FAQ (zum PP)

PP

Muss das PP beim Prüfungsamt angemeldet werden?

Das PP wird nicht über das Prüfungsamt angemeldet, sondern mit dem Anmeldeformular (Homepage) beim ZfS

Wie oft darf ich im PP fehlen?

Für alle Pflichtpraktika des ZfS gilt: Fehlzeiten sind grundsätzlich nachzuholen. Die Studierenden zeigen ihre Fehltage im ZfS (ggf. mit Attest) an.

Kann ich das Projekt "Rückenwind" als PP anerkennen lassen?

Berufsfeld- und Professionalisierungspraktika, die sich ausschließlich auf "Rückenwind-Zeiten" beziehen, sind nicht genehmigungsfähig. Es ist aber möglich, im Rahmen von angemeldeten Praktika mit mindestens einem 14tägigen Block (zu Beginn des Praktikums), an der Schule weitere nachgängige Praktikumsleistungen im Rahmen von Rückenwind-Zeiten zu erbringen. Die Gesamtdauer des Praktikums darf 6 Monate nicht überschreiten, ein Zeitplan für die Praktikumsdurchführung ist bei Anmeldung vorzulegen. Mit dieser Regelung soll auch die Einbindung der Rückenwind-Tätigkeiten in den regulären Schulbetrieb gefördert werden. Die regulären Praktikumsbedingungen (Anmeldung vor Antritt, Begleitung durch Dozierende, Professionalisierungsaufgabe usw.) gelten auch für solche Praktika.

Gibt es einen Nachteilsausgleich im Praktikum?

Sofern Sie einen Nachteilsausgleich in Anspruch nehmen wollen, wenden Sie sich bei Behinderungen / chronischen Erkrankungen an Frau Bogner (Mail....), die eng mit dem ZfS zusammenarbeitet. Sonstige Härtefallanträge können Sie direkt ans ZfS (mit Nachweisen) stellen.

Kann das PP in der vorlesungsfreien Zeit zwischen B.A. und M.Ed. absolviert werden?

Unter diesen Voraussetzungen ist dies möglich:
1. die Einschreibung in den M.Ed. an der PH HD ist erfolgt    UND
2. die Betreuung durch eine:n Dozierenden ist sichergestellt      UND
3. im Zulassungsbescheid wurden keine nachzuholenden Leistungen für den Studienbereich „Schulpraktische Studien“ auferlegt.
Mit dieser Regelung soll ein nahtloser Übergang von B.A. in den M.Ed. ermöglicht werden.
In jedem Fall muss das Praktikum vor Antritt im ZfS angemeldet werden!

Welche Einrichtungen können NICHT als Praktikumsstelle (Lehramt SoP) genehmigt werden?

Nicht genehmigt werden beispielsweise Arztpraxen, Logopädie/Ergotherapie, Nachhilfe, Rotes Kreuz, Kirchengemeinde, Kleinkinderbetreuung, Ferienbetreuung, Musikvereine, Sportvereine, PH, Skischulen, Tierschulen, Sprachschulen, weitere Einrichtungen ohne nachweislichen Schulbezug.

Welche Bildungsinstitutionen werden für das PP (SoP) genehmigt?

Genehmigt werden: 1. Schulen, 2. Bildungsinstitutionen im "ABC der Bildungsinstitutionen" (siehe Foliensatz zur Infoveranstaltung / Homepage), 3. Praktikumsstellen, die in der Praktikumsbörse in StudIP notiert sind.
Möchten Sie das Praktikum an einer anderen Praktikumsstelle absolvieren, müssen Sie mit der Praktikumsanmeldung ein aussagekräftiges Exposé einreichen.

Warum kann im M.Ed. Primar das PP nur an Grundschulen absolviert werden?

Während das B.A.-Studium polyvalent angelegt ist und für verschiedene, mit Schule kooperierende Berufsfelder qualifiziert, fokussiert das M.Ed.-Studium direkt auf die Tätigkeit als Lehrkraft an einer Grundschule.

