Promotion

Allgemeines

Die PH Heidelberg bietet Studierenden mit überdurchschnittlichen Studienergebnissen die Möglichkeit einer Promotion: Die Hochschule verleiht im Rahmen ihres Promotionsrechts den Grad eines Doktors der Erziehungswissenschaften (Dr. paed.) oder eines Doktors der Philosophie (Dr. phil.) aufgrund einer vom Doktoranden verfassten wissenschaftlichen Arbeit (Dissertation) und einer mündlichen Prüfung (Disputation).

Informationen

Es gilt die jeweils gültige Promotionsordnung.

  • Voraussetzung
    Hochschulabschluss mit überdurchschnittlichem Ergebnis
    (weitere Voraussetzungen entnehmen Sie bitte der jeweils gültigen Promotionsordnung)
  • Promotionsdauer
    Die Annahme als Doktorand:in erfolgt in der Regel für vier Jahre; eine Verlängerung ist grundsätzlich möglich.
  • Antrag auf Annahme als Doktorand:in
    Sie stellen beim Dekan der Fakultät, die für das gewählte Hauptfach zuständig ist, den Antrag auf Annahme als Doktorand:in. Hierbei ist der vorläufige Arbeitstitel Ihrer Dissertation sowie ein entsprechendes Exposé beizufügen. Außerdem muss eine Betreuungsvereinbarung mit einer:m  Professor:in geschlossen und dem Antrag beigefügt werden.
  • Immatrikulation
    Falls Sie sich als Doktorand:in immatrikulieren möchten, können Sie dies vom 1. bis 30. September für das Wintersemester bzw. von 1. bis 31. März für das Sommersemester erledigen. Wenden Sie sich hierzu bitte an das Studienbüro.
  • Promovierendenkonvent
    Mit der Annahme als Doktorand:in sind Sie automatisch Mitglied des Promovierendenkonvents. Der Konvent kann Empfehlungen an die zuständigen Hochschulgremien aussprechen, sie in Fragen der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses beraten und zu Änderungen der Promotionsordnung Stellung nehmen.