Auf dieser Seite finden Sie wichtige Informationen rund um das lehramtsbezogene Bachelorstudium. Dazu gehören Hinweise zu Vorprüfungen, Modulprüfungen sowie zum Nachstudium. Außerdem erhalten Sie einen Überblick über den Abschluss des Bachelorstudiums und die Möglichkeiten des Übergangs in ein Masterstudium.
Informationen zur Vorprüfung (VoP) finden Sie in der für Sie gültigen Studien- und Prüfungsordnung.
Fristen für die VoP
Die Vorprüfung (VoP) muss bis spätestens zum Ende des 4. Fachsemesters bestanden sein. Wer die VoP einschließlich etwaiger Wiederholungen bis zum Ende des 4. Fachsemesters nicht bestanden hat, verliert den Prüfungsanspruch, es sei denn, sie bzw. er hat die Fristüberschreitung nicht zu vertreten.
Wiederholungsmöglichkeiten der VoP
Studienbegleitende Modulprüfungen der VoP, die nicht mindestens mit "ausreichend" (4,0) bzw. mit "nicht bestanden" bewertet wurden, können zweimal wiederholt werden. Eine dritte Wiederholung ist ausgeschlossen.
Verlust des Prüfungsanspruchs durch endgültiges Nichtbestehen der VoP
Der Verlust des Prüfungsanspruchs hat die Exmatrikulation in diesem Studiengang zur Folge! Das Akademische Prüfungsamt erteilt im Falle des endgültigen Nichtbestehens der VoP einen entsprechenden Bescheid.
Alle erforderlichen Informationen zu Prüfungsformen, -fristen und -voraussetzungen sind der jeweiligen Prüfungsordnung sowie dem Modulhandbuch zu entnehmen.
Allgemeine Hinweise zu studienbegleitenden Modulprüfungen:
Modulprüfungen erfolgen in der Regel studienbegleitend nach Ende der Vorlesungszeit und umfassen die im Modulhandbuch definierten Qualifikationsziele. Die Prüfungsform (schriftlich, mündlich oder alternative Formate) wird zu Vorlesungsbeginn bekannt gegeben.
Prüfungsformen:
- Mündliche Prüfungen: Als Einzel- oder Gruppenprüfungen, Dauer ca. 20–30 Minuten. Ergebnisse werden direkt im Anschluss mitgeteilt.
- Schriftliche Prüfungen: Z. B. Klausuren (90/120 Min.), Hausarbeiten, Berichte. Schriftliche Arbeiten müssen eigenständig erstellt und fristgerecht eingereicht werden.
Zulassung:
Zur Prüfung ist zugelassen, wer ordnungsgemäß eingeschrieben ist, ggf. erforderliche Vorprüfungen oder Module bestanden und den Prüfungsanspruch nicht verloren hat. Die Zulassung kann entzogen werden, wenn sie durch falsche Angaben erwirkt wurde.
Wiederholung und Prüfungsanspruch:
Nicht bestandene Modulprüfungen dürfen zweimal wiederholt werden. Eine dritte Wiederholung oder das Wiederholen bestandener Prüfungen ist nicht möglich. Wird auch die zweite Wiederholung nicht bestanden, gilt die Prüfung endgültig als nicht bestanden; der Prüfungsanspruch erlischt.
Lehrkräfte, die ihr Lehramtsstudium im Ausland abgeschlossen haben und denen ein Bescheid des Regierungspräsidiums Tübingen über die Bewertung ihres Abschlusses vorliegt, können sich für ein Nachstudium gemäß dem Bescheid des Regierungspräsidiums einschreiben - siehe
Der Umfang des Nachstudiums orientiert sich an den Bestimmungen des Anerkennungsbescheides des Regierungspräsidiums. Der Inhalt und Aufbau des Nachstudiums inklusive der Modulprüfungen ergibt
sich aus den
Wenden Sie sich zur Erstellung eines Studienplans an die Berater:in im nachzustudierenden Fach.
Voraussetzungen:
Um eine Bachelorarbeit (B.A. Lehramt) anmelden zu können, ist eine Mindestanzahl von ECTS-Punkten erforderlich. Die erforderliche Anzahl an Leistungspunkte finden Sie in entweder in der für Sie gültigen Prüfungsordnung oder in der entsprechenden
Diese Leistungspunkte müssen zum Zeitpunkt der Meldung/am Meldetermin im System vorliegen!
Termine:
Beachten Sie, dass bei der Anmeldung der Abschlussarbeit gewisse Fristen gewahrt werden müssen.
