Eignungsprüfung für beruflich Qualifizierte

Die Eignungsprüfung für beruflich Qualifizierte besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Prüfungsteil. Alle bislang bekannten Informationen finden Sie auf dieser Seite.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.

Zulassungsvoraussetzungen

Um an der Eignungsprüfung teilnehmen zu können, benötigen Sie:
- eine mindestens zweijährige dem angestrebten Studiengang fachlich entsprechende erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung und
- eine an die Berufsausbildung anschließende Berufserfahrung von in der Regel zwei Jahren in einem dem angestrebten Studiengang fachlich entsprechenden Bereich sowie
- ein Beratungsgespräch an einer Hochschule

Beratungsgespräch

Für das verpflichtende Beratungsgespräch (nach §58, Abs. 2, Ziff. 6 LHG) werden an den Hochschulen spezielle Beratungen angeboten.

Falls Sie an der PH Heidelberg einen Beratungstermin wünschen, so vereinbaren Sie einen Termin mit der Telefonhotline der Pädagogischen Hochschule Heidelberg unter 06221/477-555 (Montag - Donnerstag 8 - 14 Uhr, Freitag 8 - 12 Uhr) mit dem Stichwort "Beratungsgespräch Eignungsprüfung".

Beachten Sie bitte auch, dass Sie das Beratungsgespräch an jeder anderen Hochschule durchführen können.

Schriftliche Prüfung

Die schriftlichen Prüfungen umfassen
- eine Aufsichtsarbeit im Fach Deutsch (Aufsatz), 120 Min.
- eine Aufsichtsarbeit im Fach Englisch (Textverständnisaufgaben und Textproduktion in englischer Sprache), 120 Min. und
-  als fachspezifische Prüfung eine Aufsichtsarbeit aus dem gesellschaftswissenschaftlichen Bereich, zwischen 120 - 180 Min.

Informationen zu den Anforderungen und den Prüfungsinhalten erhalten Sie bei der Pädagogischen Hochschule, die die nächste Eignungsprüfung durchführt.

Mündliche Prüfung

Die mündliche Prüfung erstreckt sich auf allgemeine Kenntnisse zu kulturellen, politischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Themen. Die Dauer beträgt 30 Minuten. Zur mündlichen Prüfung wird nur zugelassen, wer in den schriftlichen Prüfungsfächern einen Durchschnitt von mindestens 4,0 erreicht. Dabei ist in mindestens zwei Fächern die Note 4,0 oder besser zu erreichen und es darf in höchstens einem Fach eine Note zwischen 4,0 und 4,5 erreicht werden.

Informationen und Ansprechpartner:innen erhalten Sie bei der Pädagogischen Hochschule, die die nächste Eignungsprüfung durchführt.

Fachliche Entsprechung

Die fachliche Entsprechung der Berufsausbildung und -tätigkeit bezieht sich auf folgende Bereiche:

lehramtsbezogener Bachelor-Studiengang Grundschule
- pädagogischer, sozialer, pflegerischer Bereich

lehramtsbezogener Bachelor-Studiengang Sekundarstufe I
- fachliche Entsprechung für die beiden Fächer, die in dem Studiengang gewählt werden

lehramtsbezogener Bachelor-Studiengang Sonderpädagogik
- pädagogischer, sozialer, pflegerischer Bereich und für eine sonderpädagogische Ergänzung, die in dem angestrebten Studiengang gewählt werden soll

Bachelor-Studiengang im Bereich Frühe Bildung
- pädagogischer Bereich

Bachelor-Studiengang im Bereich Gesundheitspädagogik, Gesundheitsförderung
- pädagogischer, pflegerischer Bereich

Eine studiengangsbezogene Auflistung entsprechender Berufsausbildungen finden Sie in der Anlage zur Satzung über die Eignungsprüfung (siehe Download-Bereich).

Die fachliche Entsprechung weiterer Studiengänge werden im Einzelfall geprüft.

Kosten

Die Prüfungsgebühr beträgt 200 EUR und muss vor dem ersten schriftlichen Prüfungstermin auf dem Konto der die Eignungsprüfung ausrichtenden Hochschule eingegangen sein.

Anmeldung

Die Eignungsprüfung für berufliche Qualifizierte findet im Jahr 2022 an der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe statt.

Alle Informationen zur Anmeldung, zu den benötigten Unterlagen und zu den Prüfungen selbst finden Sie auf der Webseite der PH Karlsruhe.