Aufbau

Das besondere Erweiterungsfach setzt sich aus vier Modulen mit einem Studienumfang von insgesamt 45 ECTS zusammen. Studienbeginn ist jeweils das Wintersemester. Seminare aus der Blinden- und Sehbehinderten- sowie Hörgeschädigtenpädagogik werden häufig jedes Semester angeboten und können somit flexibel in den Studienplan eingebunden werden.

Das Erweiterungsfach kann grundständig in zwei Semestern oder neben dem Hauptstudium in mehreren Semestern studiert werden. Die Entscheidung obliegt Ihnen als Student*in.

Die Reihenfolge der Module kann nach Bedarf gewählt werden. Der Besuch des taubblindenspezifischen Seminars zu den Grundlagen in Modul 01 wird jedoch vor dem Besuch weiterer taubblindenspezifischer Seminar empfohlen. Auch wird im Modul TB 02 empfohlen erst das im Wintersemester angebotene Seminar "Kontakt und Soziale Interaktion" und dann das im Sommersemester angebotene Seminar "Kommunikation mittels erfahrungsbasierter individuell verhandelter Äußerungen" zu besuchen, da es dann leichter ist, den Seminarinhalten zu folgen. Zahlreiche Seminare stehen aufgrund der Pandemie auch digital asynchron zur Verfügung.

Die Prüfungsformate sind den jeweiligen Modulen zugeordnet, Termine für Prüfungen werden so zeitnah wie möglich bekannt gegeben.

Es empfiehlt sich, das besondere Erweiterungsfach entweder so früh wie möglich zu beginnen oder es im Anschluss an das Hauptstudium kompakt innerhalb von zwei Semestern zu studieren.

Zwecks Informationsaustausch und Vernetzung untereinander existiert die Stud.IP-Gruppe "Taubblinden- / Hörsehbehindertenpädagogik", in die sich Interessierte und Studierende des besonderen Erweiterungsfaches Taubblinden- / Hörsehbehindertenpädagogik eintragen können. Melden Sie sich gern auch vor oder während bzw. nach Aufnahme des Studiums des besonderen Erweiterungsfaches auf der Alumni-Seite an - hier werden Sie immer aktuell informiert.