Tages- und Blockpraktikum (TBP)
Sonderpädagogik
- TBP-Info-1 - Wie ist das TBP organisiert? Wie funktioniert die Anmeldung?
- TBP-Info-2 - Für eingeteilte Studierende
Die Info-Veranstaltungen sind verpflichtend zu besuchen. Wer verhindert ist, kann auf die Infos der anderen Schulart(en) ausweichen.
Wichtige Informationen für TBP-Studierende
- Handreichung TBP I / Handreichung TBP I+
- Handreichung TBP II / Handreichung TBP II+
- Kriterien für ein erfolgreiches TBP
- Videoaufzeichnungen im Rahmen der schulpraktischen Studien
- Verschwiegenheitserklärung
- Versicherung TBP I+ / TBP II+
- Sammelschein SLA mit 1. Staatsexamen (Aufbaustudium)
- Sammelschein SLA mit 2. Staatsexamen (Aufbaustudium)
- Sammelschein ERW mit 1. Staatsexamen (Erweiterungsstudium)
- Sammelschein ERW mit 2. Staatsexamen (Erweiterungsstudium)
- Sammelschein Erg (Ergänzungsstudium)
TBP-Organisation
1. Praktikumsplatz
Praktikumsplätze werden über das Praktikumsamt vergeben (KEINE Selbstsuche).
WICHTIG: Durch ihre Online-Anmeldung erklären Sie sich bereit, einen TBP-Platz im kommenden Semester anzutreten. (siehe Bedingungen zum Antritt und zur Durchführung des TBP).
2. Begleitveranstaltungen zum TBP
Diese werden nicht über das Praktikumsamt organisiert.
Die Begleitveranstaltungen in den jeweiligen Fachrichtungen werden als solche im LSF ausgewiesen.
3. Nach dem Praktikum
Eine Kopie des Sammelscheins (bitte keine Farbkopie) spätestens 4 Wochen nach Abschluss des TBP an das Praktikumsamt weiterleiten.
Finanzielle Zuschüsse
Studierende der Sonderpädagogik, die im ISP oder TBP an eine Schule eingeteilt werden, die außerhalb der Geltung des Semestertickets liegt, können einen Zuschuss zu den Fahrtkosten beantragen. Der Zuschuss ist möglich für jene Kosten, die außerhalb des Geltungsbereichs entstehen und die als tatsächlich entstandene Kosten belegt werden können. Der Besitz eines Semestertickets wird für die gesamte Praktikumszeit vorausgesetzt. Die Berechnung des Zuschusses erfolgt grundsätzlich nach dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.
Als Nachweis sind die Fahrausweise eines Praktikumstages für Hin- und Rückfahrt, bei Fahrten mit dem PKW Ersatzbelege (Fahrtkostenberechnungen des jeweiligen ÖPNV) beizufügen.
Anträge auf Fahrtkostenzuschuss können über das Praktikumsamt Sonderpädagogik ab dem letzten Praktikumstag innerhalb einer Ausschlussfrist* von sechs Monaten eingereicht werden. Die Frist beginnt mit dem Tag nach Beendigung des ersten Praktikumstags. [* Landesreisekostenverordnung Abschnitt. II, § 3 Absatz (5)]
Quicklinks
TBP-Online-Anmeldung
geöffnet vom 28.10. - 01.11.2019
Der Link ist sichtbar nach ihrem Login!
Anmeldebedingungen
Kooperationsschulen
Downloads
StPO 2011(Auszüge)
SoP Aufbaustudium
Modulhandbücher (Auszüge)
SoP Aufbaustudium (Schulpraxis*)
Hinweis: Die Studienordnungen sind derzeit nur vorläufig genehmigt. Die aktuellste Version finden Sie im Downloadcenter der Rubrik Studium.
* Bitte beachten: Die aufgeführte Professionalisierungsaufgabe im Auszug des Modulhandbuchs ist ersatzlos zu streichen, d.h. diese ist von Ihnen nicht anzufertigen! Mittelfristig wird dieser Punkt im Modulhandbuch korrigiert.