber folgende Punkte:

Abschlussnote BachelorstudiumPunkte im Auswahlverfahren
Noten ausgezeichnet bis sehr gut4 Punkte
Noten gut und voll befriedigend3 Punkte
Note befriedigend2 Punkte
Note ausreichend1 Punkt
Note nicht nachgewiesen1 Punk

 

2. Entsprechend dem Grad der Bedeuetung der Gründe für ein Zweitstudium erhalten Bewerber:innen folgende Punkte, wobei für die Bewerbung an einer Pädagogischen Hochschule Fallgruppe 1 oder 2 sehr selten oder nicht zum Tragen kommen.

Fallgruppe 1:Zwingende berufliche Gründe - 9 Punkte
Zwingende berufliche Gründe liegen vor, wenn die Bewerber:innen einen Beruf anstreben, der nur aufgrund zweier abgeschlossener Studiengänge ausgeübt werden kann.

Fallgruppe 2:Wissenschaftliche Gründe - 7 bis 11 Punkte
Wissenschaftliche Gründe liegen vor, wenn im Hinblick auf eine spätere Tätigkeit in Wissenschaft und Forschung auf der Grundlage der bisherigen wissenschaftlichen und praktischen Tätigkeit eine weitere wissenschaftliche Qualifikation in einem anderen Studiengang angestrebt wird.

Fallgruppe 3:Besondere berufliche Gründe - 7 Punkte
Besondere berufliche Gründe liegen vor, wenn die berufliche Situation der Bewerber:innen durch den Abschluss des Zweitstudiums erheblich verbessert wird, da es eine sinnvolle Ergänzung zum Erststudium darstellt.

Fallgruppe 4:Sonstige berufliche Gründe - 4 Punkte
Obwohl das Zweitstudium keine sinnvolle Ergänzung zum Erststudium darstellt, wird die berufliche Situation durch das Zweitstudium aus sonstigen Gründen erheblich verbessert. Eine genaue individuelle Darlegung ist erforderlich.

Fallgruppe 5:Sonstige Gründe - 1 Punkt

3. Einen Zuschlag von bis zu 2 Punkten erhält, wer nach einer Familienphase (bitte Nachweise, bspw. Geburtsurkunde, beilegen) den Wiedereinstieg oder den Neueinstieg in das Berufsleben anstrebt. Die Erhöhung kommt dann in Betracht, wenn aus familiären Gründen (z.B. Ehe, Kindererziehung) die frühere Berufstätigkeit aufgegeben oder aus Rücksicht auf familiäre Belange nach Abschluss des Erststudiums auf die Aufnahme einer adäquaten Berufstätigkeit verzichtet werden musste.
Die Höhe des Punktzuschlags richtet sich nach dem Grad der Betroffenheit. Das Ausmaß der Belastungen (z.B. Zahl der Kinder, Dauer der Familienphase) wird in angemessener Weise berücksichtigt.

Hinweis:
Eine Kumulierung der Gründe findet nicht statt; es wird jeweils die günstigste Fallgruppe zugrunde gelegt. Der Punktzuschlag für Bewerber:innen, die aus familiären Gründen ihren Zweistudienwunsch zurückgestellt haben, ist davon unabhängig; er wird zusätzlich gewährt.

Studiengebühren für ein Zweitstudium seit dem Wintersemester 2017/18

Studierende, die ab dem Wintersemester 2017/18 ein Zweitstudium neu aufnehmen, müssen je Semester 650 € leisten.

Informationen hierzu erhalten Sie auf Seiten des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg