FAQ (zum BFP)

BFP

Muss das BFP beim Prüfungsamt angemeldet werden?

Das BFP wird nicht über das Prüfungsamt angemeldet, sondern mit dem Anmeldeformular (Homepage) beim ZfS

Kann ich das Projekt "Rückenwind" als BFP anerkennen lassen?

Berufsfeld- und Professionalisierungspraktika, die sich ausschließlich auf "Rückenwind-Zeiten" beziehen, sind nicht genehmigungsfähig. Es ist aber möglich, im Rahmen von angemeldeten Praktika mit mindestens einem 14tägigen Block (zu Beginn des Praktikums), an der Schule weitere nachgängige Praktikumsleistungen im Rahmen von Rückenwind-Zeiten zu erbringen. Die Gesamtdauer des Praktikums darf 6 Monate nicht überschreiten, ein Zeitplan für die Praktikumsdurchführung ist bei Anmeldung vorzulegen. Mit dieser Regelung soll auch die Einbindung der Rückenwind-Tätigkeiten in den regulären Schulbetrieb gefördert werden. Die regulären Praktikumsbedingungen (Anmeldung vor Antritt, Begleitung durch Dozierende, Professionalisierungsaufgabe usw.) gelten auch für solche Praktika.

Gibt es einen Nachteilsausgleich im Praktikum?

Sofern Sie einen Nachteilsausgleich in Anspruch nehmen wollen, wenden Sie sich bei Behinderungen / chronischen Erkrankungen an Frau Bogner (z.B. per Mail), die eng mit dem ZfS zusammenarbeitet. Sonstige Härtefallanträge können Sie direkt ans ZfS (mit Nachweisen) stellen.

Welche Einrichtungen können NICHT als Praktikumsstelle fürs BFP genehmigt werden?

Nicht genehmigt werden beispielsweise Arztpraxen, Logopädie/Ergotherapie, Nachhilfe, Rotes Kreuz, Kirchengemeinde, Kleinkinderbetreuung, Ferienbetreuung, Musikvereine, Sportvereine, PH, Skischulen, Tierschulen, Sprachschulen, weitere Praktikumsstellen ohne nachweislichen Schulbezug.

Welche Bildungsinstitutionen werden für das BFP genehmigt?

Genehmigt werden: 1. Schulen, 2. Bildungsinstitutionen im "ABC der Bildungsinstitutionen" (siehe Foliensatz zur Infoveranstaltung / Homepage), 3. Praktikumsstellen, die in der Praktikumsbörse in StudIP notiert sind. 

Möchten Sie das Praktikum an einer anderen Praktikumsstelle absolvieren, müssen Sie mit der Praktikumsanmeldung ein aussagekräftiges Exposé einreichen.

Ich habe meinen Sammelschein (PO 2011) verloren, was tun?

Der Sammelschein (PO 2011) ist ein wichtiges Studiendokument. Bitte zeigen Sie den Verlust umgehend im ZfS an. Sie bekommen dort eine Zweitausfertigung, auf der Sie die Unterschriften/Stempel erneut einholen. Bitte keinesfalls einen weiteren Blanko-Schein selbst ausdrucken!

Ist eine Eigenständigkeitserklärung beim Anfertigen der Professionalisierungsaufgabe notwendig?

Ja. Die Schulpraktischen Studien stellen eine Verknüpfung von Theorie und Praxis dar, d.h. die Maßstäbe wissenschaftlichen Arbeitens gelten auch in den Dokumenten, die Sie während Ihrer Praktika anfertigen. So müssen bei der Professionalisierungsaufgabe im BFP Fremdquellen gekennzeichnet sein; die Ausführungen sind mit einer Eigenständigkeitserklärung zu versehen. Erhärtet sich ein Plagiatsvorwurf, so hat dies i.d.R. das Nichtbestehen des Praktikums als Rechtsfolge.

Mein Praktikum ist noch nicht in den "transcript of records" vermerkt.

Die Meldung ans Prüfungsamt zum Eintrag der "transcript of records" erfolgt am Monatsende. Sofern Sie die Bestätigung Ihres Praktikums im ZfS eingereicht haben, wenden Sie sich bitte an das Prüfungsamt. Bitte berücksichtigen Sie auch die Bearbeitungszeit der Ämter.

Gibt es eine Frist zur Abgabe der Praktikumsbestätigung nach erfolgreichem Praktikum?

Vollständige Praktikumsunterlagen sind bis vier Wochen nach Praktikumsende im ZfS einzureichen. Das Praktikum ist erst dann beendet, wenn auch der/die Dozent:in nach Prüfung der Professionalisierungsaufgabe die Bescheinigung unterschrieben hat.

Wie finde ich einen Praktikumsplatz im BFP?

Die Praktikumsstellen erwarten eine aussagekräftige Bewerbung (Motivationsschreiben, Lebenslauf mit Foto, Fächer, Interessen usw.). Dies gilt auch für E-Mail-Bewerbungen. Ideen und Kontakte erhalten Sie auch über die Praktikumsbörse auf unserer Homepage. Bitte informieren Sie die Praktikumsstellen über die Anforderungen des BFP (Homepage: "Hinweisblatt für die Bildungsinstitutionen" ), welches in deutscher und englischer Sprache verfügbar ist.

 

Wo finde ich Informationen zum BFP?

Auf der Homepage des ZfS. Bitte lesen Sie auch die BFP-Handreichung für Studierende. Jeweils zu Semesterbeginn gibt es eine Informationsveranstaltung, in der ihre Fragen beantwortet werden (Termine siehe Homepage). Die Infoveranstaltung besuchen Sie, bevor Sie Ihr Praktikum anmelden (die Inhalte der Infoveranstaltung werden für die Anmeldung vorausgesetzt).

Ab wann kann ich mein BFP machen?

Das OSP und die Vorprüfung VOP müssen vor Antritt des BFP nachweislich erfolgreich absolviert sein.

Wie viel Zeit verbringe ich in der Bildungsinstitution?

Der Praxisanteil entspricht einem vierwöchigen Vollzeitpraktikum. In der Regel sind das 20 Tage im Block in der vorlesungsfreien Zeit.

Der Gesamtumfang des BFP beträgt 180 Stunden. Davon entfallen mindestens 120 Stunden auf die Präsenzzeit in der Bildungsinstitution vor Ort. Maximal 6 Stunden pro Tag sind anrechenbar.

In welchem Zeitraum kann man das BFP absolvieren?

Das BFP ist als Blockpraktikum in der vorlesungsfreien Zeit zu absolvieren. In Ausnahmefällen wird ein BFP während der Vorlesungszeit an Einzelterminen genehmigt (an nicht mehr als drei Tagen pro Woche, ein genauer Zeitplan ist vorzulegen), insofern dadurch keine gebuchten Veranstaltungen betroffen sind.

Kann ich das BFP für meine Bachelorarbeit nutzen?

Ja. Das BFP kann als Vorbereitung für die Bachelorarbeit dienen.

Wer begleitet mein BFP? Ich finde keinen Dozierenden!

Für die Begleitung des BFP eignen sich insbesondere diejenigen Dozierenden, die einen thematischen Bezug zu Ihrem Vorhaben haben und ggf. Lehrveranstaltungen dazu ausbringen. Prinzipiell kann jede:r Dozent:in oder Lehrbeauftragte:r jeden Fachs angefragt werden. Für den Gesprächstermin mit dem:r Dozierenden legen Sie Ihr aussagekräftiges Exposé vor.

Können auch Lehrbeauftragte der PH mein BFP begleiten?

Ja. Mit der verbindlichen Vereinbarung eines Abgabetermins der Professionalisierungsaufgabe stellen Sie sicher, dass der:die Lehrbeauftragte auch für den Abschluss der Arbeit zur Verfügung steht. Ein Dozentenwechsel ist i.d.R. nicht möglich.

Kann ich den:die Dozent:in im BFP wechseln?

Wenn die Praktikumsleistung mit dem:r Dozierenden vereinbart wurde und das BFP im ZfS angemeldet ist, ist ein Dozierendenwechsel nicht möglich. Die Unterschrift auf dem Bestätigungsformular  nach erfolgreichem BFP muss übereinstimmen mit der Unterschrift auf der Anmeldung. Sie sollten daher unmittelbar nach Abschluss des Praktikums die Unterschrift des:der begleitenden Dozierenden einholen.

Muss ich ein Exposé anfertigen?

Ja, das Exposé muss angefertigt werden und ist Teil Ihres Portfolios. Es muss für die Einsicht im ZfS bereit gehalten und auf Nachfrage vorgelegt werden.

Was ist eine Bildungsinstitution, die im BFP anerkannt werden kann?

Die Praktikumsstelle verfügt nachweislich über ein eigenes Bildungskonzept und kooperiert mit Schulen (es handelt sich um ein Praktikum im Rahmen der "Schulpraktischen Studien"). Im Exposé muss zudem eine breite Schnittmenge zum Lehrer:innenberuf dargelegt werden, sodass erkennbar ist, dass das Praktikum zur ihrer Professionalisierung als zukünftige Pädagog:in beiträgt.

Beispiele: Eine Schreinerei oder das Rote Kreuz sind keine Bildungsinstitutionen. An einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen ist ein BFP möglich, insofern (sonder-)pädagogische Fragestellungen verfolgt werden. Die bezahlte Arbeit in einem Nachhilfeinstitut ist ein Job, keine Praktikumsleistung.

Kann ich das BFP an einer ISP-Schule absolvieren?

Um ISP-Schulen zu entlasten, ist keine Selbstsuche an ISP-Schulen möglich. Nur in besonderen Fällen - falls ein Interesse der ISP-Schule an der Durchführung des BFP besteht - kann an einer ISP-Schule auch das BFP absolviert werden.

Kann ich mein BFP im Ausland absolvieren?

Auslandspraktika sind ausdrücklich erwünscht. Die Praktikumsplätze werden selbst gesucht. Informationen zu attraktiven Fördermöglichkeiten bietet das Akademische Auslandsamt der PH Heidelberg. Bitte kommen Sie frühzeitig zur individuellen Beratung ins ZfS.

Kann ich das BFP im Rahmen eines Auslandsaufenthaltes machen, der für Englisch- bzw. Französisch-Studierende vorgesehen ist?

Das BFP kann vollumfänglich in dem von den Fächern vorgesehenen Auslandsaufenthalt eingeplant werden.

Kann ich für mein BFP im Ausland einen finanziellen Zuschuss bekommen?

In Abhängigkeit von der Dauer Ihres Praktikums und der Zielregion ist eine Förderung in unterschiedlicher Höhe oft möglich. Für die Beratung hinsichtlich der Förderprogramme, Fristen und Bewerbungsmodalitäten steht Ihnen das Akademische Auslandsamt zur Verfügung.

 

Darf ich wegen meines BFP in meinen PH-Veranstaltungen fehlen?

Nein, Sie können nicht parallel zu gebuchten Veranstaltungen ein Praktikum absolvieren. Dies gilt auch dann, wenn Sie sich den Besuch der gebuchten Veranstaltungen durch Selbsttestierung bescheinigen. Aus diesem Grund wird kein Blockpraktikum in der Vorlesungszeit genehmigt.

Wer trägt die Verantwortung im BFP?

Der Status als Praktikant(-in) im BFP schließt eigenverantwortliche Arbeit in Bildungsinstitutionen aus. Wenn Sie bspw. mit Kindern arbeiten, muss stets eine verantwortliche Person erreichbar sein. Sie selbst müssen hierfür Sorge tragen, bitte fragen Sie ggf. an der Bildungsinstitution nach.

Muss ich das BFP anmelden? Gibt es Anmeldefristen?

In jedem Fall muss das BFP vor Antritt mit dem vollständig ausgefüllten Formular (siehe Homepage) im ZfS angemeldet werden. Nachträgliche Anmeldungen werden nicht akzeptiert; eine nachträgliche Anerkennung ist ausgeschlossen. Das BFP wird mindestens 2 Wochen vor Praktikumsbeginn in der Vorlesungszeit angemeldet.

Kann ich das BFP mit dem Anmeldeformular auch auf dem Postweg anmelden?

Wenn Sie das BFP NICHT persönlich im ZfS anmelden können, so müssen Sie nach ca. einer Woche telefonisch in Ihrem ZfS nachfragen, ob Ihr Praktikum genehmigt wurde oder nicht. Das Anmeldeformular muss in jedem Fall im Original vorliegen und vollständig ausgefüllt sein.

Welches ZfS ist für die Anmeldung meines BFP zuständig?

Das BFP melden Sie im für Sie zuständigen Zentrum für schulpraktische Studien GS/Sek an.

Wer bestätigt mir das BFP?

Der praktische Teil wird durch die Bildungsinstitution nach dem Abschluss Ihres BFP auf dem Sammelschein Schulpraktischer Studien bestätigt, den theoretischen Teil bestätigt Ihr:e begleitende:r Dozent:in.