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Auslandsstudium

Die Pädagogische Hochschule Heidelberg bietet vielfältige Möglichkeiten für ein Auslandsstudium. Planung, Organisation und Finanzierung werden dabei umfassend begleitet.

Studierendenmobilität Studium (SMS)

Im Rahmen von Erasmus+ können Studierende ein Semester an einer europäischen Partnerhochschule absolvieren und dabei ihre fachlichen sowie interkulturellen Kompetenzen gezielt weiterentwickeln.

Erasmus+ Charta für die Hochschulbildung

Die Pädagogische Hochschule Heidelberg hat die erfolgreich gestellt und kann damit an allen Programmlinien der neuen Erasmus+ Generation teilnehmen.

Mit der Erasmus+ Charta für Higher Education verpflichtet sich die Pädagogische Hochschule Heidelberg, die Qualitätsstandards und Pflichten des Erasmus+ Programms zu berücksichtigen. 

Zu den Grundsätzen der ECHE zählen in der neuen Programmgeneration

  • Inklusion und Vielfalt
    Chancengleichheit und Zugang für alle Teilnehmenden
  • Digitalisierung 
    Einsatz digitaler Tools (Erasmus without Paper)
  • Umwelt und Klimaschutz
    Nachhaltige Mobilität (Green Erasmus)
  • Bürgerliches Engagement
    Förderung aktiver Teilhabe
  • Anerkennung von Studienleistungen
    Vollständige Anerkennung im Ausland erbrachter Leistungen
Erasmus+ Erklärung zur Hochschulpolitik

Hochschulen, denen die ECHE verliehen wurde, bekennen sich in ihrem zu den Kernthemen der europäischen Hochschulbildung und den Schwerpunkten der neuen Erasmus Programmgeneration. Das EPS beschreibt sowohl die allgemeine Strategie der Hochschule als auch die konkrete Umsetzung der wesentlichen Grundsätze des Programms.

  • Unterstützung bei der Vorbereitung des Auslandsaufenthaltes
    → z. B. Beratung zur Partnerhochschule, Infos zu Fristen, Sprachnachweisen und Fördermöglichkeiten
  • Befreiung von Studiengebühren an der Partnerhochschule
    → Keine Studiengebühren während des Erasmus+ Aufenthaltes
  • Finanzielle Förderung 
    → Monatliche Förderrate
    → Zusatzförderung (Top Ups)
    → Reisekostenpauschale
    → Finanzielle Förderung vorbereitender Sprachkurse
  • Anerkennung von Studienleistungen
    → Auf Grundlage eines vor Antritt des Studienaufenthaltes abgestimmten Online Learning Agreements
  • Zugang zu Erfahrungsberichten und Unterstützungsangebote vor Ort
    → Unterstützung durch lokale Ansprechpersonen an der Partnerhochschule
    → Erfahrungsberichte und Vernetzungsmöglichkeiten von bzw. mit ehemaligen Erasmus+ Studierenden

Erasmus+ bezuschusst ein Auslandssemester mit 540,- Euro bis 600,- Euro pro Monat. Die tatsächliche Anzahl der förderbaren Monate ist abhängig von der Höhe des Budgets, das der Pädagogischen Hochschule Heidelberg im jeweiligen Förderjahr zur Verfügung steht. In den vergangenen Hochschuljahren lag der geförderte Zeitraum bei 3 bis 3,5 Monaten, auch wenn der Aufenthalt länger dauerte.

Der Zuschuss errechnet sich wie folgt:

Gruppe 1 (Länder mit hohen Lebenshaltungskosten)

Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Lichtenstein, Luxembourg, Niederlande, Norwegen, Schweden, Österreich, Partnerländer (Region 14 - Großbritannien, Schweiz)

600,- Euro pro 30 Tage

Gruppe 2 (Länder mit mittleren Lebenshaltungskosten)

Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern

540,- Euro pro 30 Tage

Gruppe 3 (Länder mit niedrigen Lebenshaltungskosten)

Bulgarien, Kroatien, Ungarn, Litauen, Polen, Rumänien, Nordmazedonien, Türkei, Serbien

