FAQ (häufig gestellte Fragen)

TBP

Muss ich das TBP mit benoteter Lehrprobe absolvieren?

Seit dem SoSe 2022 absolvieren Studierende im Masterstudiengang Aufbau Sonderpädagogik mit 2. Staatsexamen und Immatrikulation ab WiSe 2021/22 das TBP nicht mehr mit benoteter Lehrprobe.

Muss das TBP beim Prüfungsamt angemeldet werden?

Das TBP wird nicht über das Prüfungsamt angemeldet, sondern auf einem speziellen Anmeldelink auf der Homepage des ZfS.

Wo finde ich die Einteilungslisten zum TBP?

Die Einteilungslisten werden aus datenschutzrechtlichen Gründen ab dem SoSe 2019 nur noch in StudIP veröffentlicht, um sicher zu stellen, dass ausschließlich Dozierende und angemeldete Studierende Zugriff darauf haben.

Wenn Sie sich ordentlich für das TBP angemeldet haben und keinen Zugriff auf die StudIP Veranstaltung haben, wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter:innen des ZfS.

Muss ich eine Begleitveranstaltung besuchen?

Die Teilnahme an einer praktikumsbezogenen Begleitveranstaltung oder Didaktikveranstaltung ist verpflichtend.

Mein Praktikum ist noch nicht in den "transcript of records" vermerkt.

Die Meldung ans Prüfungsamt zum Eintrag der "transcript of records" erfolgt am Monatsende. Sofern Sie die Bestätigung Ihres Praktikums im ZfS eingereicht haben, wenden Sie sich bitte an das Prüfungsamt. Bitte berücksichtigen Sie auch die Bearbeitungszeit der Ämter.

Gibt es eine Frist zur Abgabe der Praktikumsbestätigung nach erfolgreichem Praktikum?

Vollständige Praktikumsunterlagen sind bis 4 Wochen nach Praktikumsende im ZfS einzureichen.

In welchem Zeitraum kann man das TBP absolvieren?

Das TBP ist i.d.R. an 13 Terminen (mittwochs) während der Vorlesungszeit (TP) plus Kompaktblock von i.d.R. 7 Tagen (insgesamt 20 Schultage) zu absolvieren. Die Blockphase beginnt ca. 3 Wochen vor Vorlesungsbeginn.