Allgemeines

Eine Zulassung im höheren Fachsemester kann nur dann erfolgen, wenn Sie bereits an einer Hochschule studiert haben und bisherige Studien- und Prüfungsleistungen auf das angestrebte Studium angerechnet werden können.

Wir weisen darauf hin, dass auch die höheren Fachsemester zulassungsbeschränkt sind! Eine Zulassung ist daher nur möglich, wenn freie Studienplätze zur Verfügung stehen.

Aufgrund der relativ geringen Studienabbruchquote und gleichzeitig zurückgehender Studienplätze ist die Wahrscheinlichkeit, im höheren Semester einen freien Studienplatz zu erhalten, leider nicht sehr hoch.

Für die Beratung der Anerkennungsmöglichkeiten Ihrer bisherigen Studien- und Prüfungsleistungen können Sie sich gerne im Vorfeld mit den zuständigen Beauftragten für die Anerkennung des jeweiligen Faches der PH Heidelberg in Verbindung setzen. Die formale Anerkennung der Studien- und Prüfungsleistungen ist jedoch erst nach der Zulassung zum Studium und entsprechenden Immatrikulation möglich bzw. erforderlich.

Inhaltsverweise:

Vorgehensweise

Wir erläutern Ihnen gerne die einzelnen Schritte:

  1. Bewerbung in ein höheres Fachsemester
    Stellen Sie den Antrag über unser Online-Bewerbungsportal bis spätestens 15. Juli zum Wintersemester bzw. 15. Januar für das Sommersemester. Achten Sie darauf, nach der Auswahl der Fächer bei der Angabe des Fachsemesters jeweils "höheres Fachsemester" auszuwählen. Die Auswahl muss einheitlich für alle Fächer getroffen werden, da sich das Fachsemester auf den gesamten Studiengang bezieht. Eine unterschiedliche Angabe der Fachsemester in den jeweiligen Fächern ist nicht möglich. Während des Online-Bewerbungsprozesses werden Sie aufgefordert, Ihre Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abiturzeugnis) und Nachweise Ihrer bisherigen Studienzeit und Ihrer bisherigen Studien- und Prüfungsleistungen hochzuladen.
  2. Zulassung oder Ablehnung
    Nach Ende der Rückmeldefrist wird geprüft, ob Studienplätze zur Verfügung stehen. Gegen Ende August bzw. Ende Februar werden im Online-Bewerbungsportal die Zulassungs- bzw. Ablehnungsbescheide versandt.
  3. Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen
    Nach erfolgter Zulassung im gewünschten Studiengang sollten Sie im eigenen Interesse Ihre Studien- und Prüfungsleistungen anerkennen lassen.
    Eine mögliche Anerkennung der bisherigen Prüfungsleistungen prüft die/der zuständige Beauftragte für die Anerkennung des jeweiligen Faches der PH Heidelberg.
    Die Anerkennung ist jeweils in allen Fächern und Studienbereichen erforderlich, die Sie künftig wählen möchten und in denen Sie anrechenbare Studien- und Prüfungsleistungen mitbringen.
    Die Anerkennung ist auch erforderlich, wenn Sie innerhalb eines PH-Studiums den Studiengang wechseln und das Fach beibehalten, weil hinsichtlich der Fächer unterschiedliche Leistungsanforderungen bestehen.
    Verwenden Sie hierfür bitte das entsprechende Formular zur Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen.
    Dieses reichen Sie zur Dokumentation beim Prüfungsamt im Altbau der PH ein.
    Lesen Sie bitte unbedingt die Hinweise zum Anerkennungsverfahren (siehe auch www.ph-heidelberg.de/anerkennung).
  4. BAFöG-Empfänger:innen
    Falls Sie BAFöG-Empfänger:in sind, können Sie nach erfolgter Zulassung im Studienbüro einen Anrechnungsbescheid zur Vorlage beim Amt für Ausbildungsförderung anfordern.
  5. Immatrikulation
    Um den neu gewählten Studiengang beginnen zu können, müssen Sie sich nach der Zulassung noch hierfür immatrikulieren. Die Immatrikulation wird ebenfalls über unser Online-Portal durchgeführt. Weitere Informationen zur Immatrikulation erhalten Sie hier.

Rangfolge für die Vergabe von Studienplätzen

Zulassungsrechtlich wird bei der Vergabe von Studienplätzen im höheren Fachsemester zwischen drei Fallgruppen unterschieden, die nachstehend erläutert werden. Falls Studienplätze im höheren Fachsemester zur Verfügung stehen, werden diese in folgender Reihenfolge vergeben:

  1. Aufrücker:innen (= Personen, die für das 1. Fachsemester in dem Studiengang, für den sie die Zulassung zu einem höheren Fachsemester beantragen, an der PH Heidelberg zugelassen werden)
  2. Hochschulortwechsler:innen und Studienunterbrecher:innen (= Personen, die im gleichen Studiengang an einer Pädagogischen Hochschule immatrikuliert sind oder waren)
  3. Quereinsteiger:innen (= alle übrigen Bewerber:innen)