Betriebs- und Sozialpraktikum PO 2011

GPO I 2011 §9 (10)
Es wird empfohlen, das für den Vorbereitungsdienst gegebenenfalls erforderliche Betriebs- oder Sozialpraktikum bereits während des Studiums zu absolvieren.

WHRPO 2011 § 9 (10)
Es wird empfohlen, das für den Vorbereitungsdienst gegebenenfalls erforderliche Betriebs- oder Sozialpraktikum bereits während des Studiums zu absolvieren; ist Wirtschaft, Technik, Geographie, Politikwissenschaft oder Informatik gewählt, ist das Betriebspraktikum erforderlich.

SPO I 2011 § 10 (11) 
Es wird empfohlen, das für den Vorbereitungsdienst gegebenenfalls erforderliche Betriebs- oder Sozialpraktikum bereits während des Studiums zu absolvieren (Informationsblatt).