M.Ed. Aufbau Lehramt Sonderpädagogik
Ziele
Der Studiengang Master of Education Aufbau Lehramt Sonderpädagogik ist ein wissenschaftlicher Aufbaustudiengang, der zu einem weiteren berufsqualifizierenden akademischen Abschluss führt. Das Studium des Masterstudiengangs qualifiziert zur Aufnahme in den Vorbereitungsdienst für das Lehramt Sonderpädagogik. Wer vor dem Aufbaustudium eine Zweite Staatsprüfung für ein Lehramt bestanden hat, erwirbt mit dem Abschluss Master of Education Lehramt Sonderpädagogik zugleich die Befähigung für die Laufbahn des gehobenen Schuldienstes für das Lehramt Sonderpädagogik.
Der Studiengang ist auf schulische Bildungsprozesse ausgerichtet. Er setzt sich aus sonderpädagogischen Grundlagen, einem sonderpädagogischen Handlungsfeld, zwei sonderpädagogischen Fachrichtungen sowie den schulpraktischen Studien zusammen. Die sonderpädagogischen Fachrichtungen beinhalten die fachrichtungsspezifische Pädagogik, Didaktik, Psychologie und Diagnostik.
Voraussetzungen
Voraussetzung für den Zugang ist
- eine Erste Staatsprüfung für ein Lehramt oder
- ein auf ein Lehramt bezogener Masterabschluss oder
- eine Zweite Staatsprüfung für ein Lehramt.
Wenn der Abschluss des Masterstudiums noch nicht vorliegt, kann bei einem Nachweis von in der Regel mindestens 90 LP aus einem lehramtsbezogenen Masterstudium dennoch die Zulassung beantragt werden. Gleiches gilt, wenn die Staatsprüfung eines Lehramtsstudiums noch nicht vorliegt, bei einem Nachweis von mindestens 210 LP.
Studienbeginn
Der Studiengang wird zum Sommersemester und zum Wintersemester angeboten.
Bewerbung
Bewerbungsfrist
für das Wintersemester: 15. Mai
für das Sommersemester: 15. November
Die Bewerbung erfolgt rein elektronisch über das hierfür vorgesehene
Online-Bewerbungsportal
Auswahlverfahren
Die Auswahl von Bewerber:innen erfolgt aufgrund einer Messzahl. Die Messzahl setzt sich zusammen aus Punkten, die sich aus der Bewertung der Noten der Lehramtsprüfungen und von Dienstzeiten an einer öffentlichen Sonder- bzw. Förderschule bzw. Tätigkeiten an einer sonderpädagogischen Einrichtung ergeben.
Bewertung der Noten der Lehramtsprüfungen:
Bei Vorliegen der ersten und zweiten Lehramtsprüfung wird das arithmetische Mittel beider Noten gebildet. Bei Bewerber:innen, die nur die erste Staatsprüfung abgelegt haben, richtet sich der Wert nach dieser Note.
1,0 bis 1,3 = 5 Punkte
1,4 bis 1,7 = 4 Punkte
1,8 bis 2,1 = 3 Punkte
2,2 bis 2,5 = 2 Punkte
2,6 bis 3,0 = 1 Punkt
Schlechter als 3,0 = 0 Punkte
Bewertung von Dienstzeiten bzw. Tätigkeiten:
Bewertet werden Dienstzeiten an einer öffentlichen Schule oder Sonder- bzw. Förderschule bzw. Tätigkeiten an einer sonderpädagogischen Einrichtung.
Die Dienstzeiten bzw. Tätigkeiten von mind. 50% der regelmäßigen Arbeitszeit werden pro halbem Jahr (Schuljahr bzw. Kalenderjahr) mit jeweils einem Punkt berücksichtigt.
Es werden max. 5 Punkte vergeben.
Rechtliche Grundlagen
Regelstudienzeit und Studienumfang
Regelstudienzeit: 4 Semester
Der Studienumfang umfasst 120 Leistungspunkte (LP). Ein Leistungspunkt entspricht rund 30 Stunden studentischer Arbeit (z.B. Präsenz, Vor- und Nachbereitung, Selbststudium, Prüfung).
Beschäftigungsverhältnis
Falls Sie in einem Beschäftigungsverhältnis stehen beachten Sie bitte, dass dies im Rahmen der Immatrikulation genehmigt werden muss.
Informationen hierzu finden Sie auf den Hinweisseiten zur Immatrikulation.
Studienaufbau und Inhalte
Bereich | Inhalte | Leistungspunkte |
---|---|---|
Sonderpädagogik | Sonderpädagogische | 11 LP |
Sonderpädagogisches Handungsfeld | 10 LP | |
Erste sonderpädagogische Fachrichtung | 44 LP | |
Zweite sonderpädagogische Fachrichtung | 22 LP | |
Schulpraxis | Tages- und Blockpraktikum Erste Fachrichtung Zweite Fachrichtung | insges. 18 LP |
Master-Arbeit | 15 LP |