Zulassungsvoraussetzungen
Für die Zulassung zu einem grundständigen Studium (alle Studiengänge mit Bachelorabschluss) an der PH Heidelberg ist eine Hochschulzugangsberechtigung erforderlich.
Mit folgenden Abschlüssen können Sie sich für einen Studienplatz bewerben:
Berechtigt zum Studium aller Studiengänge
Gilt nur für bestimmte Fächer oder bestimmte Studiengänge (siehe Zeugnis).
Achtung: Studienberechtigung kann ggf. auch nur für bestimmte Bundesländer gelten.
Wer die fachgebundene Hochschulreife besitzt und einen Bachelor-Studiengang studieren möchte, zu dem die Berechtigung nicht vorliegt, kann an der Deltaprüfung teilnehmen.
Berechtigt ausschließlich für den Bachelor-Studiengang "Frühkindliche und Elementarbildung".
Absolvent:innen der Fachhochschulreife haben die Möglichkeit, an der Deltaprüfung teilzunehmen. Mit dem erfolgreichen Bestehen der Deltaprüfung erhält man die Studienberechtigung für alle Bachelor-Studiengänge in Baden-Württemberg.
Voraussetzung für die Teilnahme an der Eignungsprüfung:
- Fachhochschulreife oder
- fachgebundene Hochschulreife
Ausführliche Informationen zu den Zulassungsvoraussetzungen, zur Anmeldung sowie zu den Prüfungen
Eine Meisterprüfung und der Nachweis eines Beratungsgespräches berechtigt zum Studium aller Studiengänge (in Baden-Württemberg). Eine der Meisterprüfung gleichwertige berufliche Fortbildung liegt vor, wenn
- die berufliche Fortbildung grundständig auf einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung aufbaut,
- es sich bei der beruflichen Fortbildung um eine anerkannte berufliche Aufstiegsfortbildung handelt und
- der Lehrgang der beruflichen Fortbildung mindestens 400 Unterrichtsstunden umfasst
- oder eine Berufsausbildung entsprechend der Rahmenvereinbarung über Fachschulen der Kultusministerkonferenz vom 7. November 2002 in der jeweils geltenden Fassung abgeschlossen wurde (z.B. Erzieher:innen, Heilerziehungspfleger:innen, Jugend- und Heimerzieher:innen).
Das Beratungsgespräch kann an jeder Pädagogischen Hochschule in Baden-Württemberg durchgeführt werden.
Voraussetzung für die Teilnahme an der Eignungsprüfung ist eine mindestens zweijährige, dem angestrebten Studiengang entsprechende Berufsausbildung und eine fachlich entsprechende Berufserfahrung.
Die Eignungsprüfung findet einmal jährlich statt. Die Prüfung wird im Wechsel an jeweils einer Pädagogischen Hochschule stellvertretend für alle durchgeführt und das Zeugnis berechtigt zum Studium an einer Pädagogischen Hochschule.
Die Eignungsprüfung 2025 findet an der Pädagogischen Hochschule Weingarten statt.
Die Eignungsprüfung 2026 findet an der Pädagogischen Hochschule Freiburg statt.
Bewerbungsende ist der 1. Februar des entsprechenden Jahres. Die Anmeldung ist an die Hochschule zu richten, an der die Eignungsprüfung stattfindet.
Ausführliche Informationen zur Eignungsprüfung
die bestandene Laufbahnprüfung für Fachlehrer:inen für musisch-technische Fächer wird der fachgebundenen Hochschulreife gleichgestellt. Bewerber:innen können sich für die Lehramtsstudiengänge B.A. Bildung im Primarbereich (Bezug Lehramt Grundschule) oder B.A. Bildung im Sekundarbereich (Bezug Sekundarstufe I) bewerben.
die bestandene Laufbahnprüfung für Fachlehrer:innen an Sonderschulen sowie Technische Lehrer:innen an Sonderschulen berechtigen zum Studium des Studiengangs B.A. Sonderpädagogik (Bezug Lehramt Sonderpädagogik).
Einer allgemeinen Hochschulreife gleichgestellt wird das Zeugnis über die bestandene Abschlussprüfung einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule.