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Studienaufenthalte im Rahmen von Erasmus+

Abschluss von Learning Agreements und Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen

Studierende der Pädagogischen Hochschule Heidelberg, die im Rahmen von Erasmus+ an Hochschulen im Ausland studieren, haben gemäß der Erasmus+ Charta ein Recht auf die „uneingeschränkte Anerkennung der auf zufriedenstellende Weise absolvierten Aktivitäten“.

Die EU-Kommission und die Nationale Agentur stellen den Hochschulen zur Umsetzung verschiedene unterstützende Dokumente und Dokumentvorlagen zur Verfügung. Die Pädagogische Hochschule Heidelberg verwendet diese Dokumentvorlagen und definiert die Abläufe der Studienaufenthalte im Ausland so, dass ein reibungsloser Prozess für die Planung und Durchführung der Studienaufenthalte und insbesondere der Anerkennung gewährleistet ist.

Alle in Bezug auf die Auslandsmobilität erforderlichen Dokumente sind  in der Stud.IP Veranstaltung “International Outgoing Students Erasmus+” hinterlegt.

 

Studierende im Erasmus+ schließen vor Antritt des Auslandsstudiums ein Online Learning Agreement (OLA) ab. Dieses Dokument wird über das Portal Learning Agreement EU erstellt. Bei der Auswahl der Studienkomponenten unterstützen ggf. die für die jeweilige Kooperation als verantwortlich benannten Personen.

Das OLA wird zwischen der im Erasmus+ studierenden Person, der aufnehmenden Partnerhochschule und der Pädagogischen Hochschule Heidelberg schriftlich vereinbart und ist verbindlich. Aus dem OLA ergibt sich für die Studierenden ein Anspruch auf Anerkennung bei entsprechend erbrachten und über eine Studienabschrift der Partnerhochschule (Transcript of Records (ToR)) nachgewiesenen Leistungen. 

Das Auslandsstudium soll so geplant werden, dass ganze Module (inkl. Prüfungsleistung) im Ausland studiert werden. Abweichend davon können Teilleistungen  durch ein Studium im Ausland ersetzt werden. Dabei werden Modulbestandteile  an der Partnerhochschule studiert, der Modulabschluss erfolgt an der Pädagogischen Hochschule Heidelberg oder Modulbestandteile wurden bereits an der Pädagogischen Hochschule Heidelberg erbracht und der Modulabschluss erfolgt an der Partnerhochschule.

Entsprechende Regelungen werden mit den Modulverantwortlichen bzw. Anerkennungsbeauftragten getroffen und in der Anlage OLA 1 (Vorvereinbarung zur Anerkennung von Studienleistungen) festgehalten. Die Anlage OLA 1 ist zwingend erforderlich, wenn Anerkennungen von Modulen oder Modulbestandteilen geplant sind. Aus dem Online Learning Agreement (OLA) muss zusätzlich hervorgehen, für welches Modul die Anerkennung vorgesehen ist (z. B. durch die Modulnummer).

Das OLA umfasst insbesondere folgende zwei Abschnitte:

  • Tabelle A - Vor der Mobilität: Eintragung aller an der Partnerhochschule geplanten Studienkomponenten
  • Tabelle B - Geplante Anerkennung: Eintragung der Module und/oder Modulbestandteile und/oder Zusatzqualifikation Zertifikat Global Citizen an der Pädagogischen Hochschule Heidelberg, auf die die Anerkennung erfolgen soll

Sind Änderungen am Studienprogramm notwendig, so sind diese entsprechend im Online Learning Agreement (OLA) über das Portal Learning Agreement EU zu dokumentieren und zu vereinbaren. Sofern Änderungen geplante Anerkennungen (Module oder Modulbestandteile) betreffen, ist die Anlage OLA 1 (Vorvereinbarung zur Anerkennung von Studienleistungen) ebenfalls zu aktualisieren. Änderungen des Studienprogramms, die nicht im OLA und der Anlage OLA 1 dokumentiert und vereinbart sind, können innerhalb der Erasmus+ Mobilität nicht anerkannt werden.

Das OLA und ggf. dessen Änderungen unterzeichnen:

  • die studierende Person
  • die Erasmus Hochschulkoordinatorin der Pädagogischen Hochschule Heidelberg
  • die von der Partnerhochschule als zuständig benannte Person

Die Anlage OLA 1 unterzeichnen:

  • die studierende Person
  • die Modulverantwortlichen bzw. Anerkennungsbeauftragten des jeweiligen Fachbereichs der Pädagogischen Hochschule Heidelberg

Die Partnerhochschule stellt ca. vier Wochen nach Beendigung des Studienaufenthalts eine Studienabschrift (Transcript of Records (ToR)) mit allen Angaben zu den erreichten Lernergebnissen aus. Das Online Learning Agreement muss mit dem ToR übereinstimmen.

Die Anerkennung von Modulen erfolgt durch das Akademischen Prüfungsamt der Pädagogischen Hochschule Heidelberg. Das Akademischen Auslandsamt übermittelt die Nachweise:

  • vollständiges Online Learning Agreement (OLA)
  • Vorvereinbarung zur Anerkennung von Studienleistungen (Anlage OLA 1)
  • vollständiges Transcript of Records (ToR)

zur finalen Bearbeitung an das Akademische Prüfungsamt. Damit ist der Prozess der Anerkennung abgeschlossen. Eine Rückmeldung an das Akademische Auslandsamt erfolgt nur, wenn von Seiten des Akademischen Prüfungsamtes Bedarf zur Rücksprache besteht.

Modulbestandteile wurden an der Partnerhochschule erbracht, der Modulabschluss erfolgt an der Pädagogischen Hochschule Heidelberg

Die Teilanerkennung erfolgt über die Modulverantwortlichen bzw. Anerkennungsbeauftragten des jeweiligen Fachbereichs unter Vorlage der entsprechenden Nachweise:

  • vollständiges Online Learning Agreement (OLA)
  • Vorvereinbarung zur Anerkennung von Studienleistungen (Anlage OLA 1)
  • vollständiges Transcript of Records (ToR)

Die zuständige Person stellt der studierenden Person eine Bescheinigung über die erfolgte Anerkennung aus. Die studierende Person legt den Nachweis der Anerkennung dem Akademischen Auslandsamt per Mail (PDF) vor. Frist: innerhalb einer Woche nach erfolgter Anerkennung. Die studierende Person ist selbständig für die Umsetzung verantwortlich.

Modulbestandteile wurden an der Pädagogischen Hochschule Heidelberg erbracht, der Modulabschluss erfolgt an der Partnerhochschule

Der Ablauf ähnelt dem der Anerkennung von ganzen Modulen (inkl. Prüfungsleistung). Das Akademische Auslandsamt leitet nach der Auslandsmobilität die Anerkennung über das Akademische Prüfungsamt ein.

Die Zusatzqualifikation Zertifikat Global Citizen bietet Studierenden der Pädagogischen Hochschule Heidelberg die Möglichkeit, internationale Aktivitäten aus der Pädagogischen Hochschule Heidelberg und aus studienbezogenen Auslandsaufenthalten anerkennen zu lassen.

Rückfragen zum Anerkennungsprozess
LB
Tel.: +49 6221 477-336
erasmus@vw.ph-heidelberg.de
154 / Altbau

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