Gasthörer:innen

Voraussetzung

Personen, die eine hinreichende Bildung nachweisen, können zur Teilnahme an einzelnen Lehrveranstaltungen als Gasthörer:in zugelassen werden, sofern ausreichend Kapazität vorhanden ist.

Wichtige Hinweise

Studienleistungen, die als Gasthörer:in erbracht werden, können im Rahmen eines regulären Studiums nicht anerkannt werden. Auch eine Zulassung zu Prüfungen ist nicht möglich. Teilnahmebestätigungen können ausgestellt werden.

Zulassungsmodalitäten

Nach § 12 der Zulassungs- und Immatrikulationsordnung der Pädagogischen Hochschule Heidelberg (ZIO) wird durch eine Zulassung als Gasthörer:in die Erlaubnis zum Besuch einzelner Lehrveranstaltungen für die Dauer eines Semesters erteilt.

Die Erlaubnis ist in der Regel begrenzt auf höchstens 10 Stunden Lehrveranstaltungen je Semesterwoche.

Gebühren:

Gebühren für eine Gasthörerschaft
bis 2 Semesterwochenstunden 50 €
bis 4 Semesterwochenstunden100 €
bis 6 Semesterwochenstunden150 €
bis 10 Semesterwochenstunden

250 €

Die Benutzung von Hochschuleinrichtungen richtet sich nach den bestehenden Benutzungsordnungen.

Suchen Sie sich aus dem Veranstaltungsangebot der Pädagogischen Hochschule Heidelberg die Veranstaltungen aus, die Sie besuchen möchten. Gehen Sie bis spätestens zum Vorlesungsbeginn zur:m Lehrperson, die für die Veranstaltung verantwortlich ist und lassen Sie sich dort den Antrag abzeichnen. Reichen Sie den Antrag vollständig ausgefüllt im Studienbüro ein. Danach erhalten Sie Ihren Gebührenbescheid und nach Zahlungseingang Ihre Zulassung als Gasthörer:in.

Das Vorlesungsverzeichnis kann über das LSF-Portal abgerufen werden. Dieses wird im September für das Wintersemester und im März für das Sommersemester online gestellt.