Tages- und Blockpraktikum (TBP)
Sonderpädagogik
- TBP-Info-1 - Wie ist das TBP organisiert? Wie funktioniert die Anmeldung?
- TBP-Info-2 - Für eingeteilte Studierende
Die Info-Veranstaltungen (Termine) sind verpflichtend zu besuchen. Wer verhindert ist, kann auf die Infos der anderen Schulart(en) ausweichen.
TBP-Informationen "kompakt" (Gesamtübersicht)
TBP I Handreichung / TBP I+ Handreichung
TBP II Handreichung / TBP II+ Handreichung
TBP Bescheinigung m. ben. Lehrprobe
Kriterien für ein erfolgreiches TBP
Videoaufzeichnungen (datenschutzrechtlich geprüft)
TBP-Organisation
1. Praktikumsplatz
Praktikumsplätze werden über das Praktikumsamt an Kooperationsschulen vergeben (KEINE Selbstsuche). Bitte beachten Sie die Meldezeiträume und Anmeldebedingungen (rechts oben). Der Besuch der Info-Veranstaltungen (Info-1 zur Anmeldung und Info-2 für eingeteilte Studierende, siehe unten) wird vorausgesetzt.
2. Begleitveranstaltungen zum TBP
finden während der Vorlesungszeit statt. Diese werden nicht über das Praktikumsamt organisiert.
Bitte informieren Sie sich im LSF.
3. Nach dem Praktikum
Die TBP-Bescheinigung im Original (versehen mit Vor- und Nachname sowie Matrikelnummer) spätestens 4 Wochen nach Abschluss des TBP an das Praktikumsamt abgeben. Eine Kopie verbleibt in Ihren Unterlagen.
Finanzielle Zuschüsse
Studierende der Sonderpädagogik, die im ISP oder TBP an eine Schule eingeteilt werden, die außerhalb der Geltung des Semestertickets liegt, können einen Zuschuss zu den Fahrtkosten beantragen. Der Zuschuss ist möglich für jene Kosten, die außerhalb des Geltungsbereichs entstehen und die als tatsächlich entstandene Kosten belegt werden können. Der Besitz eines Semestertickets wird für die gesamte Praktikumszeit vorausgesetzt. Die Berechnung des Zuschusses erfolgt grundsätzlich nach dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.
Als Nachweis sind die Fahrausweise eines Praktikumstages für Hin- und Rückfahrt, bei Fahrten mit dem PKW Ersatzbelege (Fahrtkostenberechnungen des jeweiligen ÖPNV) beizufügen.
Anträge auf Fahrtkostenzuschuss können über das Praktikumsamt Sonderpädagogik ab dem letzten Praktikumstag innerhalb einer Ausschlussfrist* von sechs Monaten eingereicht werden. Die Frist beginnt mit dem Tag nach Beendigung des ersten Praktikumstags. [* Landesreisekostenverordnung Abschnitt. II, § 3 Absatz (5)]
Quicklinks
Info-Veranstaltung
Nächste Info: Terminliste
TBP-Online-Anmeldung
geöffnet vom 28.10. - 01.11.2019
Der Link ist sichtbar nach ihrem Login!
Anmeldebedingungen
Kooperationsschulen
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Modulhandbücher
Siehe Downloadcenter/Studium.