540,- Euro pro 30 Tage

Zusätzlich zur monatlichen Förderrate können Top Ups gewährt werden:

  1. Top Up für Green Travel
    1.1 mehr als 50 % der Reisestrecke (Hin- und Rückreise) mit von der EU als nachhaltig eingestuften Verkehrsmitteln (Zug, Fahrgemeinschaft, Bus, Fahrrad); Tagespauschale von 18,- bzw. 20,- Euro für bis zu 6 Reisetage (Hin- und Rückreise)
    1.2 Förderung von Reisetagen bei nicht umweltfreundlichem Reisen (z. B. Flug), Tagespauschale von 18,- bzw. 20,- Euro für bis zu 2 Reisetage (Hin- und Rückreise)
  2. Social Top Up für Erstakademiker und Erstakademikerinnen
  3. Social Top Up für erwerbstätige Studierende
  4. Social Top Up für Studierende mit Kind(ern)
  5. Social Top Up für Studierende mit chronischer Erkrankung
  6. Social Top Up für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung (ab GdB 20)

Der Zuschuss für die Top Ups 2 - 6 beträgt 250,- Euro pro Monat. Es kann nur ein Top Up (2 - 6) in Anspruch genommen werden.

Sonderförderung von teilnehmenden Personen mit Behinderung (GdB ab 50): Informationen zu behindertengerechten Hochschulen sind auf der Homepage der European Agency for Development in Special Needs Education zugänglich (www.european-agency.org)

Bei der Reisekostenpauschale handelt es sich um eine Finanzierung, die zusätzlich zu den Zusatzfördermöglichkeiten (Top Ups) gezahlt wird.

0 bis 99 km
100 bis 499 km
500 bis 1.999 km
2.000 bis 2.999 km
3.000 bis 3.999 km
4.000 bis 7.999 km
8.000 km oder mehr

Standardreise

28,- Euro
211,- Euro
309,- Euro
395,- Euro
580,- Euro
1.188,- Euro
1.735,- Euro

Green Travel

56,- Euro
285,- Euro
417,- Euro
535,- Euro
785,- Euro
1.188,- Euro
1.735,- Euro

Um gut vorbereitet ins Auslandssemester zu starten, stellt das Akademische Auslandsamt Mittel des Erasmus+ Programmes zur Förderung für vorbereitende Sprachkurse i. H. v. bis zu 200,- Euro zur Verfügung.

  • reguläre monatliche Rate (siehe Ländergruppen)
  • Top Up Green Travel 1.1 oder 1.2
  • Social Top Up 2, 3, 4, 5 oder 6
  • Reisekostenpauschale
  • Kostenübernahme vorbereitender Sprachkurse

Eine Übersicht der Partnerhochschulen der Pädagogischen Hochschule Heidelberg ist in Stud.IP unter der Veranstaltung „International Outgoing Students Erasmus+“ in der Infobox abrufbar. Dort stehen u. a. Informationen zu Studienmöglichkeiten, Hinweise zu erforderlichen Sprachnachweisen und Verlinkungen zu den Webseiten der Partnerhochschulen zur Verfügung. Zusätzlich sind Erfahrungsberichte ehemaliger Erasmus+ Studierende einsehbar.

Im Bewerbungsbereich der oben genannten Stud.IP Veranstaltung ist eine gebündelte Übersicht aller Partnerhochschulen als Exceldatei mit dem Titel „Verfügbare_Plätze_Erasmus“ hinterlegt.

Daten zu den Semesterzeiten können je nach Studiengang/Fakultät der Partnerhochschule variieren. Für detaillierte Informationen empfiehlt es sich, den offiziellen akademischen Kalender der jeweiligen Partnerhochschule zu verwenden.

Bewerbungszeitraum für das folgende Studienjahr an einer Partnerhochschule: 01.09. - 30.11. 

  • Immatrikulation an der Pädagogischen Hochschule Heidelberg
  • ausreichende Sprachkenntnisse in der Unterrichtssprache 

Das Bewerbungsformular wird im September im Bewerbungsbereich der Infobox der Veranstaltung „International Outgoing Students Erasmus+“ in Stud.IP veröffentlicht. Bestandteil der Bewerbung ist ein kurzes Motivationsschreiben. Eine Bewerbung über Erasmus+ ist für maximal zwei Partnerhochschulen möglich.

