Auswahlverfahren für Zweitstudienbewerber:innen
Wer sich für einen zulassungsbeschränkten Bachelor-Studiengang bewirbt und bereits ein Studium an einer Hochschule im Bundesgebiet zum jeweiligen Bewerbungsende abgeschlossen hat, ist Zweitstudienbewerber:in. Für Zweitstudienbewerber:innen stehen 2% der Studienplätze pro Studiengang zur Verfügung. Sie dürfen sich nur für einen Studiengang bewerben. Je nachdem, welches Studium vorher absolviert wurde, ist auch eine Bewerbung in ein höheres Fachsemester möglich.
Die Auswahl der Bewerber:innen erfolgt durch eine Messzahl, die sich zusammensetzt aus der Durchschnittsnote des Abschlusses des Erststudiums sowie aus den für ein Zweitstudium maßgeblichen Gründen. Die Note der Hochschulzugangsberechtigung oder die Anzahl der Wartesemester sind nicht mehr relevant.
Ermittlung der Messzahl
1. Für das Ergebnis der Abschlussprüfung des Erststudiums erhalten die Bewerber folgende Punkte:
Abschlussnote Bachelorstudium | Punkte im Auswahlverfahren |
---|---|
Noten ausgezeichnet bis sehr gut | 4 Punkte |
Noten gut und voll befriedigend | 3 Punkte |
Note befriedigend | 2 Punkte |
Note ausreichend | 1 Punkt |
Note nicht nachgewiesen | 1 Punkt |
2. Entsprechend dem Grad der Bedeutung der Gründe für ein Zweitstudium erhalten Bewerber:innen folgende Punkte, wobei für die Bewerbung an einer Pädagogischen Hochschule Fallgruppe 1 oder 2 sehr selten oder nicht zum Tragen kommen.
Fallgruppe 1:Zwingende berufliche Gründe - 9 Punkte
Zwingende berufliche Gründe liegen vor, wenn die Bewerber:innen einen Beruf anstreben, der nur aufgrund zweier abgeschlossener Studiengänge ausgeübt werden kann.
Fallgruppe 2:Wissenschaftliche Gründe - 7 bis 11 Punkte
Wissenschaftliche Gründe liegen vor, wenn im Hinblick auf eine spätere Tätigkeit in Wissenschaft und Forschung auf der Grundlage der bisherigen wissenschaftlichen und praktischen Tätigkeit eine weitere wissenschaftliche Qualifikation in einem anderen Studiengang angestrebt wird.
Fallgruppe 3:Besondere berufliche Gründe - 7 Punkte
Besondere berufliche Gründe liegen vor, wenn die berufliche Situation der Bewerber:innen durch den Abschluss des Zweitstudiums erheblich verbessert wird, da es eine sinnvolle Ergänzung zum Erststudium darstellt.
Fallgruppe 4:Sonstige berufliche Gründe - 4 Punkte
Obwohl das Zweitstudium keine sinnvolle Ergänzung zum Erststudium darstellt, wird die berufliche Situation durch das Zweitstudium aus sonstigen Gründen erheblich verbessert. Eine genaue individuelle Darlegung ist erforderlich.
Fallgruppe 5:Sonstige Gründe - 1 Punkt
3. Einen Zuschlag von bis zu 2 Punkten erhält, wer nach einer Familienphase (bitte Nachweise, bspw. Geburtsurkunde, beilegen) den Wiedereinstieg oder den Neueinstieg in das Berufsleben anstrebt. Die Erhöhung kommt dann in Betracht, wenn aus familiären Gründen (z.B. Ehe, Kindererziehung) die frühere Berufstätigkeit aufgegeben oder aus Rücksicht auf familiäre Belange nach Abschluss des Erststudiums auf die Aufnahme einer adäquaten Berufstätigkeit verzichtet werden musste.
Die Höhe des Punktzuschlags richtet sich nach dem Grad der Betroffenheit. Das Ausmaß der Belastungen (z.B. Zahl der Kinder, Dauer der Familienphase) wird in angemessener Weise berücksichtigt.
Hinweis:
Eine Kumulierung der Gründe findet nicht statt; es wird jeweils die günstigste Fallgruppe zugrunde gelegt. Der Punktzuschlag für Bewerber:innen, die aus familiären Gründen ihren Zweistudienwunsch zurückgestellt haben, ist davon unabhängig; er wird zusätzlich gewährt.
Studiengebühren für ein Zweitstudium
Wer bereits ein Studium in einem anderen Studiengang an einer deutschen Hochschule erfolgreich abgeschlossen hat muss zusätzlich zum Semesterbeitrag je Semester 650 € zahlen. Dies gilt für ein zweites Bachelor- oder für ein zweites Masterstudium.
Studierende eines lehramtsbezogenes Bachelorstudiums (Primar, Sekundarstufe I bzw. Sonderpädagogik) oder eines Masters of Education müssen hingegen keine Zweitstudiengebühr zahlen. Der Master Ingenieurpädagogik ist ebenso gebührenfrei.
Informationen hierzu erhalten Sie auf Seiten des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg