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Informationen zu Masterstudiengängen

Diese Seite bietet Ihnen zentrale Informationen zum lehramtsbezogenen Masterstudium. Behandelt werden Themen wie Nachstudium, Vorbereitungsdienst, Master-Kolloquium sowie der Masterabschluss für die Sekundarstufe I. Zusätzlich finden Sie Hinweise zu Erweiterungsmöglichkeiten im Master Sek I und wichtige Informationen zur Masterarbeit.

Für alle Bewerber:innen im Zulassungsverfahren, die ihren lehramtsbezogenen Bachelorstudiengang nicht an der PH Heidelberg absolviert haben oder die einen Wechsel des Lehramtsbezugs bzw. Profils im Master anstreben, wird von der Zulassungskommission der Umfang des Nachstudiums festgelegt.

Danach werden Sie im jeweiligen Fach/Studienbereich als prüfungsberechtigt geführt und können an den Prüfungen des Masterstudiengangs in diesem Fach bzw. Studienbereich teilnehmen.

Lassen Sie sich vom jeweiligen Fach/Studienbereich die nachgeholten Leistungen bestätigen. Sobald Sie in einem Fach/Studienbereich alle nachzuholenden Leistungen erfolgreich erbracht haben, reichen Sie das beim Prüfungsamt ein. Danach werden Sie als prüfungsberechtigt geführt und können an den Prüfungen des Masterstudiengangs in diesem Fach bzw. Studienbereich teilnehmen.

Nähere Informationen zum Nachstudium erhalten Sie im .

Bzgl. der Fristen rund um den Vorbereitungsdienst ohne Gasthörerstatus informieren Sie sich bitte direkt beim Regierungspräsidium.

M. Ed. Absolvent:innen, die sich für den Vorbereitungsdienst im Gasthörerstatus beworben haben, müssen die Masterarbeit
bis spätestens 15. Januar beim Akademischen Prüfungungsamt einreichen.

Damit ein Abschlusszeugnis (Lehrämter Sekundarstufe I und Sonderpädagogik) bzw. eine Bestehensbescheinigung über das erfolgreiche Masterstudium (Lehramt Grundschule) bis 31.03. ausgestellt werden kann, müssen alle Prüfungsleistungen (inkl. Abschlussarbeit) bis 15.03. vorliegen.

Weitere wichtige Eckpunkte finden Sie auf der .

Besonderheit M.Ed. Lehramt Grundschule

Laut Prüfungsordnung sind Studierende M.Ed. Lehramt Grundschule, die sich für den Vorbereitungsdienst im Gasthörerstatus beworben haben, verpflichtet, zu Beginn des Wintersemesters ihr Anrecht auf vorgezogene Notenmeldung mit folgendem anzuzeigen.

Masterkolloquium

Das Modul MAM (21 LP) besteht aus drei Teilen:

  1. Masterkolloquium (3 LP)
     Wird in dem Bereich belegt, in dem die Masterarbeit geschrieben wird (Fach oder Bildungswissenschaften).
  2. Eine weitere Lehrveranstaltung (3 LP)
     Aus einem der gewählten Fächer oder aus einem anderen Studienbereich auf Bachelor- oder Masterniveau.
  3. Die Masterarbeit (15 LP)
     Der zentrale Bestandteil des Moduls.

Ab dem Sommersemester 2024 ist es für Studierende eines Erweiterungsfachs im Master of Education Profillinie Lehramt 
Sekundarstufe I (Erweiterungsmaster) möglich, den Studiengang auch ohne Masterarbeit abzuschließen. In diesem Fall 
wird das Erweiterungsfach nicht mit dem Abschluss Master of Education abgeschlossen, sondern ein Zertifikat ausgestellt. 
Die wissenschaftliche Befähigung für den Unterricht im studierten Fach für das Lehramt Sekundarstufe I wird dennoch erworben. 
Diese Regelung gilt rückwirkend für alle Studierenden, die sich nach dem 31. März 2021 in den Erweiterungsmasterstudiengang 
eingeschrieben haben.

Im Gegensatz zum regulären Abschluss des Erweiterungsstudiengangs mit Masterarbeit wird es mit dem Zertifikat jedoch 
nicht möglich sein, das Erweiterungsfach als eines der beiden Fächer im Vorbereitungsdienst zu wählen. Die Befähigung, 
das Fach später als Lehrer:in an der Schule zu unterrichten, ist jedoch gegeben (= wissenschaftliche Befähigung für den Unterricht).

