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Auswahlverfahren Master

Die Studienplätze der zulassungsbeschränkten Master-Studiengänge werden anhand verschiedener Kriterien vergeben, die sich auf die Abschlussnote und relevante Erfahrungen und Tätigkeiten für den jeweiligen Studiengang beziehen. Die Auswahlkriterien sind nicht einheitlich und können je nach Studiengang unterschiedlich sein. 

Informieren Sie sich hier zum jeweiligen Auswahlverfahren Ihres Wunsch-Studiengangs und starten danach bestens vorbereitet in die Bewerbung!

M. Ed. Lehramt Grundschule, M. Ed. Lehramt Sonderpädagogik, M. Ed. Lehramt Sekundarstufe I

Die Pädagogische Hochschule Heidelberg trifft die Entscheidung über die Zulassung auf der Grundlage der Ergebnisse eines Auswahlverfahrens. Am Auswahlverfahren nimmt teil, wer sich form- und fristgerecht um einen Studienplatz beworben hat.

Im Auswahlverfahren werden die Abschlussnote des Erststudiums sowie facheinschlägige Tätigkeiten und Vorerfahrungen bewertet. Für die Note des Erststudiums werden max. 10 Punkte vergeben, für die Tätigkeiten können max. 5 Punkte erworben werden. Insgesamt können max. 15 Punkte erreicht werden.

Für die Abschlussnote des vorausgegangenen Studiums werden maximal 10 Auswahlpunkte nach dem folgenden Schema vergeben:

Für gesellschaftliches, kulturelles und/oder soziales Engagement nach Aufnahme eines ersten berufsqualifizierenden Studiums sowie von zusätzlich zum Studienplan erworbene Kompetenzen und zusätzlich erbrachte wissenschaftliche Leistungen werden maximal 5 Punkte vergeben.

Die Übernahme von gesellschaftlicher und sozialer Verantwortung, insbesondere im Rahmen von Tätigkeiten im Bildungsbereich, hochschulische oder außerhochschulische Zusatzqualifikationen, internationale Erfahrungen (z.B. Auslandssemester) und zusätzliche wissenschaftliche Leistungen (z.B. Mitarbeit in Forschungsprojekten) geben besonderen Aufschluss über die Eignung und Motivation für den beantragten Masterstudiengang.
Dies wird anhand der eingereichten Unterlagen von der zuständigen Zulassungskommission nach ihrer Qualität, ihrer Spezifität und ihrem Umfang auf Grundlage von Anlage 1 der Zulassungssatzung, Besonderer Teil, bewertet.
Die Zulassungssatzung finden Sie im der Hochschule.


Die Auswahl von Bewerber:innen für den M. Ed. Aufbau Lehramt Sonderpädagogik erfolgt auf Grund einer Messzahl nach § 20 Abs. 2 HVVO, welche in Punkten festgelegt wird. Ihre Messzahl ist die Summer der Punktzahlen, die sich aus der Bewertung Ihrer Noten der Lehramtsprüfungen und aus Ihren Dienstzeiten an einer öffentlichen Schule oder Sonder- bzw. Förderschule bzw. Tätigkeiten an einer sonderpädagogischen Einrichtung ergeben.

Informationen hierzu und zum Verfahren insgesamt erhalten Sie über das Studienbüro. Ein Auswahlverfahren findet nur in dem Fall statt, wenn sich mehr Personen für den Aufbaustudiengang bewerben, als Studienplätze vorhanden sind.

Sollte bei Ihnen bereits die erste und zweite Lehramtsprüfung vorliegen, so wird die Punktzahl auf Grund einer aus den Gesamtnoten beider Prüfungen gebildeten Durchschnittsnote berechnet. Ansonsten ist die Note Ihrer ersten Lehramtsprüfung maßgebend. Die (Durschnitts-)note wird wie folgt bewertet:

Bewertet werden Ihre Dienstzeiten an einer öffentlichen Schule oder Sonder- bzw. Förderschule bzw. Tätigkeiten an einer sonderpädagogischen Einrichtung.

Die Dienstzeiten bzw. Tätigkeiten von mindestens 50 % der regelmäßigen Arbeitszeit werden pro halbem Jahr (Schuljahr bzw. Kalenderjahr) mit jeweils einem Punkt berücksichtigt.

Es können max. 5 Punkte vergeben werden.

Die Übernahme von gesellschaftlicher und sozialer Verantwortung, insbesondere im Rahmen von Tätigkeiten im Bildungsbereich, hochschulische oder außerhochschulische Zusatzqualifikationen, internationale Erfahrungen (z.B. Auslandssemester) und zusätzliche wissenschaftliche Leistungen (z.B. Mitarbeit in Forschungsprojekten) geben besonderen Aufschluss über die Eignung und Motivation für den beantragten Masterstudiengang.
Dies wird anhand der eingereichten Unterlagen von der zuständigen Zulassungskommission nach ihrer Qualität, ihrer Spezifität und ihrem Umfang auf Grundlage von Anlage 1 der Zulassungssatzung, Besonderer Teil, bewertet.
Die Zulassungssatzung finden Sie im der Hochschule.


Gibt es mehr Bewerber:innen als Studienplätze, werden diese nach einem hochschuleigenen Auswahlverfahren vergeben. Am Auswahlverfahren nimmt teil, wer sich form- und fristgerecht um einen Studienplatz beworben hat.

Im Auswahlverfahren werden die Abschlussnote des Erststudiums sowie facheinschlägige Tätigkeiten und Vorerfahrungen bewertet. Für die Note des Erststudiums werden max. 10 Punkte vergeben, für die Tätigkeiten können max. 5 Punkte erworben werden. Insgesamt können max. 15 Punkte erreicht werden.

Für die Abschlussnote des vorausgegangenen Studiums werden maximal 10 Auswahlpunkte nach dem folgenden Schema vergeben:

Relevante Vorerfahrungen und Tätigkeiten umfassen berufliche sowie außerberufliche Tätigkeiten und wissenschaftliche Aktivitäten, die über die Eignung und Motivation für den angestrebten Studiengang besonderen Aufschluss geben.
 

Die Vorerfahrungen werden anhand der eingereichten Unterlagen von der Auswahlkommission bewertet. Bei der Bewertung werden die Kriterien Qualität, Spezifität und Umfang der Tätigkeiten zugrunde gelegt.

Die Zulassungssatzung finden Sie im Downloadcenter der Hochschule.