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Zulassungsvoraussetzungen

Für die Zulassung zu einem grundständigen Studium, also einem Studiengang mit einem Bachelorabschluss, an der Pädagogischen Hochschule Heidelberg brauchen Sie eine Hochschulzugangsberechtigung. In der Regel ist das die allgemeine Hochschulreife, doch auch neben dieser können unterschiedliche schulische oder berufliche Abschlüsse zu einem Studium an unserer Hochschule berechtigen.

In der Regel ist die Hochschulzugangsberechtigung die allgemeine Hochschulreife (Abitur). Doch auch ohne allgemeine oder passende fachgebundene Hochschulreife gibt es viele Wege, wie Sie die Zulassungsvoraussetzungen zu einem Studium an der PH Heidelberg erfüllen können. Wenn Sie zum Beispiel über eine Fachhochschulreife oder eine berufliche Qualifikation verfügen, können Sie sich mit einer Prüfung bzw. entsprechenden Nachweisen für das Studium qualifizieren.

Informationen zu den einzelnen Nachweisen erhalten Sie unter den entsprechenden Hochschulzugangsberechtigungen.

Über weitere Zugänge nach § 58 Abschnitt 2 LHG berät Sie das Studienbüro gerne. 

Berechtigt zum Studium aller grundständigen Studiengänge.

Das Abitur kann an allgemeinbildenden oder beruflichen Gymnasien, Gesamtschulen mit gymnasialer Oberstufe, Waldorfschulen mit gymnasialer Oberstufe etc. erworben werden.

Gilt nur für bestimmte Fächer oder bestimmte Studiengänge (siehe Zeugnis). Achtung: Die Studienberechtigung kann ggf. auch nur für bestimmte Bundesländer gelten.

Wenn Sie die fachgebundene Hochschulreife besitzen und einen Bachelor-Studiengang studieren möchten, zu dem die Berechtigung nicht vorliegt, können Sie an der teilnehmen.

Berechtigt an der PH Heidelberg ausschließlich für den Bachelor-Studiengang "Frühkindliche und Elementarbildung".

Als Absolvent:innen der Fachhochschulreife haben Sie die Möglichkeit, an der teilzunehmen. Mit dem erfolgreichen Bestehen der Deltaprüfung erhalten Sie die Studienberechtigung für alle Bachelor-Studiengänge in Baden-Württemberg.

Eine Meisterprüfung und der Nachweis eines Beratungsgespräches berechtigt zum Studium aller Studiengänge (in Baden-Württemberg). Eine der Meisterprüfung gleichwertige berufliche Fortbildung liegt vor, wenn

  • die berufliche Fortbildung grundständig auf einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung aufbaut,
  • es sich bei der beruflichen Fortbildung um eine anerkannte berufliche Aufstiegsfortbildung handelt und
  • der Lehrgang der beruflichen Fortbildung mindestens 400 Unterrichtsstunden umfasst
  • oder eine Berufsausbildung entsprechend der Rahmenvereinbarung über Fachschulen der Kultusministerkonferenz vom 7. November 2002 in der jeweils geltenden Fassung abgeschlossen wurde (z.B. Erzieher:innen, Heilerziehungspfleger:innen, Jugend- und Heimerzieher:innen).

Das Beratungsgespräch können Sie an jeder Pädagogischen Hochschule in Baden-Württemberg durchführen.

Berechtigt zum Studium an einer Pädagogischen Hochschule.

Voraussetzung für die Teilnahme an der Eignungsprüfung ist eine mindestens zweijährige, dem angestrebten Studiengang entsprechende Berufsausbildung und eine fachlich entsprechende Berufserfahrung, sowie ein Beratungsgespräch.
Die findet einmal jährlich wechselnd an einer der Pädagogischen Hochschulen in Baden-Württemberg statt.

Die bestandene Laufbahnprüfung für Fachlehrer:innen für musisch-technische Fächer wird der fachgebundenen Hochschulreife gleichgestellt. Mit dieser können Sie sich für die Lehramtsstudiengänge B.A. Bildung im Primarbereich (Bezug Lehramt Grundschule) oder B.A. Bildung im Sekundarbereich (Bezug Sekundarstufe I) bewerben.

Die bestandene Laufbahnprüfung für Fachlehrer:innen an Sonderschulen sowie Technische Lehrer:innen an Sonderschulen berechtigen zum Studium des Studiengangs B.A. Sonderpädagogik (Bezug Lehramt Sonderpädagogik).

Teilweise ist ergänzend zu einem beruflichen oder schulischen Abschluss das Bestehen einer speziellen Prüfung nötig, um ein Hochschulstudium aufnehmen zu können.

Die Deltaprüfung richtet sich an Studieninteressierte mit Fachhochschulreife oder nicht passender fachgebundener Hochschulreife, während die Eignungsprüfung speziell für beruflich Qualifizierte entwickelt wurde.

 

Herzlichen Glückwunsch – Sie haben Ihre Hochschulzugangsberechtigung erworben! Jetzt können Sie sich für ein Studium an der Pädagogischen Hochschule Heidelberg bewerben.

Diese Dokumente müssen Sie als Nachweis bei der Bewerbung einreichen:

  • die Bescheinigung über die erfolgreich absolvierte Deltaprüfung oder
  • die Bescheinigung über die erfolgreich bestandene Eignungsprüfung und das absolvierte Beratungsgespräch

Alle wichtigen Infos zur Bewerbung für Ihren Wunsch-Studiengang finden Sie auf den jeweiligen Studiengangsseiten und auf der Seite zur Bewerbung.