Ist eine Eigenständigkeitserklärung bei der Professionalisierungsaufgabe notwendig?

Ja. Die Schulpraktischen Studien stellt eine Verknüpfung von Theorie und Praxis dar, d.h. die Maßstäbe wissenschaftlichen Arbeitens gelten auch in den Dokumenten, die Sie während ihrer Praktika anfertigen. So müssen bei der Professionalisierungsaufgabe Fremdquellen gekennzeichnet sein; die Ausführungen sind mit einer Eigenständigkeitserklärung zu versehen. Erhärtet sich ein Plagiatsvorwurf, hat dies i.d.R. das Nichtbestehen des Praktikums als Rechtsfolge.

Mein Praktikum ist noch nicht in den "transcript of records" vermerkt.

Die Meldung ans Prüfungsamt zum Eintrag der "transcript of records" erfolgt gesammelt in der jeweils ersten Woche eines Monats. Sofern Sie die Bestätigung Ihres Praktikums im ZfS eingereicht haben, wenden Sie sich bitte an das Prüfungsamt. Bitte berücksichtigen Sie auch die Bearbeitungszeit der Ämter.

Gibt es eine Frist zur Abgabe der Praktikumsbestätigung nach erfolgreichem Praktikum?

Vollständige Praktikumsunterlagen sind bis vier Wochen nach Praktikumsende im ZfS einzureichen. Das Praktikum ist erst dann beendet, wenn auch der/die Dozierende nach Prüfung der Professionalisierungsaufgabe den Sammelschein unterschrieben hat.

Wie finde ich einen Praktikumsplatz im PP?

Die Praktikumsstellen erwarten eine aussagekräftige Bewerbung (Motivationsschreiben, Lebenslauf mit Foto, Fächer, Interessen usw.). Dies gilt auch für E-Mail-Bewerbungen. Ideen und Kontakte erhalten Sie auch über die Praktikumsbörse (StudIP). Bitte informieren Sie die Praktikumsstellen über die Anforderungen des PP (Homepage: "Hinweisblatt für die Bildungsinstitutionen" ), welches in deutscher und englischer Sprache verfügbar ist.

 

Ich habe meinen Sammelschein (PO 2011) verloren. Was tun?

Der Sammelschein (PO 2011) ist ein wichtiges Studiendokument. Bitte zeigen Sie den Verlust umgehend im ZfS an. Sie bekommen dort eine Zweitausfertigung, auf der Sie die Unterschriften/Stempel erneut einholen. Bitte keinesfalls einen weiteren Blanko-Schein selbst ausdrucken!

Wo finde ich Informationen zum PP?

Auf der Homepage des ZfS. Bitte lesen Sie auch die PP-Handreichung für Studierende. Zu Semesterbeginn gibt es jeweils eine Informationsveranstaltung, in der Ihre Fragen beantwortet werden (Termine siehe Homepage). Die Infoveranstaltung besuchen Sie, bevor Sie Ihr PP anmelden (die Inhalte der Infoveranstaltung werden für die Anmeldung vorausgesetzt).

SoP: Kann das PP dem Blockpraktikum in der 2. Fachrichtung (BP) vorgezogen werden?

In der Studienverlaufsplanung wird empfohlen, zuerst das BP in der 2. FR und danach das PP zu absolvieren. Es ist jedoch auch möglich, die oben genannte Reihenfolge zum Ableisten der beiden Praktika insbesondere bei Auslandspraktika umzukehren.

Wie viel Zeit verbringe ich in der Bildungsinstitution?

Der Praxisanteil entspricht einem vierwöchigen Vollzeitpraktikum. In der Regel sind das 20 Tage im Block in der vorlesungsfreien Zeit.

Der Gesamtumfang des PP (M.Ed. GS und SoP) beträgt 180 Stunden. Davon entfallen mindestens 120 Stunden auf die Präsenzzeit in der Bildungsinstitution vor Ort. Maximal 6 Stunden pro Tag sind anrechenbar.

