FAQ (häufig gestellte Fragen)

FAQ (sonstiges)

Was ist zu beachten, wenn ich an Schulen ein Forschungsprojekt durchgeführen möchte?

Bitte beachten Sie die Hinweise des Forschungsreferats der PH HD zu wissenschaftlichen Befragungen an Schulen.

Müssen Praktika über das LSF angemeldet werden?

Die schulpraktischen Studien sind von der Umstellung auf das neue Verfahren ab WiSe21/22 nicht betroffen. Alle Praktika werden weiterhin über das ZfS angemeldet und verbucht. Dies bedeutet, dass für die Anmeldung sowie die Bestätigung von Praktika weiterhin die gewohnten Formulare verwendet werden. Da die gemeldeten Praktika zentral über das Rechenzentrum in Reutlingen verarbeitet werden, erscheinen diese nicht im LSF. Nach Abschluss der Praktika ergeht eine Meldung vom ZfS ans Prüfungsamt, sodass die erfolgreich absolvierten Praktika nach Verbuchung durch das Prüfungsamt im LSF einsehbar sind.

Ich habe eine bedingte Masterzulassung. Was muss ich beachten?

Müssen Sie laut Zulassungsbescheid schulpraktische Studien nachstudieren, so melden Sie sich persönlich im ZfS und legen die Kopie des Zulassungsbescheids vor.

Sind Praktika der schulpraktischen Studien bezahlt?

Die Praktika im Rahmen der schulpraktischen Studien sind hochschulische Pflicht Praktika. Entsprechend der Praktika-Richtlinie des Finanzministeriums BW vom 7.6.2016 sowie der Praktikantenrichtlinie des Bundes vom 1.1.2015 dürfen für Pflichtpraktika höchstens Aufwandsentschädigungen, jedoch keine Praktikantenvergütungen gezahlt werden.

Fach mit abweichendem Umfang (FaU) - werde ich ins Praktikum eingeteilt?

Ein Praktikum im FaU-Fach ist nicht vorgesehen. Laut FaU-Studienplan (betrifft nur Primar) ist jedoch ein Praktikumsbegleitseminar in diesem Fach im Umfang von 3 LP zu belegen.

Betriebs-und Sozialpraktikum - an wen kann ich mich wenden?

Das Betriebs- und Sozialpraktikum betrifft die weitere Ausbildung im Vorbereitungsdienst. Daher ist das Landeslehrerprüfungsamt zuständig. https://lehrer-online-bw.de/,Lde/Startseite/vdonline