Betriebs- und Sozialpraktikum PO 2003
Alle Bewerberinnen und Bewerber für den Vorbereitungsdienst (Referendariat) für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen, Realschulen oder Sonderschulen müssen zuvor ein mind. vierwöchiges außerschulisches Betriebs- oder Sozialpraktikum ableisten.
- GHS-Studierende müssen den Nachweis erst zum Vorbereitungsdienst beim jeweiligen Regierungspräsidium vorlegen.
- Realschul-Studierende sind nach § 17 Abs. 5 der RPO I 2003 verpflichtet, diesen Nachweis bei der Anmeldung zur Ersten Staatsprüfung vorzulegen. Der Nachweis kann erbracht werden, indem entweder der Vordruck im grünen Scheinheft von der Firma/Institution ausgefüllt wird oder indem man sich eine separate Bescheinigung von der Firma/Institution ausfüllen lässt und ins Scheinheft legt.
- SoPäd-Studierende sind nach § 2 Abs. 1 Nr. 5 SPO II 2003 verpflichtet eine entsprechende Praktikumsbescheinigung zusammen mit den Bewerbungsunterlagen bis zum 01. September beim zuständigen Regierungspräsidium einzureichen.
Für Studierende des Lehramts an Grund- und Hauptschulen mit Stufenschwerpunkt Grundschule besteht die Möglichkeit anstelle der o.g. Praktika einen Musikpraktischen Nachweis zu erbringen.
Für die Ausbildung im Fach Sport ist anstelle eines Betriebs- oder Sozialpraktikums ein Vereinspraktikum erforderlich.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Merkblättern im Kultusportal Baden-Württemberg.