Sie haben bereits ein erstes Studium an einer Hochschule in Deutschland abgeschlossen und möchten auf gleichem Abschlussniveau ein Studium an der PHHD aufnehmen? Dann ist dies Ihr Zweitstudium. Ist Ihr Wunschstudiengang zulassungsbeschränkt, gelten für Sie als Zweitstudienbewerber:in besondere Bedingungen. Hier erfahren Sie alles zu Auswahlverfahren, Bewerbung und Gebühren für ein Zweitstudium.
Grundsätzlich ist ein Zweitstudium ein weiteres Studium auf demselben Abschlussniveau, das Sie nach einem bereits abgeschlossenen Studium aufnehmen. Vorstudienzeiten oder ein abgeschlossenes Studium müssen Sie in Ihrer Bewerbung für ein Studium stets angeben. Ein Zweitstudium ist in Baden-Württemberg mit wenigen Ausnahmen gebührenpflichtig.
Sie sind unsicher, ob Ihr Wunschstudium ein Zweitstudium ist? Beispiele:
Zweitstudium:
- Sie haben ein abgeschlossenes Bachelorstudium und bewerben sich für ein Bachelorstudium an der PHHD (die Studiengänge haben dasselbe Abschlussniveau)
- Sie haben ein abgeschlossenes Masterstudium und bewerben sich für ein Bachelor-/Masterstudium an der PHHD
- Sie studieren bereits und möchten gleichzeitig ein zweites Studium an der PHHD aufnehmen: Das zweite Studium an der PHHD gilt bis zum Erststudienabschluss als Parallel-/Doppelstudium; nach Abschluss des Erststudiums wird das zweite Studium an der PHHD als Zweitstudium erfasst. Es können dann Zweitstudiengebühren anfallen!
Kein Zweitstudium:
- Sie haben ein abgeschlossenes Bachelorstudium und bewerben sich für ein Masterstudium an der PHHD (das Masterstudium ist konsekutiv, baut also auf das Bachelorstudium auf)
- Sie entscheiden sich für ein Aufbaustudium an der PHHD (konsekutiver Studiengang)

Für Zweitstudienbewerber:innen stehen 2% der Studienplätze pro Studiengang zur Verfügung. Zweitstudienbewerber:innen werden über eine Messzahl ausgewählt.
Die Messzahl setzt sich aus Punkten für verschiedene Kriterien zusammen:
- Durchschnittsnote des Abschlusses Ihres Erststudiums
- Ihre maßgeblichen Gründe für ein Zweitstudium
- wenn zutreffend: Punktezuschlag für den Wiedereinstieg nach einer Familienphase
Die Anzahl Ihrer Wartesemester, die Note der Hochschulzugangsberechtigung oder pädagogisch relevante Tätigkeiten und Dienste sind somit nicht relevant.
Erststudium
Noten ausgezeichnet bis sehr gut
Noten gut und voll befriedigend
Note befriedigend
Note ausreichend
Note nicht nachgewiesen
Auswahlverfahren
4 Punkte
3 Punkte
2 Punkte
1 Punkt
1 Punkt
Gründe für ein Zweitstudium sind nach Fallgruppen gebündelt. Je nachdem, wie bedeutend Ihre Gründe sind, werden diese einer Fallgruppe zugeordnet. Dabei wird die für Sie günstigste Fallgruppe gewählt und Sie erhalten entsprechend Punkte. Die Fallgruppen 1 und 2 sind dabei sehr selten. Grundsätzlich gilt: Es werden keine Gründe und somit Punkte aufaddiert.
- Fallgruppe 1: Zwingende berufliche Gründe - 9 Punkte
Sie streben einen Beruf an, der nur aufgrund zweier abgeschlossener Studiengänge ausgeübt werden kann. - Fallgruppe 2: Wissenschaftliche Gründe - 7 bis 11 Punkte
Sie möchten in Wissenschaft und Forschung tätig sein. Dazu streben Sie auf Grundlage Ihrer bisherigen wissenschaftlichen und praktischen Tätigkeit eine weitere wissenschaftliche Qualifikation in einem anderen Studiengang an. - Fallgruppe 3: Besondere berufliche Gründe - 7 Punkte
Ihre berufliche Situation verbessert sich durch den Abschluss des Zweitstudiums erheblich, da es Ihr Erststudium sinnvoll ergänzt. - Fallgruppe 4: Sonstige berufliche Gründe - 4 Punkte
Das Zweitstudium ist zwar keine sinnvolle Ergänzung zum Erststudium, aber Ihre berufliche Situation verbessert sich durch das Zweitstudium aus sonstigen Gründen (bitte individuell darlegen!) erheblich. - Fallgruppe 5: Sonstige Gründe - 1 Punkt
Sie können bis zu 2 zusätzliche Punkte erhalten, wenn Sie nach einer Familienphase wieder ins Berufsleben einsteigen oder neu einsteigen möchten. Bitte legen Sie dafür entsprechende Nachweise bei, zum Beispiel eine Geburtsurkunde.Diese Zusatzpunkte bekommen Sie unabhängig von anderen Auswahlkriterien.
Voraussetzung ist, dass Sie wegen familiärer Verpflichtungen – zum Beispiel durch eine Ehe oder die Betreuung von Kindern -
- Ihren früheren Beruf aufgegeben haben oder
- nach dem ersten Studienabschluss keine adäquate Berufstätigkeit aufnehmen konnten.
Wie viele Punkte Sie genau erhalten, hängt davon ab, wie stark Sie betroffen waren. Dabei wird zum Beispiel berücksichtigt, wie viele Kinder Sie betreut haben oder wie lange die Familienphase gedauert hat.
Als Zweitstudienbewerber:in können Sie sich nur für einen Studiengang bewerben.
Haben Sie bereits ein Studium mit fachlicher Nähe abgeschlossen? Dann kommt ggf. auch eine Bewerbung in ein
In Ihrer Onlinebewerbung laden Sie mehrere Dokumente hoch. Diese können Sie vorher vorbereiten - idealerweise als PDF mit max. 2 MB Dateigröße. Halten Sie folgende Dokumente bereit:
- Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung
- Abschlusszeugnis des Erststudiums (Abschlussnote muss vermerkt sein)
- formlose Begründung, aus der die Gründe für den Zweitstudienwunsch hervorgehen mit den entsprechenden Nachweisen
Weitere optionale Unterlagen:
Bei Bewerbung für Bachelor-Studiengänge:
- Bei Wahl der Fächer Kunst und Sport (B.A. Lehramt):
- Bei Wahl des Faches Musik (B.A. Lehramt):
- Nachweis der Teilnahme am
- ggf. Nachweis über geleisteten Dienst nach §14 Abs. 1 der HVVO
Bei Bewerbung für Master-Studiengänge:

Gebührenfrei sind die lehramtsbezogenen Bachelor- und Masterstudiengänge sowie den M. Sc. Ingenieurpädagogik.
Für alle anderen Studiengänge fallen Zweitstudiengebühren in Höhe von 650 € pro Semester an. Diese zahlen Sie zusammen mit dem
Schließen Sie im Rahmen eines Parallel-/Doppelstudiums Ihr Erststudium ab und setzen Ihr zweites Studium an der PHHD fort? Dann werden Sie ab dem Semester, das auf das Datum Ihres Abschlusszeugnisses folgt, als Zweitstudierende:r erfasst und damit gebührenpflichtig. Melden Sie Ihren Studienabschluss daher umgehend dem
Informationen zu den Zweitstudiengebühren erhalten Sie auf den Seiten des