In welchem Zeitraum kann man das PP absolvieren?

Das PP ist als Blockpraktikum in der vorlesungsfreien Zeit zu absolvieren. In Ausnahmefällen wird ein PP während der Vorlesungszeit an Einzelterminen genehmigt (an nicht mehr als drei Tagen pro Woche, ein genauer Zeitplan ist vorzulegen), insofern dadurch keine gebuchten Veranstaltungen betroffen sind.

Kann ich das PP für meine Bachelor-/Masterarbeit nutzen?

Ja. Das PP kann als Vorbereitung für alle wissenschaftlichen Arbeiten dienen.

Wer begleitet mein PP? Ich finde keinen Dozierenden!

Für die Begleitung des PP eignen sich insbesondere diejenigen Dozierenden, die einen thematischen Bezug zu Ihrem Vorhaben haben und ggf. Lehrveranstaltungen dazu ausbringen. Sie können auch Ihre ISP-Dozierenden für eine Begleitung des PP anfragen. Prinzipiell kann jede/r Dozent:in oder Lehrbeauftragte:r jeden Fachs angefragt werden. Für den Gesprächstermin mit dem/r Dozierenden legen Sie Ihr aussagekräftiges Exposé vor.

Können auch Lehrbeauftragte der PH mein PP begleiten?

Ja. Mit der verbindlichen Vereinbarung eines Abgabetermins der Professionalisierungsaufgabe stellen Sie sicher, dass der/die Lehrbeauftragte auch für den Abschluss der Arbeit zur Verfügung steht. Ein Dozentenwechsel ist i.d.R. nicht möglich.

Kann ich den:die Dozent:in im PP wechseln?

Wenn die Praktikumsleistung mit dem/r Dozierenden vereinbart wurde und das PP im ZfS angemeldet ist, ist ein Dozierendenwechsel nicht möglich. Die Unterschrift auf dem Praktikumsschein nach erfolgreichem PP muss übereinstimmen mit der Unterschrift auf der Anmeldung. Sie sollten daher unmittelbar nach Abschluss des Praktikums die Unterschrift des/der begleitenden Dozierenden einholen.

Muss ich ein Exposé anfertigen?

Ja, das Exposé muss angefertigt werden und ist Teil Ihres Portfolios. Es muss für die Einsicht im ZfS bereit gehalten und auf Nachfrage vorgelegt werden.

SoP: Was ist eine Bildungsinstitution, an der ich mein PP absolvieren kann?

Die Praktikumsstelle verfügt nachweislich über ein eigenes Bildungskonzept und kooperiert mit Schulen (es handelt sich um ein Praktikum im Rahmen der "Schulpraktischen Studien"). Im Exposé muss zudem eine breite Schnittmenge zum Lehrer:innenberuf dargelegt werden, sodass erkennbar ist, dass das Praktikum zur ihrer Professionalisierung als zukünftige Pädagoge:in beiträgt.

Beispiele: Eine Schreinerei oder das Rote Kreuz sind keine Bildungsinstitutionen. An einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen ist ein PP möglich, insofern (sonder-)pädagogische Fragestellungen verfolgt werden. Die bezahlte Arbeit in einem Nachhilfeinstitut ist ein Job, keine Praktikumsleistung.

Kann ich das PP an einer ISP-Schule absolvieren?

Um ISP-Schulen zu entlasten, ist die Selbstsuche an ISP-Schulen nicht möglich. Nur in besonderen Fällen - falls ein Interesse von Seiten der Schule an der Durchführung des PPs besteht - kann an der ISP-Schule auch das PP absolviert werden.

Kann ich mein PP im Ausland absolvieren?

