FAQs

  • Wie werde ich über Aktuelles informiert?
    Tragen Sie sich in die Stud.IP-Gruppe "Taubblinden- / Hörsehbehindertenpädagogik" ein.
  • Kann sich jeder bewerben?
    Nein. Vorausgesetzt wird eine aktuelle Immatrikulation in einem lehramtsbezogenen Bachelorstudiengang oder in einem Masterstudiengang of Education an der Pädagogischen Hochschule Heidelberg. Außerdem müssen im lehramtsbezogenen Bachelorstudiengang mindestens 25 LP erfolgreich erworben sein. Sollte die Anzahl der Bewerber*innen die Anzahl der zur Verfügung stehenden Studienplätze überschreiten, erfolgt ein Auswahlverfahren (siehe Auswahlsatzung im Downloadbereich).
  • Brauche ich Vorerfahrung?
    Nein. Wichtig sind der Wunsch und das Interesse, sich in taubblinden- / hörsehbehindertenpädagogischen Fragestellungen zu bewegen und sein eigenes (pädagogisches) Sosein und Handeln zu reflektieren. Ziel des besonderen Erweiterungsfaches ist es, neben Theorien und Konzepten Einblicke in fachpraktische Inhalte zu geben und Reflexion anzustoßen.
  • Wie bewerbe ich mich für das besondere Erweiterungsfach?
    Siehe Unterpunkt Immatrikulation.
  • Wann beginne ich am besten mit dem besonderen Erweiterungsfach, falls ich es neben dem Hauptstudium belegen will?
    Entweder so früh wie möglich. Dann ist der Studienplan nicht ganz so eng getaktet. Oder kompakt im Anschluss an das Hauptstudium. hierzu benötigen Sie dann zwei Semester.
  • Muss ich die Module in der Reihenfolge (mit 1 beginnend) belegen?
    Die Module müssen nicht in der gegebenen Reihenfolge studiert werden. Es empfiehlt sich aber grundsätzlich, das taubblindenspezifische Seminar „Grundlagen der Taubblinden- / Hörsehbehindertenpädagogik“ zuerst zu besuchen.
  • Kann ich Veranstaltungen der Taubblinden- / Hörsehbehindertenpädagogik belegen, auch wenn ich nicht in diesen Studiengang eingeschrieben bin?
    Ja, die Veranstaltungen stehen allen Studierenden der Pädagogischen Hochschule Heidelberg offen. Es kann allerdings sein, dass bei Veranstaltungen mit begrenzter Teilnehmerzahl Studierende des besonderen Erweiterungsfaches Vorrang erhalten.
  • Angenommen ich bemerke, dass mir das besondere Erweiterungsfach nicht so sehr zusagt oder zu viel Zeit in Anspruch nimmt, ist es möglich auszusteigen? Wäre die Exmatrikulation in irgendeiner Form sichtbar?
    In diesem Fall melden Sie sich einfach bei der Fachverantwortlichen ab (Prof. Dr. Andrea Wanka). Es entstehen keine Nachteile und es entsteht kein Zeugniseintrag. Sollten Sie eine Bestätigung für die erbrachten Teilleistungen benötigen, können Sie einen Entwurf auf Grundlage dieser Vorlage erstellen und mir zusenden.
  • Wie soll ich mir das Studium des besonderen Erweiterungsfaches einteilen?
    Es gibt die Möglichkeit, es neben dem Hauptstudium mittels des Einbindens einzelner Seminare zu studieren oder aber im Anschluss an das Hauptstudium durch den Besuch aller Veranstaltungen und das Ablegen aller Prüfungen in zwei Semestern. Beides ist denkbar und kommt auf den Studienplan und auf den eigenen Lerntyp an: In der ersten Variante ist mehr Zeit zur Reifung der Inhalte und zur Verknüpfung mit den weiteren Inhalten Ihres Studiums, in der zweiten Variante haben Sie einen kompakten und sehr auf Taubblindheit/Hörsehbehinderung fokussierten Zeitraum von einem Jahr, in dem Sie sich ganz spezifisch und fokussiert weiterentwickelt dürfen.
  • Wann mache ich am besten die Prüfungen?
    Die Prüfungen können grundsätzlich immer gemacht werden. Auch, wenn Sie das entsprechende Seminar/die entsprechenden Seminare nicht in dem Semester, in dem Sie die Prüfung antreten möchten, besucht haben. Es bietet sich jedoch in der Regel an, sie zeitnah zu den Seminaren zu machen, damit die Inhalte aus der Präsenszeit noch frisch sind.
  • Wie bekomme ich mein Zertifikat für das besondere Erweiterungsfach?
    Wenn Sie alle Prüfungen erfolgreich abgeschlossen haben, können Sie Ihr Zertifikat unter Nutzung des Formblattes (siehe u.a. Download) beim Prüfungsamt beantragen.
  • Welche Prüfungen gibt es?
    Es gibt pro Modul eine Prüfung, d. h. insgesamt vier Prüfungen:
    • Das Modul TB 01 Grundlagen wird in Form einer mündlichen Prüfung im zeitlichen Umfang von 20 Minuten geprüft.
    • Im Modul TB 02 Kommunikation findet eine 24h-Hausarbeit im Umfang von 90 Minuten statt.
    • Beim Modul TB 03 Assessment verfassen Sie eine Hausarbeit.
    • Im Modul TB 04 Fachpraktische Vertiefung werden die neu erlernten Inhalte in Form eines Kolloquiums im Umfang von 30 Minuten geprüft.
  • Wie viel Zeit muss ich einrechnen, wenn ich den Erweiterungsstudiengang belege?
    Die Qualifizierungszeit beträgt 45 LP, was eine Regelleistung von eineinhalb Semestern ausmacht. Darin sind alle Studienleistungen einschließlich Prüfungen enthalten.
  • Ihre Frage wurde nicht beantwortet?
    Dann schreiben Sie mir eine E-Mail oder besuchen Sie meine Sprechstunde.