PRAKTIKA IM AUSLAND

WICHTIG:
Alle Auslandspraktika müssen vor Antritt des Auslandsaufenthaltes im Praktikumsamt angemeldet und genehmigt werden.

Für die Durchführung des BP sind darüberhinaus noch folgende Unterlagen erforderlich:
Praktika innerhalb der EU (Befürwortung)
Praktika außerhalb der EU (Befürwortung, Motivationserklärung)

Bitte sorgen Sie selbst für ausreichenden Versicherungsschutz.

Nach dem Auslandspraktikum müssen die Bescheinigungen innerhalb von 8 Wochen nach Praktikumsende im Praktikumsamt zur Anerkennung vorliegen.

PO 2011 / 2015

Vorgesehen für Auslandsaufenthalte: Blockpraktikum (BP)

Vorgesehen für Auslandsaufenthalte: Professionalisierungspraktikum (PP)

Unter besonderen Voraussetzungen kann das Orientierungspraktikum (OSP) im Ausland absolviert werden (an einer deutschen Schule im Ausland oder an einer beliebigen ausländischen Schule bei vorheriger Lehrerfahrung an einer deutschen Schule der Zielstufe).

Das Integrierte Semesterpraktikum (ISP) kann NICHT im Ausland absoviert werden, da es von Hochschuldozent/innen vor Ort begleitet wird.