Auslandspraktika sind ausdrücklich erwünscht und können daher zeitlich flexibel im Studienverlauf (B.A. / M.Ed.)  geplant werden. Die Praktikumsplätze werden selbst gesucht. Informationen zu attraktiven Fördermöglichkeiten bietet das Akademische Auslandsamt der PH Heidelberg. Bitte kommen Sie frühzeitig zur individuellen Beratung.

Kann ich das PP im Rahmen eines Auslandsaufenthaltes machen, der für Englisch- bzw. Französisch-Studierende vorgesehen ist?

Das PP kann vollumfänglich in dem von den Fächern geforderten Auslandsaufenthalt eingeplant werden.

Kann ich für mein PP im Ausland einen finanziellen Zuschuss bekommen?

In Abhängigkeit von der Dauer Ihres Praktikums und der Zielregion ist eine Förderung in unterschiedlicher Höhe oft möglich. Für die Beratung hinsichtlich der Förderprogramme, Fristen und Bewerbungsmodalitäten steht Ihnen das Akademische Auslandsamt zur Verfügung.

 

Darf ich wegen meines PP in meinen PH-Veranstaltungen fehlen?

Nein, Sie können nicht parallel zu gebuchten Veranstaltungen ein Praktikum absolvieren. Dies gilt auch dann, wenn Sie sich den Besuch der gebuchten Veranstaltungen durch Selbsttestierung bescheinigen. Aus diesem Grund wird kein Blockpraktikum in der Vorlesungszeit genehmigt.

Wer trägt die Verantwortung im PP?

Der Status als Praktikant(-in) im PP schließt eigenverantwortliche Arbeit in Bildungsinstitutionen aus. Wenn Sie bspw. mit Kindern arbeiten, muss stets eine verantwortliche Person erreichbar sein. Sie selbst müssen hierfür Sorge tragen, bitte fragen Sie ggf. an der Bildungsinstitution nach.

Muss ich das PP anmelden?

In jedem Fall muss das PP vor Antritt mit dem vollständig ausgefüllten Formular (siehe Homepage) im ZfS angemeldet werden. Nachträgliche Anmeldungen werden nicht akzeptiert, eine nachträgliche Anerkennung ist ausgeschlossen. Das PP wird in der Vorlesungszeit angemeldet.

Kann ich meine Vereins-/Ferienbetreuungstätigkeit als PP anrechnen lassen?

Vereinstätigkeiten und Ferienbetreuungen sind nicht als PP anrechenbar. Tipp: Bitte lassen Sie sich diese Tätigkeiten als "Sozialpraktikum" testieren, welches Sie (je nach Prüfungsordnung) im Vorbereitungsdienst vorweisen müssen (siehe Homepage ZfS/ Betriebs- und Sozialpraktikum). Anrechnungsmöglichkeiten bestehen ggf. auch im ÜSB.

Wann muss ich mein PP anmelden? Gibt es Anmeldefristen?

Das PP kann nur in der Vorlesungszeit persönlich oder per Email und mindestens zwei Wochen vor Praktikumsbeginn angemeldet werden. Dieser Modus stellt sicher, dass Ihr Praktikum rechtzeitig genehmigt werden kann.

Kann ich das PP mit dem Anmeldeformular auch auf dem Postweg anmelden?

Wenn Sie das PP NICHT persönlich im ZfS anmelden können, so müssen Sie nach ca. einer Woche telefonisch in Ihrem ZfS nachfragen, ob Ihr Praktikum genehmigt wurde oder nicht. Das Anmeldeformular muss in jedem Fall im Original vorliegen und vollständig ausgefüllt sein.

Welches ZfS ist für die Anmeldung meines PP zuständig?

Das PP melden Sie im für Sie zuständigen Zentrum für schulpraktische Studien (GS/Sek oder SoPäd) an.

Wer bestätigt mir das Professionalisierungspraktikum?

Der praktische Teil wird durch die Bildungsinstitution nach dem Abschluss Ihres PP auf dem Praktikumsschein bestätigt, den theoretischen Teil bestätigt Ihr/e begleitende/r Dozent/in.