Integriertes Semesterpraktikum (ISP)
Sonderpädagogik
- ISP-Info-1 - Foliensatz (PDF, ca. 2,5 MB) - Wie ist es organisiert? Wie funktioniert die Anmeldung?
- ISP-Info-2 - Foliensatz (PDF, ca. 3,5 MB) für eingeteilte Studierende
- ISP im Ausland (PDF, ca. 0,4 MB)
Die Kenntnis der Inhalte der Info-Veranstaltungen (siehe Terminliste rechts) sind Voraussetzung für die Anmeldung zum ISP. Wer verhindert ist, kann auf die Infos der anderen Schulart(en) ausweichen.
1. Praktikumsplätze
werden über das ZfS an Kooperationsschulen (PDF, ca. 0,1 MB) vergeben (KEINE Selbstsuche). Bitte beachten Sie die Meldezeiträume und Anmeldebedingungen (PDF, ca. 0,4 MB). Der Besuch der Info-Veranstaltungen (Info-1 zur Anmeldung und Info-2 für eingeteilte Studierende, siehe unten) wird vorausgesetzt.
2. Begleitveranstaltungen zum ISP
finden während der Vorlesungszeit statt. Sie werden nicht über das ZfS organisiert. Bitte informieren Sie sich im LSF bzw. direkt bei den entsprechenden Fachdozent/innen.
Beachten Sie die (verpflichtenden) Kompaktveranstaltungen vor dem ISP-Beginn.
3. Nach dem Praktikum
Die vollständig ausgefüllte ISP-Testierung, gerne auch per Email, bis spätestens vier Wochen nach Abschluss des ISP im ZfS abgeben. Eine Kopie verbleibt in Ihren Unterlagen.
ISP-Überblick (PDF, ca. 0,7 MB)
Informationen zum ISP aus den Fächern
Kriterien eines erfolgreichen ISP (PDF, ca. 1,0 MB)
Unterrichtsvideos gemäß DSGVO (PDF, ca. 1,0 MB)
Word Vorlage Elternbrief für Videos (Word, ca. 0,1 MB)
Allgemeine Literatur zu Schulpraktika / Unterrichtsdokumentationen
Colegio Andino Bogotá (Kolumbien) - Kooperationsschule im Ausland (PDF, ca. 3,4 MB)
Studierende der Sonderpädagogik, die im ISP oder TBP an eine Schule eingeteilt werden, die außerhalb der Geltung des Semestertickets liegt, können einen Zuschuss zu den Fahrtkosten beantragen. Der Zuschuss ist möglich für jene Kosten, die außerhalb des Geltungsbereichs entstehen und die als tatsächlich entstandene Kosten belegt werden können. Der Besitz eines Semestertickets wird für die gesamte Praktikumszeit vorausgesetzt. Die Berechnung des Zuschusses erfolgt grundsätzlich nach dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.
Als Nachweis sind die Fahrausweise der Praktikumstage für Hin- und Rückfahrt, bei Fahrten mit dem PKW ist ein Ersatzbeleg (Ausdruck einer Wegstrecke) beizufügen. Bei unterschiedlichen Fahrstrecken legen Sie dem Antrag eine Aufstellung der einzelnen Fahrstrecken bei.
Der Antrag auf Fahrtkostenzuschuss sollte zeitnah nach Beendigung des ISP oder TBP über das Zentrum für schulpraktische Studien (SoP) im Original eingereicht werden.
Wichtig:
Zur Beantragung von Fahrtkostenzuschüssen gilt eine Ausschlussfrist* von sechs Monaten. Die Frist beginnt mit dem Tag nach Beendigung des ersten Praktikumstags. [*Landesreisekostenverordnung Abschnitt. II, § 3 Absatz (5)]
Bitte verwenden Sie zur Beantragung nur ein Antragsformular!
Antragsformular (PDF, ca. 0,2 MB)
(Musterbeispiel eines ausgefüllten Antrags (PDF, ca. 0,5 MB)