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Erasmus+ Personalmobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken

Erasmus+ ermöglicht Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen von Hochschulpersonal an Partnerhochschulen zum Ausbau der Internationalisierung.

  • Dauer: variabel
    Dauer variabel
  • Umfang: Reisekostenpauschale, Tagessatz
    Umfang Reisekostenpauschale, Tagessatz
  • Antragszeitraum: laufend
    Antragszeitraum laufend
  • Voraussetzungen: PHHD Arbeitsverhältnis
    Voraussetzungen PHHD Arbeitsverhältnis

Die Förderlinie richtet sich an Hochulpersonal aller Bereiche. 

Gefördert wird unter anderem die:

  • Teilnahme an Sprachkursen
  • Teilnahme an Staff Training Weeks oder International Weeks
  • wissenschaftliche Weiterbildungen
  • Teilnahme an Hospitationen (Job Shadowing) 

Keine Förderung von Tagungen und Konferenzen für Lehrende. 

Erasmus+ bezuschusst eine Fort- oder Weiterbildung mit 140,- bis 180,- Euro pro Tag zzgl. Reisekostenpauschale. Die  Anzahl der förderbaren Tage ist abhängig von der Höhe des Budgets, das der Pädagogischen Hochschule Heidelberg im jeweiligen Förderjahr zur Verfügung steht. In den vergangenen Hochschuljahren lag der geförderte Zeitraum bei 4 Tagen Lehraufenthalt zzgl. 2 Reisetagen, auch wenn der Aufenthalt länger dauerte.

Der Zuschuss errechnet sich wie folgt:

Die finanzielle Förderung orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern. Es gelten einheitliche Tagessätze für die Förderung durch deutsche Hochschulen.

Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein,Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich,
Schweden. Nicht mit dem Programm assoziierte Drittländer aus den Regionen 13 und 14.

Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern

Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn

Zu diesen Tagessätzen kommen Fahrtkosten in Abhängigkeit von realen Distanzen zwischen Ausgangs- und Zielort der Mobilität, die europaweit einheitlich mit einem Berechnungsinstrument ermittelt werden. 

Erstattet werden je Aufenthalt und in Abhängigkeit von der Distanz folgende Beträge:

0 bis 99 km
100 bis 499 km
500 bis 1.999 km
2.000 bis 2.999 km
3.000 bis 3.999 km
4.000 bis 7.999 km
8.000 km oder mehr

28,- Euro
211,- Euro
309,- Euro
395,- Euro
580,- Euro
1.188,- Euro
1.735,- Euro

56,- Euro
285,- Euro
417,- Euro
535,- Euro
785,- Euro
1.188,- Euro
1.735,- Euro

Bei Bedarf ist die individuelle Unterstützung zur Deckung von Aufenthaltskosten für die Reisezeit vor und nach der Aktivität förderfähig, wobei für Teilnehmende und Begleitpersonen, die den Reisekostenzuschuss für nicht umweltfreundliches Reisen erhalten, höchstens zwei Reisetage und für diejenigen, die den Zuschuss für umweltfreundliches Reisen erhalten, höchstens sechs Reisetage vorgesehen sind. 

Die Mobilität von Promovierenden kann auch als Studierendenmobilität sowohl zu Studienzwecken (SMS) als auch für Praktika (SMP) gefördert werden. Voraussetzung dafür ist eine Immatrikulation an der Pädagogischen Hochschule Heidelberg oder ein alternativer Nachweis der Hochschulzugehörigkeit.

Antragsberechtigt sind Mitarbeitende, die in einem vertraglichen Arbeitsverhältnis mit der Pädagogischen Hochschule Heidelberg stehen.

Anträge können laufend gestellt werden, jedoch ist vor der Antragstellung eine Kontaktaufnahme mit dem Akademischen Auslandsamt erforderlich.

Im Antrag auf Förderung werden alle für den Erasmus+-Aufenthalt relevanten Angaben zur eigenen Person erfasst. Zusätzlich werden grundlegende Informationen zur Fort- und Weiterbildung und dem geplanten Aufenthaltszeitraum an einer Gastinstitution abgefragt. 

