Erweiterungsstudium Besonderer Erweiterungsfächer

Studierende eines lehramtsbezogenen Studiengangs an der PH Heidelberg haben die Möglichkeit, zusätzlich ein Besonderes Erweiterungsfach zu studieren.

Angeboten werden momentan die Fächer Theaterpädagogik, Ästhetische Bildung, Taubblinden-/Hörsehbehindertenpädagogik und Informatische Bildung in der Schule (IBIS).

Die Besonderen Erweiterungsfächer Theaterpädagogik, Ästhetische Bildung und Taubblinden-/Hörsehbehindertenpädagogik haben einen Studienumfang von jeweils 45 Leistungspunkten (LP) verteilt auf 4 Module.

Das Besondere Erweiterungsfach Informatische Bildung in der Schule hat einen Studienumfang von 36 LP verteilt auf 4 Module.

Voraussetzungen

Zum Studium eines besonderen Erweiterungsfaches ist berechtigt, wer in einem lehramtsbezogenen Bachelorstudiengang oder in einem Masterstudiengang of Education an der Pädagogischen Hochschule Heidelberg eingeschrieben ist.

Taubblinden- und Hörsehbehindertenpädagogik kann nur wählen, wer im BA- oder MA-Studiengang Sonderpädagogik immatrikuliert ist.

Außerdem müssen im lehramtsbezogenen Bachelorstudiengang mindestens 25 LP erfolgreich erworben worden sein.

Studienbeginn und Bewerbung bzw. Einschreibung

Die Aufnahme der besonderen ErweiterungsfächerTheaterpädagogik, Ästhetische Bildung und Informatische Bildung in der Schule ist zum Sommersemester und zum Wintersemester möglich.
Die Aufnahme des besonderen Erweiterungsfaches Taubblinden-/Hörsehbehindertenpädagogik ist ausschließlich zum Wintersemester möglich.

Die besonderen Erweiterungsfächer Ästhetische Bildung  und  Informatische Bildung in der Schule sind zulassungsfrei.
Der Antrag auf Aufnahme (PDF, ca. 0,04 MB) kann in den folgenden Zeiträumen direkt im Studienbüro abgegeben werden oder auf dem Postweg erfolgen:
Sommersemester: 01. - 31. März
Wintersemester: 01. - 30. September

Das besondere Erweiterungsfach Taubblinden-/Hörsehbehindertenpädagogik ist zulassungsbeschränkt. Es stehen 20 Studienplätze zur Verfügung. Für die Teilnahme am Auswahlverfahren ist eine fristgerechte Bewerbung erforderlich. Bewerbungsfrist ist der 15. Juli.

Die Bewerbung erfolgt rein elektronisch über das Online-Bewerbungsportal.

 

Die benötigten Nachweise (siehe oben bei "Voraussetzungen") laden Sie während des Bewerbungsprozesses einfach online hoch.

Das besondere Erweiterungsfach Theaterpädagogik ist zulassungsbeschränkt.
Hierfür steht nur eine gewisse Anzahl an Studienplätzen zur Verfügung. Für die Teilnahme am Auswahlverfahren ist eine fristgerechte Bewerbung erforderlich.
Die Bewerbungsfrist ist wie folgt:
15. Juli für Zulassungen zum Wintersemester bzw.
15. Januar für Zulassungen zum Sommersemester.

 Die Bewerbung erfolgt rein elektronisch über das Online-Bewerbungsportal.

 

Die benötigten Nachweise (siehe oben bei "Voraussetzungen") laden Sie während des Bewerbungsprozesses einfach online hoch.

Kosten pro Semester

Für das Studium eines Besonderen Erweiterungsfaches fallen keine gesonderten Gebühren an. Der Semesterbeitrag fällt nur einmal im Rahmen des lehramtsbezogenen Bachelorstudiums an.

Studienumfang, Aufbau und Inhalt

Der Studienumfang eines Besonderen Erweiterungsfaches liegt bei 45 bzw. 36 Leistungspunkten (siehe oben).

Informationen über den Aufbau und über die Inhalte erhalten Sie im entsprechenden Modulhandbuch.

Allgemeine Ziele und Abschluss

Das zusätzliche Studienangebot wird mit einem Hochschulzertifikat abgeschlossen.

Die Studierenden der Theaterpädagogik sollen auf Basis einer künstlerisch-fachpraktischen, theaterwissenschaftlichen und theaterpädagogischen Bildung ihre eigene Form der Anleitung von Theater in unterrichtlichen schulischen und außerunterrichtlichen Bereichen zur Gestaltung von theatral-künstlerischen und theatral-pädagogischen Prozessen kennenlernen und entwickeln.

Die Studierenden der Ästhetischen Bildung sollen didaktische Handlungsstrategien entwickeln, die sie in die Lage versetzen, übergreifende musikalische und künstlerische Gestaltungsprinzipien in den Unterricht einzubringen.

Ziel des Absolvierens des besonderen Erweiterungsfaches Taubblinden-/Hörsehbehindertenpädagogik ist die Entwicklung eines tiefgründigen Verständnisses für die sich aus der Taubblindheit/Hörsehbehinderung ergebenden spezifischen Bedarfe durch die Auseinandersetzung mit und Anwendung von theoretischen Konzepten sowie duch das Erlangen vielfältiger fachpraktischer Einblicke. Die Studierenden sind foglich auf Grundlage dieses Verständnisses und durch ihr erworbenes Wissen zu taubblindenpädagogischen Methoden und deren exemplarischen Anwendung kompetente Kommunikationspartner:innen von Kindern und Jugendlichen mit Taubblindheit/Hörsehbehinderung. Ferner sind sie fachlich spezialisierte, d.h. taubblindenpädagogisch versierte Ansprechpartner:innen von Bezugspersonen sowie Fachkräften dieses Personenkreises und sich über eine Vielfalt taubblindenspezifischer Aspekte im Kontext unterrichtlicher Prozesse bewusst.

Das Ziel des besonderen Erweiterungsfaches Informatische Bildung in der Schule ist die Vermittlung eines anschlussfähigen fachwissenschaftlichen und fachdidaktischen Wissens in Informatik, das es ermöglicht, gezielte Vermittlungs-, Lern- und Bildungsprozesse mit Bezug zum Fach Informatik zu gestalten und neue fachliche und fächerverbindende Entwicklungen selbstständig in den Unterricht und in die Schulentwicklung einzubringen.

Die angezielten Kompetenzen sind in den entsprechenden Modulhandbüchern formuliert.