Willkommen auf der Seite des Übergreifenden Studienbereichs!

Der Übergreifende Studienbereich (ÜSB) ist ein gemeinsamer Studienbestandteil der lehramtsbezogenen Studiengänge an der Pädagogischen Hochschule Heidelberg und wurde mit der Reform der Lehramtsstudiengänge im Jahr 2011 eingeführt. Neben den bildungswissenschaftlichen, fachlichen und schulpraktischen Studienanteilen in den lehramtsbezogenen Studiengängen, zielt der ÜSB auf die Entwicklung von Querschnittskompetenzen durch alle Lehramtsstudierenden, unabhängig von Ausrichtung und Fächerwahl.

Sie finden auf dieser Seite alles Wissenswerte rund um den ÜSB. Falls Sie weitere Fragen haben, können Sie gerne mit uns Kontakt aufnehmen.

Aktuelles

ÜSB 04 Module werden zu Vertiefungsmodulen (BStPO 2021)

Der Senat der Pädagogischen Hochschule Heidelberg hat in seiner Sitzung am 26. Januar 2022 u.a. beschlossen, dass die Module des ÜSB 04 im Rahmen der BStPO 2021 keine Abschluss- sondern Vertiefungsmodule sind. Hierdurch kann die Studierbarkeit des Übergreifenden Studienbereichs wesentlich verbessert werden.

Die Änderung gilt nur für Studierende der lehramtsbezogenen Bachelorstudiengänge, die ihr Studium ab dem Sommersemester 2021 aufgenommen haben. Für Studierende der BStPO 2015 gilt das zu studierende ÜSB-04-Modul weiterhin als Abschlussmodul.

Neues Modul zur Medienbildung

Zum Sommersemester 2021 wurde ein neues Modul "Grundlagen der Medienbildung und der mündlichen Kommunikation" im Rahmen des ÜSB eingeführt. Dieses ist verpflichtender Bestandteil des Studiums für Studienanfänger:innen ab Sommersemester 2021 in den lehramtsbezogenen Bachelorstudiengänge. Hier gelangen Sie zu einer Pressemitteilung zum neuen Modul. Näher Informationen zum Modul und dem neuen Aufbau des Übergreifenden Studienbereichs finden Sie unter Aufbau & Inhalte.

Merkblatt: Anerkennung von 'Engagement' im Modul ÜSB 04 GBV

Im Wahlpflichtmodul des Übergreifenden Studienbereich Gesellschaftliche Beteiligung und Verantwortungsübernahme (ÜSB 04 GBV) kann angewandtes soziales, politisches, kulturelles oder bildungsbezogenes Engagement im Umfang von 3 LP angerechnet werden. Dieses Engagement kann z. B. in sozialen Einrichtungen, NGOs, politischen Parteien oder gemeinnützigen Vereinen, in der Betreuung von Kindern, Jugendlichen, behinderten oder alten Menschen, auch im Rahmen eines Auslandsaufenthalts oder in Form eines Praktikums in den genannten Bereichen oder in einer besonders intensiven Arbeit in der Hochschulselbstverwaltung (Studierendenvertretung, Senat, Fakultätsrat…) bzw. im kulturellen Leben der Hochschule erfolgen.

Das Engagement muss in einem Umfang von mindestens 60 Stunden in Präsenz erfolgen.

Weitere Informationen finden Sie in diesem Dokument.