Abschlussarbeiten in Lehramtsstudiengängen können monatlich bis einschließlich des ersten Werktages eines Monats angemeldet werden. Die Zulassung erfolgt ca. Mitte des Monats (
Anmeldung der Abschlussarbeit:
Das Anmeldeformular für die Abschlussarbeiten in Studiengängen mit Lehramtsbezug können Sie
Das ausgefüllte und unterschriebene Formular reichen Sie fristgerecht im Prüfungsamt ein (persönliche Abgabe im
Der Prozess der Anfertigung einer Bachelorarbeit beginnt mit der Zulassung! - Sofern Sie zugelassen werden, erhalten Sie einen schriftlichen Zulassungsbescheid.
Verlängerung der Abschlussarbeit:
Wenn Sie die Bearbeitungszeit Ihrer Abschlussarbeit aus triftigen Gründen verlängern möchten, stellen Sie bitte rechtzeitig den Antrag auf Verlängerung (beachten Sie hierzu die Regelung in der für Sie gültigen Prüfungsordnung) und fügen Sie im Krankheitsfall ein ärztliches Attest
bei (
Bitte beachten Sie, dass rückwirkend ausgestellte Krankschreibungen nicht akzeptiert werden!
Abgabe der Abschlussarbeit:
Die Bachelorarbeit ist fristgerecht in einfacher Ausfertigung (gedruckt und gebunden, keine Spiralbindung) beim Akademischen Prüfungsamt einzureichen. Zusätzlich ist eine elektronische Version beizulegen. Die elektronische Version ist zu beschriften (Namen und/oder Matrikelnummer) und mit der Arbeit zu verbinden.
In den gebundenen Exemplaren muss die Eigenständigkeitserklärung im Original (keine Kopie der Originalunterschrift!) unterschrieben sein. Die Eigenständigkeitserklärung finden Sie im Anhang in der für Sie gültigen Prüfungsordnung.
Die Arbeiten können entweder in den Briefkasten des Prüfungsamts im Eingangsbereich des PH-Altbaus eingeworfen oder persönlich im
Sollte die persönliche Abgabe nicht möglich sein, können Sie uns die Abschlussarbeiten auch per Post zukommen lassen.
Bitte verwenden Sie hierzu folgende Adresse:
Akademisches Prüfungsamt
Postfach 10 42 40
69032 Heidelberg
Für den Nachweis der rechtzeitigen Einreichung gilt dann der Poststempel - bewahren Sie sicherheitshalber den Einlieferungsbeleg auf.
Nach der Abschlussarbeit
Die Abschlussdokumente werden Ihnen per Post zugesendet, alternativ können diese auch im SSC abgeholt werden. Die Erstellung des Zeugnisses beginnt, wenn alle Leistungen und Anträge eingegangen sind.
Die Bearbeitungszeit für das Erstellen des Zeugnisses beträgt 4 Wochen.
Laut Zulassungssatzung muss das Bachelorstudium bis zur Aufnahme des Masterstudiums abgeschlossen sein, d.h. alle Prüfungsleistungen (inkl. Abgabe der Bachelorarbeit) müssen erbracht sein.
Dies bedeutet für die Aufnahme eines Masterstudiums zum Wintersemester, dass alle Prüfungsleistungen bis zum 30.09. erbracht sein müssen. D.h. die Klausuren müssen bis zu diesem Zeitpunkt geschrieben, mündliche und praktische Prüfungen (auch Praktika) absolviert und schriftliche Arbeiten inkl. der Bachelorarbeit eingereicht sein. Für einen Studienbeginn zum Sommersemester gilt analog der 31.03.
Der spätest mögliche Termin zur Anmeldung der Bachelorarbeit ist daher Anfang Juni bei geplanter Aufnahme des Masterstudiums zum Wintersemester; bei einer geplanten Aufnahme das Masterstudiums zum Sommersemester Anfang Dezember.
Wir raten Ihnen dringend, die Bachelorarbeit schon früher anzumelden, da im Falle eines Nichtbestehens, ansonsten die Auflage für ein Masterstudium im Folgesemester nicht erfüllt werden kann. Das Abschlusszeugnis des Bachelorstudium muss spätestens bis 31.01 des Folgejahres bei Studienbeginn im Wintersester oder bis 30.06. bei Studienbeginn im Sommersemester nachgereicht werden.
Bei Bachelorabsolvent:innen der PH Heidelberg erfolgt eine interne Abfrage zwischen Studienbüro und Prüfungsamt.
Mit ISI haben Studierende die Möglichkeit, ihren Studiengang und ihre Fächerkombination anzugeben und sich dann nur die für sie relevanten Teile des Modulhandbuchs ausgeben zu lassen. Sie finden darin detaillierte Informationen zu den Modulen des Fachbereichs.