Immatrikulation

Das Besondere Erweiterungsfach Taubblinden- / Hörsehbehindertenpädagogik ist zulassungsbeschränkt. Es stehen 20 Studienplätze zur Verfügung. Sie stellen fristgerecht einen Antrag auf Zulassung. Dies erfolgt online über diesen Link - die Bewerbungsfrist ist der 15.07. Die benötigten Nachweise laden Sie während des Bewerbungsprozesses hoch. Sollte die Anzahl der Bewerber*innen die zur Verfügung stehenden Plätze überschreiten, erfolgt ein Auswahlverfahren. Sollte das nicht der Fall sein, erfolgt kein Auswahlverfahren. Studienbeginn ist immer das Wintersemester.