Ausleihbedingungen

Bitte beachten Sie folgende Hinweise für die Testausleihe:

Ausleihberechtigung

Materialien der Testothek dürfen nur von Angehörigen der PH Heidelberg ausgeliehen werden.

Anzahl der ausleihbaren Medien, Leihfrist

Damit möglichst viele Nutzer*innen Zugang auf die Testmaterialien haben, ist die Ausleihe auf insgesamt 3 Medien (im Ausnahmefall maximal 5) begrenzt. Diese dürfen i.d.R. jeweils für 2 Wochen ausgeliehen werden.

Kontrolle der Testmaterialien

Bitte kontrollieren Sie vor Verlassen der Testothek die von Ihnen ausgeliehenen Tests auf ihre Vollständigkeit.
In allen Tests befindet sich eine Aufzählung der Inhalte.

Fehlende Testteile

Sollte Ihnen auffallen, dass Materialien fehlen, sind Sie verpflichtet, dies umgehend bei den Mitarbeitern*innen der Testothek zu melden. Nach Verlassen der Testothek sind Sie für die Testmaterialien verantwortlich und haften für diese.

Testbögen

Test- und Auswertungsbögen stehen uns nur begrenzt zur Verfügung. Gehen Sie bitte sorgfältig damit um und machen Sie für Ihre Unterlagen gegebenenfalls Kopien. Pro Studierende*r darf nur ein Bogen ausgegeben werden.

Sorgfältiger Umgang mit Testmaterialien

Wir bitten alle Nutzer*innen, mit den Testmaterialien sorgfältig umzugehen. Verzichten Sie bitte auf Notizen, Hervorhebungen und Post-its in den Manualen bzw. sonstigen Testteilen. Entstandene Schäden melden Sie bitte bei der Rückgabe dem Team der Testothek.

Verlängerung der Ausleihfrist

Medien der Testothek können, wenn sie nicht vorgemerkt sind, über das Bibliothekskonto um 2x bis zu 2 weitere Wochen online verlängert werden. Danach müssen die Tests zurückgegeben werden. Wenn weiterhin Bedarf an der Ausleihe besteht, können die Medien nach einer Rückgabe erneut ausgeliehen werden.

Vormerkung allgemein

Medien der Testothek sind im Bibliothekssystem recherchierbar und können vorgemerkt werden, wenn sie durch andere Benutzer bereits ausgeliehen sind. Um eine möglichst gute Verfügbarkeit der Tests zu gewährleisten, bitten wir Sie, nur Tests vorzumerken, die Sie wirklich benötigen und Ihre Vormerkungen zu löschen, sobald diese nicht mehr aktuell sind.

Vormerkung für Lehrveranstaltungen

Um eine gute Koordination der Ausleihe gewährleisten zu können, müssen Vormerkungen für eine gewünschte Zeit (z.B. für eine Seminarvorstellung in einer bestimmten Seminarwoche) der Testothek am Anfang des Semesters durch die Lehrenden mitgeteilt werden.

Gebühren

Die Höhe der Mahngebühren korrespondiert mit denen der Bibliothek und ist in der Bibliothek zu begleichen.

Datenschutz

Nutzerinnen und Nutzer von Testotheksmedien sind bei Einsatz dieser verantwortlich für den Schutz der erhobenen Daten der getesteten Individuen. Hierfür soll darauf geachtet werden, dass gewonnene Daten selbstverständlich vertraulich und in anonymisierter Form genutzt werden sollen. Zu keinem Zeitpunkt sollen Namen oder andere Informationen (etwa die Mailadresse) aufgefunden werden können, die einem Individuum eindeutig zuzuordnen wären. Problematisch sind insbesondere ausgefüllte Testbögen oder Datenstränge, die im Kontext des digitalen Testens mit Angabe des Klarnamens und/oder dem Geburtsdatum versehen wurden. Wir empfehlen eindringlich die Anonymisierung der Testperson, etwa durch die Angabe von Initialen. Achten Sie vor der Rückgabe von Testotheksmedien darauf, ob datenschutzrelevante Dokumente/Informationen entnommen wurden. Sofern entsprechende Informationen nicht mehr benötigt werden, empfehlen wir die Vernichtung/Löschung dieser Daten. Diese Empfehlung gilt auch für digital-erfasste Daten. Die Testothek legt besonderen Wert auf die Einhaltung der an der Pädagogischen Hochschule geltenden Datenschutzbestimmungen. Sobald Sie Testotheksmedien für die Testung/Förderung entliehen haben, obliegt Ihnen die Verantwortung für:

a) den Schutz der von Ihnen erhobenen personenbezogenen Daten vor Missbrauch

b) den Schutz dieser Daten gegen Verlust oder Veränderung

c) der Testschutz als Schutz von Tests und Prinzipien der Auswertung gegen ein allgemeines Bekanntwerden.

Die Testothek stellt lediglich das Medienmaterial zur Verfügung und ist zu keiner Zeit verantwortlich für den Schutz der unter a), b) und c) aufgeführten Punkte.