Zielgruppe und Jobperspektiven

Zielgruppe
Das Angebot richtet sich an alle Studierenden der Sonderpädagogik (Bachelor und Master) ab dem zweiten Semester (Voraussetzung zur Aufnahme des Studiums des besonderen Erweiterungsfaches sind 25 LP), unabhängig von ihren sonderpädagogischen Fachrichtungen, da der Personenkreis von Schülerinnen und Schülern mit Taubblindheit/Hörsehbehinderung an Schulen aller sonderpädagogischer Schwerpunkte anzutreffen ist.

Jobperspektiven
Neben dem Erwerb dieser besonderen Qualifikation für die Arbeit an einem SBBZ mit den unterschiedlichsten sonderpädagogischen Fachrichtungen qualifiziert das Absolvieren des besonderen Erweiterungsfaches Taubblinden- und Hörsehbehindertenpädagogik die Studierenden insbesondere zur Arbeit an einem der Kompetenzzentren für Menschen mit Taubblindheit/Hörsehbehinderung mit schulischem Angebot in Deutschland (stiftung st. franziskus heiligenbronn, Deutsches Taubblindenwerk Hannover, Blindeninstitutsstiftung Würzburg, Oberlinhaus Potsdam). Hier ist ein Einsatz innerhalb der Schulen für Kinder und Jugendliche mit Taubblindheit/Hörsehbehinderung, in den Beratungsstellen (Frühförderung, Sonderpädagogischer Dienst) mit Schwerpunkt Taubblindheit/Hörsehbehinderung oder in Diagnostikzentren (wie z. B. in Hannover „Pädagogische Überprüfung Hören – Sehen – Kommunikation“) denkbar.

 

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