Interessierte Studierenden reichen die Bewerbung mit der Einwilligungserklärung im genannten Zeitraum im Upload Ordner „Bewerbungen“ in der Infobox der oben genannten Veranstaltung ein. Die korrekte Benennung der Dateien (Bewerbung_Nachname und Einwilligungserklaerung_Nachname) ist zu beachten. 

Die Bewerbungen werden nach dem Ende der Bewerbungsfrist vom Akademischen Auslandsamt bewertet. Werden für eine Partnerhochschule mehr Bewerbungen eingereicht als vereinbarte Plätze vorhanden sind, werden diese nach dem Losverfahren vergeben. Ein Anspruch auf einen Studienplatz an einer Partnerhochschule oder eine Förderung über Erasmus+ besteht nicht.

Im Rahmen eines bewilligten Erasmus+ Studienaufenthaltes haben Studierende bestimmte Pflichten. Diese betreffen sowohl organisatorische Abläufe als auch akademische Anforderungen. Eine Übersicht bietet die Erasmus+ Studierendencharta, die in Stud.IP unter der Veranstaltung „International Outgoing Students Erasmus+“ in der Infobox abrufbar ist.

  • Sprachnachweis einreichen
    → Das erforderliche Sprachniveau richtet sich nach den Vorgaben der Partnerhochschule
    → Fordert die Partnerhochschule keinen Nachweis, ist B1-Level nachzuweisen
  • Ehrenwörtliche Erklärung einreichen
    → Schriftliche Bestätigung über das Vorliegen oder Nichtvorliegen der Anspruchsvoraussetzungen für die beantragte Zusatzförderung (Top Ups)
  • Online Learning Agreement (OLA und Anlage OLA 1) abschließen
    → Vereinbarung der Kurse mit der Heimathochschule und der Partnerhochschule
  • Grant Agreement unterzeichnen
    → Vertrag zur Erasmus+ Förderung
  • Versicherungsschutz klären, Visum beantragen
    → Für Auslandsaufenthalte außerhalb der EU ist ggf. ein Visum erforderlich
  • Studienorganisation
    u. a. Immatrikulation, Beurlaubung, BAföG
  • Online-Language-Support (OLS)
    Durchführung eines fakultativen Sprachtests vor Antritt des Aufenthaltes
  • Online Learning Agreement einhalten
    → Kurse wie geplant absolvieren
    → Notwendige Änderungen dokumentieren
  • Letter of Confirmation (LoC)
    → Offizieller Nachweis der Partnerhochschule über Beginn und Ende des Aufenthaltes
  • Transcript of Recods (ToR)
    → Notenübersicht über die erbrachten Leistungen
    → Notwendig für die Anerkennung von Studienleistungen an der Heimathochschule
  • Teilnahmebericht (EU-Survey)
    → Verpflichtender Online Fragebogen zur Bewertung des Erasmus+ Aufenthaltes
  • Erfahrungsbericht (Stud.IP)
  • Zweiter fakultativer Sprachtest (OLS)

Alle erforderlichen Informationen und Formulare im Zusammenhang mit der Erasmus+ Förderung erhalten Studierende nach der offiziellen Zusage des Erasmus+ Aufenthaltes direkt von der zuständigen Stelle.

E
Tel.: +49 6221 477-189/336
erasmus@vw.ph-heidelberg.de
151, 154 / Altbau

An der Pädagogischen Hochschule Heidelberg und den kooperierenden Hochschulen im Ausland wird für jährlich das Baden-Württemberg Stipendium für Studierende der Baden-Württemberg Stiftung ausgeschrieben. Das Stipendium ist eine Auszeichnung für besonders qualifizierte Studierende; auf soziale und interkulturelle Kompetenz wird besonderer Wert gelegt. Die Stiftung unterstützt Studienaufenthalte für internationale Studierende an der Pädagogischen Hochschule Heidelberg und für Studierende aus Baden-Württemberg an einer Hochschule im Ausland.

