Allgemeines
Eine Zulassung im höheren Fachsemester kann nur dann erfolgen, wenn Sie bereits an einer Hochschule studiert haben und bisherige Studien- und Prüfungsleistungen auf das angestrebte Studium angerechnet werden können.
Wir weisen darauf hin, dass auch die höheren Fachsemester zulassungsbeschränkt sind! Eine Zulassung ist daher nur möglich, wenn freie Studienplätze zur Verfügung stehen.
Aufgrund der relativ geringen Studienabbruchquote und gleichzeitig zurückgehender Studienplätze ist die Wahrscheinlichkeit, im höheren Semester einen freien Studienplatz zu erhalten, leider nicht sehr hoch.
Für die Beratung der Anerkennungsmöglichkeiten Ihrer bisherigen Studien- und Prüfungsleistungen können Sie sich gerne im Vorfeld mit den zuständigen Beauftragten für die Anerkennung des jeweiligen Faches der PH Heidelberg in Verbindung setzen. Die formale Anerkennung der Studien- und Prüfungsleistungen ist jedoch erst nach der Zulassung zum Studium und entsprechenden Immatrikulation möglich bzw. erforderlich.
Inhaltsverweise:
Vorgehensweise
Wir erläutern Ihnen gerne die einzelnen Schritte:
- Bewerbung in ein höheres Fachsemester
Stellen Sie den Antrag über unser Online-Bewerbungsportal bis spätestens 15. Juli zum Wintersemester bzw. 15. Januar für das Sommersemester. Achten Sie darauf, nach der Auswahl der Fächer bei der Angabe des Fachsemesters jeweils "höheres Fachsemester" auszuwählen. Die Auswahl muss einheitlich für alle Fächer getroffen werden, da sich das Fachsemester auf den gesamten Studiengang bezieht. Eine unterschiedliche Angabe der Fachsemester in den jeweiligen Fächern ist nicht möglich. Während des Online-Bewerbungsprozesses werden Sie aufgefordert, Ihre Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abiturzeugnis) und Nachweise Ihrer bisherigen Studienzeit und Ihrer bisherigen Studien- und Prüfungsleistungen hochzuladen. - Zulassung oder Ablehnung
Nach Ende der Rückmeldefrist wird geprüft, ob Studienplätze zur Verfügung stehen. Gegen Ende August bzw. Ende Februar werden im Online-Bewerbungsportal die Zulassungs- bzw. Ablehnungsbescheide versandt. - Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen
Nach erfolgter Zulassung im gewünschten Studiengang sollten Sie im eigenen Interesse Ihre Studien- und Prüfungsleistungen anerkennen lassen.
Eine mögliche Anerkennung der bisherigen Prüfungsleistungen prüft die/der zuständige Beauftragte für die Anerkennung des jeweiligen Faches der PH Heidelberg.
Die Anerkennung ist jeweils in allen Fächern und Studienbereichen erforderlich, die Sie künftig wählen möchten und in denen Sie anrechenbare Studien- und Prüfungsleistungen mitbringen.
Die Anerkennung ist auch erforderlich, wenn Sie innerhalb eines PH-Studiums den Studiengang wechseln und das Fach beibehalten, weil hinsichtlich der Fächer unterschiedliche Leistungsanforderungen bestehen.
Verwenden Sie hierfür bitte das entsprechende Formular zur Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen.
Dieses reichen Sie zur Dokumentation beim Prüfungsamt im Altbau der PH ein.
Lesen Sie bitte unbedingt die Hinweise zum Anerkennungsverfahren (siehe auch www.ph-heidelberg.de/anerkennung). - BAFöG-Empfänger:innen
Falls Sie BAFöG-Empfänger:in sind, können Sie nach erfolgter Zulassung im Studienbüro einen Anrechnungsbescheid zur Vorlage beim Amt für Ausbildungsförderung anfordern. - Immatrikulation
Um den neu gewählten Studiengang beginnen zu können, müssen Sie sich nach der Zulassung noch hierfür immatrikulieren. Die Immatrikulation wird ebenfalls über unser Online-Portal durchgeführt. Weitere Informationen zur Immatrikulation erhalten Sie hier.
- Studierende, die nach dem ersten Semester den Studiengang an der PH wechseln möchten, werden grundsätzlich in das 2. Semester eingestuft.
- Personen mit anrechenbaren Studien- und Prüfungsleistungen, bei denen die Akademische Vorprüfung nicht komplett anerkannt werden kann, werden in das 2. Semester eingestuft.
- Hochschulortwechsler:innen d. h. Personen, die lediglich die Hochschule wechseln und den Studiengang beibehalten, bewerben sich grundsätzlich ins nächsthöhere Semester. Die Bewerbung ins erste Semester ist in diesem Fall ausgeschlossen.
- Um die Zulassungschancen zu erhöhen, sollten bzw. können Sie sich im gewünschten Studiengang auch in daserrste Semester bewerben. Nutzen Sie hierfür die Onlinebewerbung.
- Bei einer Zulassung im gewünschten neuen Studiengang sollten Sie in Ihrem eigenen Interesse beim Akademischen Prüfungsamt die anerkannten Prüfungsleistungen vorlegen, damit dies entsprechend dokumentiert wird.
Rangfolge für die Vergabe von Studienplätzen
Zulassungsrechtlich wird bei der Vergabe von Studienplätzen im höheren Fachsemester zwischen drei Fallgruppen unterschieden, die nachstehend erläutert werden. Falls Studienplätze im höheren Fachsemester zur Verfügung stehen, werden diese in folgender Reihenfolge vergeben:
- Aufrücker:innen (= Personen, die für das 1. Fachsemester in dem Studiengang, für den sie die Zulassung zu einem höheren Fachsemester beantragen, an der PH Heidelberg zugelassen werden)
- Hochschulortwechsler:innen und Studienunterbrecher:innen (= Personen, die im gleichen Studiengang an einer Pädagogischen Hochschule immatrikuliert sind oder waren)
- Quereinsteiger:innen (= alle übrigen Bewerber:innen)
BAföG-Empfänger:innen sollten beachten, dass sich ein Studiengang- oder Fachwechsel auf die weitere Förderung auswirken kann. Erkundigen Sie sich in Ihrem eigenen Interesse vor jedem Wechsel beim Amt für Ausbildungsförderung, Studierendenwerk Heidelberg, Marstallhof 1-5, 69117 Heidelberg, nach den Auswirkungen auf Ihre Förderung.