Theaterpraktikum

Eine weiterer Pflichtbaustein ist das Theaterpraktikum (Zeitumfang: 120 Stunden), das einen Einblick in das Theaterleben außerhalb der Hochschule vermitteln soll. Es sollte künstlerisch oder theaterpädagogisch ausgerichtet sein und kann an Schulen und Jugendeinrichtungen, an Theatern und Kulturzentren, aber auch in anderen sozialen und kulturellen Kontexten wie Kirchen, Altersheimen, Gefängnissen, Bürgerinitiativen etc. durchgeführt werden. Anleitung und künstlerische Projektplanung stehen dabei im Vordergrund. Das Praktikum kann in Kompaktform oder in wöchentlichem Turnus durchgeführt werden. In Ausnahmefällen können auch Maßnahmen bei zwei verschiedenen Trägern anerkannt werden. Allerdings lässt sich das Praktikum höchstens in zwei Teilen absolvieren. Einen festen Zeitpunkt für das Theaterpraktikum gibt es nicht, jedoch empfiehlt sich die zweite Studiumshälfte: nach Teilnahme an einem Inszenierungsprojekt und vor dem Beginn des Regieprojekts. Da das Theaterpraktikum durch eine parallel verlaufende Begleitveranstaltung betreut wird, können theaterpraktische Erfahrungen, die vor Beginn des Studiums liegen, nicht als Theaterpraktikum anerkannt werden. Für weitere Informationen kann die Praktikumsbeauftragte Nelly Völker per nelly.fau☞ Bitte fügen Sie an dieser Stelle ein @ ein ☜gmx☞ Bitte fügen Sie an dieser Stelle einen Punkt ein ☜de kontaktiert werden.