Ziel des Baden-Württemberg Stipendium für Studierende ist es, den internationalen Austausch von hochqualifizierten deutschen und internationalen Studierenden zu fördern. Die Bindungen zwischen den Hochschulen des Landes Baden-Württemberg und ihren ausländischen Partnern sollen nach dem Prinzip der Gegenseitigkeit entwickelt und gefestigt werden.

Das Baden-Württemberg Stipendium trägt damit zur globalen Vernetzung der mit Baden-Württemberg verbundenen Menschen bei.

Der kontinuierliche Ausbau dieses Netzwerkes wird unterstützt durch die Regional Chapters und den Verein der Stipendiaten und Freunde des Baden-Württemberg Stipendiums. 

Weitere Informationen sind auf der Website des zugänglich.

Stipendiendauer: drei bis elf Monate
Stipendienhöhe: ab 800,- Euro pro Monat

  • , Virginia Beach, USA
  • , Kolumbien
  • , Kolumbien
  • , Santiago de Chile, Chile
  • , Bandung, Indonesien
  • , Japan

Bewerbungschluss: 28. Februar 2025

  • gute bis sehr gute Leistungen im Studium
  • interkulturelles, soziales oder sonstiges über das Studium hinausgehende Engagement,
  • gute Kenntnisse der Sprache des Ziellandes 

Eine Beratung zum Studienvorhaben und zum Bewerbungsverfahren wird dringend empfohlen. Ansprechpartner sind die Hochschulbeauftragten für die internationalen Partnerhochschulen und die Leiterin des Akademischen Auslandsamtes.

Die Bewerbung für ein Baden-Württemberg Stipendium erfolgt über das . Es ist ein individuelles Profil anzulegen.

Pflichtdokumente zur Eingabe in BWS-World

  • Vollständige Angaben zur Person
  • Motivationsschreiben
  • Lebenslauf
  • Foto
  • Nachweise über Studienverlauf und Studienerfolg (Transcript of Records)
  • Nachweis der erforderlichen Fremdsprachenkenntnisse
  • Immatrikulationsbescheinigung der Heimathochschule
  • Nachweise über soziales, interkulturelles oder sonstiges Engagement ab Beginn des Studiums

Jeder Dateiname ist mit dem Namen des Bewerbers zu kennzeichnen (z. B. Lebenslauf_Mustermann.doc). 

Unabhängig von der Bewerbung um ein Baden-Württemberg Stipendium erfolgt die Bewerbung um den Studienplatz an der Partnerhochschule. Die Verfahren und Bewerbungsfristen der Hochschulen sind zu beachten. 

  • Bewerbungsformular für das Baden-Württemberg Stipendium
  • Zwei Gutachten von Lehrenden der Pädagogischen Hochschule Heidelberg, die eine eindeutige Einordnung der akademischen Leistung erlauben

Diese Unterlagen können in Papierform oder per E-Mail an das Akademische Auslandsamt gesendet werden.

Es werden nur vollständige Bewerbungen akzeptiert. 
Es besteht kein Rechtsanspruch auf ein Stipendium. 

Nach der ersten Auswahl auf Grundlage der eingereichten Bewerbung sowie der Gutachten werden Bewerber zu einem persönlichen Gespräch eingeladen.

Über den Erfolg der Bewerbung entscheidet eine unabhängige vom Senat der Pädagogischen Hochschule bestellte Kommission, welche die Bewerbung in Form eines Auswahlvorschlages an die Baden-Württemberg-Stiftung weiterleitet. 

Im Rahmen eines Studienaufenthaltes haben Studierende bestimmte Pflichten. Diese betreffen sowohl organisatorische Abläufe als auch akademische Anforderungen. 