Der Antrag auf Förderung wird digital ausgefüllt und gemeinsam mit dem Dienstreiseantrag an das Akademische Auslandsamt übermittelt.

Die Genehmigung richtet sich nach folgenden Kriterien:

  • Vollständigkeit und formale Korrektheit der  o. g. Dokumente
  • verfügbare Fördermittel

Bevorzugt behandelt werden Erstenanträge und bei Lehrpersonal Vorhaben mit besonderem Mehrwert für die Internationalisierung der Hochschule.

Ein Rechtsanspruch auf einen Förderung durch Erasmus+ STT besteht nicht.

Zu- und Absagen erfolgen in der Regel nach 5-10 Werktagen.

Im Rahmen einer bewilligten Erasmus+ Personalmobilität haben Lehrende, Promovierende oder Mitarbeitende bestimmte Pflichten. Diese betreffen sowohl organisatorische Abläufe als auch akademische Anforderungen. 

  • Dienstreisegenehmigung
    gff. Antrag A1

  • Mobilitätsvereinbarung (Mobility Agreement)

  • Versicherungsschutz klären, Visum beantragen
    → Für Auslandsaufenthalte außerhalb der EU ist ggf. ein Visum erforderlich

  • Grant Agreement  (Zuwendungsvertrag)
    → 1. Rate wird ausgezahlt

  • Durchführung der vereinbarten Maßnahme
  • Letter of Confirmation (LoC)
    → Offizieller Nachweis der Partnerhochschule über Beginn und Ende des Aufenthaltes

  • Fragebogen zur Fort- oder Weiterbildung
    → Elektronische Form im Mobility Tool

  • Abgabe aller Unterlagen
    2. Rate wird ausgezahlt

Dienstreiseantrag (Login erforderlich)

Ausfüllhinweis

Je nach verwendetem Browser wird eine Vorschau der Formulare angezeigt. Dies betrifft insbesondere Handys und Tablets. In solchen Fällen kann es notwendig sein, Formulare vor dem Ausfüllen abzuspeichern.

Die meisten Formulare enthalten Textfelder mit Hilfstexten und sind so konzipiert, dass sie am PC/Laptop ausgefüllt werden müssen. Die Hilfstexte verschwinden beim Ausfüllen am PC/Laptop automatisch. Bei optionalen Textfeldern, die nicht zwingend ausgefüllt werden müssen, werden die Hilfstexte spätestens beim Ausdrucken verschwinden. 

Auf händisches Ausfüllen soll verzichtet werden. Davon ausgeschlossen sind Unterschriftenfelder.

Erasmus+ Charta für die Hochschulbildung

Die Pädagogische Hochschule Heidelberg hat die erfolgreich gestellt und kann damit an allen Programmlinien der aktuellen Erasmus+ Generation teilnehmen.

Mit der Erasmus+ Charta für Higher Education verpflichtet sich die Pädagogische Hochschule Heidelberg, die Qualitätsstandards und Pflichten des Erasmus+ Programms zu berücksichtigen. 

Zu den Grundsätzen der ECHE zählen in der neuen Programmgeneration

  • Inklusion und Vielfalt
    Chancengleichheit und Zugang für alle Teilnehmenden
  • Digitalisierung 
    Einsatz digitaler Tools (Erasmus without Paper)
  • Umwelt und Klimaschutz
    Nachhaltige Mobilität (Green Erasmus)
  • Bürgerliches Engagement
    Förderung aktiver Teilhabe
  • Anerkennung von Studienleistungen
    Vollständige Anerkennung im Ausland erbrachter Leistungen
Erasmus+ Erklärung zur Hochschulpolitik

Hochschulen, denen die ECHE verliehen wurde, bekennen sich in ihrem zu den Kernthemen der europäischen Hochschulbildung und den Schwerpunkten der neuen Erasmus Programmgeneration. Das EPS beschreibt sowohl die allgemeine Strategie der Hochschule als auch die konkrete Umsetzung der wesentlichen Grundsätze des Programms.

HS
Leitung, Akad. Dir.
Tel.: +49 6221 477-544
schoen1@ph-heidelberg.de
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