Werkstattordnung

Die Werkstatt- und Laborordnung soll der Sicherheit dienen und einen ordnungsgemäßen Ablauf aller im Werkstatt- und Laborbereich anfallenden Arbeiten gewährleisten.

Die Sicherheitsbestimmungen gelten für alle in der Fakultät III / Technik tätigen Personen und sind im Sinne der Sicherheitsregeln des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften (siehe ZH1/119) als Betriebsanweisung zu verstehen.