  • Learning Agreement abschließen
    → Vereinbarung der Kurse mit der Heimathochschule und der Partnerhochschule
  • Learning Agreement einhalten
    → Kurse wie geplant absolvieren
    → Notwendige Änderungen dokumentieren
  • Teilnahme an Veranstaltungen der Baden-Württemberg Stiftung im Rahmen des Baden-Württemberg Stipendiums
  • Kommunikation mit Partner- und Heimathochschule
    → Die Hochschulen sind sofort schriftlich zu informieren, wenn das Studium unterbrochen oder abgebrochen werden muss
  • Im Laufe der Förderung kein anderes Stipendium beziehen
  • Erfahrungsbericht anfertigen
  • Letter of Confirmation (LoC)
    → Offizieller Nachweis der Partnerhochschule über Beginn und Ende des Aufenthaltes
  • Transcript of Recods (ToR)
    → Notenübersicht über die erbrachten Leistungen
    → Notwendig für die Anerkennung von Studienleistungen an der Heimathochschule

HS
Leitung
Tel.: +49 6221 477-544
schoen1@ph-heidelberg.de
153 / Altbau

Das Programm PROMOS ("Programm zur Steigerung der Mobilität von Studierenden deutscher Hochschulen") wird vom Deutschen Akademischen Austauschdienst aus Mitteln vom Bundesministerium für Bildung und Forschung gefördert. Je nach Zuweisung der Mittel werden Studienaufenthalte finanziell unterstützt. 

Studienaufenthalte:

  • außerhalb Europas und des Erasmus+-Geltungsrahmens
  • förderfähig ab 30 Tage bis 6 Monate

Abschlussarbeiten / Studienarbeiten:

  • an einer Hochschule oder an einem Unternehmen im Ausland; der Aufenthalt wird durch die Anfertigung der Abschlussarbeit begründet
  • es werden keine regulären Lehrveranstaltungen an einer Hochschule besucht
  • förderfähig ab 30 Tage bis 6 Monate
  • Abschluss-/Studienarbeiten, die weder an einer Hochschule noch an einem Unternehmen durchgeführt werden, können ausnahmsweise gefördert werden, wenn der entsprechende Fachbereich das Vorhaben uneingeschränkt unterstützt und die Studierenden einen detaillierten Zeitplan einreichen, der später auch zur Erfolgskontrolle dienen kann.

Die Ausschreibung erfolgt unter dem Vorbehalt der Genehmigung der Mittel durch den DAAD. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Stipendien. Alle Angaben ohne Gewähr. Ausführliche Informationen zum DAAD-Programm PROMOS:  

Die Fördersätze richten sich ausschließlich nach den .

Teilnahmeberechtigt sind an der PH immatrikulierte Studierende (Staatsexamen, Bachelor, Master), aber keine Doktorandinnen und Doktoranden. 

Das Bewerbungsformular für Studienaufenthalte und Abschlussarbeiten/Studienarbeiten finden Sie im Download-Center auf der Homepage des AAA/IF. Auswahlkriterien für die Bewilligung eines PROMOS-Stipendiums sind:

  • Studienleistungen, die an der PH Heidelberg erbracht wurden (Notendurchschnitt: mind. 2,0),
  • Sinn und Zweck des geplanten Aufenthalts für den weiteren Studienverlauf,
  • einschlägige Sprachkenntnisse, die zur erfolgreichen Durchführung des Aufenthaltes notwendig sind (Sprachzeugnis, nicht älter als zwei Jahre, i.d.R. mind. B1-Level),
  • zwei Gutachten von Hochschullehrerinnen oder -lehrern, die Auskunft über die Leistungen im Studium geben müssen (wenn studienbedingt keine Noten vorliegen, werden nur die zwei Gutachten berücksichtigt),
  • gesellschaftliches und soziales Engagement, Mitwirkung in der akademischen Selbstverwaltung,
  • Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungen,
  • Vollständigkeit der Bewerbungsunterlagen.

Die ersten vier genannten Kriterien sind vom DAAD als ausschlaggebend für die Förderentscheidung eingestuft.

Eine Auswahlkommission entscheidet aufgrund der schriftlichen Bewerbungsunterlagen über die Vergabe der Stipendien.

Bewerbungsfrist 15. Dezember 2024 für Aufenthalte, die vom 01. Januar bis 14. Juli 2025 beginnen

Bewerbungsfrist 30. Juni 2025 für Aufenthalte, die vom 15. Juli bis 31. Dezember 2025 beginnen

Auschreibung PROMOS 2026 (folgt)

KU
Akad. Mitarbeiterin
Tel.: 06221/477-644
uhlmann@ph-heidelberg.de
151 / Altbau
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