Das Zertifikat wird auf der Studierenden beim Prüfungsamt ausgestellt. Die spätere Anfertigung einer Masterarbeit 
im Erweiterungsfach ist nach Ausstellung des Zertifikats ausgeschlossen.

Voraussetzungen:

Um eine Masterarbeit (M.Ed. Lehramt) anmelden zu können, ist eine Mindestanzahl von ECTS-Punkten erforderlich. Die erforderliche Anzahl an Leistungspunkte finden Sie in entweder in der für Sie gültigen Prüfungsordnung oder in der
Diese Leistungspunkte müssen zum Zeitpunkt der Anmeldung im System vorliegen!

Termine:

Beachten Sie, dass bei der Anmeldung der Abschlussarbeit gewisse Fristen gewahrt werden müssen. 
Abschlussarbeiten in Lehramtsstudiengängen können monatlich bis einschließlich des ersten Werktages eines Monats angemeldet werden. Die Zulassung erfolgt ca. Mitte des Monats ()

Anmeldung der Abschlussarbeit:

Das Anmeldeformular für die Abschlussarbeiten in Studiengängen mit Lehramtsbezug können Sie herunterladen.

Das ausgefüllte und unterschriebene Formular reichen Sie fristgerecht im Prüfungsamt ein (persönliche Abgabe im , Einwurf in den Briefkasten des Prüfungsamts im Eingangsbereich des PH-Altbaus, Versand per Post oder E-Mail an )

Der Prozess der Anfertigung einer Masterarbeit beginnt mit der Zulassung! - Sofern Sie zugelassen werden, erhalten Sie einen schriftlichen Zulassungsbescheid.

Verlängerung der Abschlussarbeit:

Wenn Sie die Bearbeitungszeit Ihrer Abschlussarbeit aus triftigen Gründen verlängern möchten, stellen Sie bitte rechtzeitig den Antrag auf Verlängerung (beachten Sie hierzu die Regelung in der für Sie gültigen Prüfungsordnung) und fügen Sie im Krankheitsfall ein ärztliches Attest bei ()

Bitte beachten Sie, dass rückwirkend ausgestellte Krankschreibungen nicht akzeptiert werden!

Abgabe der Abschlussarbeit:

Die Masterarbeit ist fristgerecht in zweifacher Ausfertigung (gedruckt und gebunden, keine Spiralbindung) beim Akademischen Prüfungsamt einzureichen. Zusätzlich ist eine elektronische Version beizulegen. 

In den gebundenen Exemplaren muss die Eigenständigkeitserklärung im Original (keine Kopie der Originalunterschrift!) unterschrieben sein. Die Eigenständigkeitserklärung finden Sie in der für Sie gültigen Prüfungsordnung.

Die Arbeiten können entweder in den Briefkasten des Prüfungsamts im Eingangsbereich des PH-Altbaus eingeworfen oder persönlich im zu den Öffnungszeiten abgegeben werden. 

Sollte die persönliche Abgabe nicht möglich sein, können Sie uns die Abschlussarbeiten auch per Post zukommen lassen.

Bitte verwenden Sie hierzu folgende Adresse:

Akademisches Prüfungsamt
Postfach 10 42 40
69032 Heidelberg

Für den Nachweis der rechtzeitigen Einreichung gilt dann der Poststempel - bewahren Sie sicherheitshalber den Einlieferungsbeleg auf.

Nach der Abschlussarbeit

Die Erstellung der Abschlussdokumente (Urkunde. Zeugnis, TOR) beginnt, wenn alle Leistungen und Anträge eingegangen sind. Die Bearbeitungszeit für das Erstellen der Abschlussdokumente beträgt 4 Wochen. Ausnahme ist hier der Studiengang Lehramt für die Sekundarstufe I. Hier ist die Bearbeitungszeit länger, da die Urkunden zunächst noch an die HSE zur Unterschrift übermittelt werden. Wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass Sie sich bereits mit Ihrem Zeugnis und TOR für den Vorbereitungsdienst bewerben können

Mit ISI haben Studierende die Möglichkeit, ihren Studiengang und ihre Fächerkombination anzugeben und sich dann nur die für sie relevanten Teile des Modulhandbuchs ausgeben zu lassen. Sie finden darin detaillierte Informationen zu den Modulen des Fachbereichs.

 

Unsere Mitarbeiter:innen der Telefonhotline helfen Ihnen gerne weiter.

Telefonhotline:
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Montags - Donnerstags: 08:00 – 15:00 Uhr
Freitags: 08:00 – 12:00 Uhr