Hinweise

  1. Eine Modulprüfung besteht aus der fachpraktischen Leistung in einer Veranstaltung und der diese Praxis reflektierenden Prüfung (Kolloquium oder Hausarbeit). Aus diesem Grund kann eine Modulprüfung immer nur in Zusammenhang mit und direkt im Anschluss an eine modul-prüfungsrelevante Veranstaltung abgelegt werden.
  2. Jede Veranstaltung kann nur einmal für Leistungspunkte im Studium angerechnet werden. Eine Regiearbeit kann zum Beispiel nicht gleichzeitig als Theaterpraktikum und als prüfungsrelevante Pflichtveranstaltung in Modul 3 gelten. Auch kann man nicht die gleiche Veranstaltung mehrfach besuchen und sich jedes Mal anders anrechnen lassen. So kann zum Beispiel nicht das Kindertheaterseminar einmal als Inszenierungsprojekt in Modul 2 und beim zweiten Besuch als prüfungsrelevante Pflichtveranstaltung für Modul 4 angerechnet werden. Eine Ausnahme stellen die zweisemestrigen Inszenierungsprojekte dar, die als eine prüfungsrelevante Veranstaltung sowohl im Modul 2 (Schauspiel) als auch im Modul 3 (Regieassistenz bzw. Produktionsaufgaben nur im Fall der PH-Theatergruppe) gelten kann.
  3. Im Ausland erbrachte Studienleistungen können unter Umständen anerkannt werden. Wichtig ist hierbei, vor dem Auslandaufenthalt ein Learning Agreement mit der Abteilungsleitung zu vereinbaren und nach dem Auslandsaufenthalt Zeugnisse über die erbrachten Studienleistungen bei der Abteilungsleitung einzureichen.