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OPUS Hochschulschriftenserver

Nach der Promotionsordnung der Pädagogischen Hochschule Heidelberg muss eine Dissertation veröffentlicht werden. Dieser Veröffentlichungspflicht können Sie nachkommen, indem Sie Ihre Dissertation elektronisch und kostenfrei auf unserem Hochschulschriftenserver OPUS veröffentlichen.

Das Dokument wird dauerhaft auf OPUS archiviert und verfügbar gemacht. Die Publikation in OPUS gewährleistet, dass die Dokumente in den einschlägigen Bibliothekskatalogen und Datenbanken nachgewiesen werden. Sie sind für die Auffindbarkeit durch Suchmaschinen aufbereitet. Außerdem ist die Unverfälschtheit der Texte und damit ihre Zitierfähigkeit gesichert.

Sie stellen die elektronische Version Ihrer Dissertation auf dem Hochschulschriftenserver OPUS-PHHD ein. Bitte beachten Sie dabei die Vorgaben für das Titelblatt entsprechend der Promotionsordnung sowie die technischen Vorgaben.


Die an der PH angestellten WissenschaftlerInnen sind dazu angehalten, von ihrem Recht auf Zweitveröffentlichung nach § 38 Abs. 4 UrhG Gebrauch zu machen und ihre wissenschaftlichen Beiträge auf dem Hochschulschriftenserver OPUS-PHHD zu veröffentlichen.

Zweitveröffentlichen meint das Veröffentlichen einer Verlagspublikation auf einem Hochschul- oder Fach-Open-Access-Repositorium (Repositorium = Dokumentenserver für wissenschaftliche Materialien wie z.B. Publikationen). So können Forschungsergebnisse einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Es können Preprints (einen in Manuskriptform veröffentlichten Beitrag), Postprints (zitierfähige Publikation, die vom Verlag „accepted“ ist), Monografien, Forschungsberichte und Konferenzproceedings eingestellt werden.

  • Die Zweitveröffentlichung kann 12 Monate nach der Erstveröffentlichung erfolgen.
  • Die Veröffentlichung erfolgt in der vom Verlag akzeptierten Manuskriptversion.
  • Die Quelle der Erstveröffentlichung angegeben werden.
  • Der Beitrag muss im Rahmen der Dienstaufgaben entstanden sein.
  • Der Beitrag ist aus einer mindestens zur Hälfte mit öffentlichen Mitteln geförderten Forschungstätigkeit entstanden.
  • Der Beitrag ist erstmals nach dem 01.01.2014 in einer mindestens zweimal jährlich erscheinenden Sammlung erschienen.
  • Der Beitrag wird unter einer veröffentlicht, die die weiteren Nutzungsrechte regelt.
  • Hochschulsatzung über die Wahrnehmung des Zweitveröffentlichungsrechts: Hochschulsatzung
  • Nach erfolgter Erstveröffentlichung stellen Sie den Beitrag selbst auf OPUS-PHHD ein
  • Die Freischaltung erfolgt frühestens 12 Monate nach der Erstveröffentlichung durch die Bibliothek.
  • Nach erfolgter Veröffentlichung werden Sie per Mail informiert.
  • Die Bibliothek weist Ihre Veröffentlichung im nach.

Unsere Mitarbeiter:innen der Telefonhotline helfen Ihnen gerne weiter.

Telefonhotline:
E-Mail:  

Montags - Donnerstags: 08:00 – 15:00 Uhr
Freitags: 08:00 – 12:00 Uhr