Viele Studierende und Beschäftigte der Hochschule nutzen die verkehrsgünstigen Lagen der Hochschulgebäude um ihren täglichen Weg zu Studium und Arbeit sowie nach Hause kostengünstig und gleichzeitig sportlich mit dem Fahrrad zurück zu legen. Zunehmend mehr Radler benötigen daher einen Stellplatz für ihren Drahtesel. Die Zahl der Stellplätze kann jedoch nur langsam gesteigert werden. Gerade im Bereich der Hauptgebäude in der Keplerstraße 85-87 und Im Neuenheimer Feld 560-563 kommt es daher in den Sommermonaten zu einer hohen Zahl an "wild" geparkten Fahrrädern, die zu Behinderungen und Gefährdungen führen.

Zwischenzeitlich sind auch die Stadtverwaltung Heidelberg sowie die Verkehrspolizeidirektion durch saisonal immer wiederkehrende Beschwerden aus der Bevölkerung aufmerksam (gemacht) geworden und üben ordnungsrechtlichen aber auch politischen Druck auf die Hochschulleitung und -mitglieder aus, damit “das Problem” endlich gelöst werde. Um ein Zeichen der Bereitschaft zu setzen, das Problem des "wilden Parkens" von Fahrrädern konstruktiv zu lösen, möchten wir Sie, die Radfahrenden, um die Befolgung folgender Anregungen bitten:
- Nutzen Sie möglichst alle vorhandenen Fahrradständer, sei es im Fahrradhof in der Quinckestraße oder vor dem Gebäude INF 561. Solange der Eindruck entsteht, es seien genügend freie Stellplätze vorhanden, werden Anträge an die Landesbauverwaltung zur Einrichtung neuer Stellflächen auch weiter abgelehnt werden;
- Das Parken auf Gehwegen ist zulässig, solange hierdurch keine Behinderungen entstehen. Bitte halten Sie die Gehwege auch im Interesse von Rollstuhlfahrenden und beispielsweise Personen mit Kinderwägen frei, damit diese die Gehwege ungehindert nutzen und die Straßen gefahrfrei überqueren können;
- Vermeiden Sie daher bitte auch das Anschließen von Rädern an (insbesondere privaten) Zäunen und nutzen die ausgewiesenen Abstellmöglichkeiten;
- Halten Sie schraffierte Flächen, z.B. vor dem gelben Briefkasten in der Keplerstaße oder vor der Hofeinfahrt, jederzeit frei, hier ist das Parken ordnungswidrig;
- Halten Sie die 5-Meter-Zone vor Straßenkreuzungen unbedingt frei (§12 Abs. III Nr. 1 StVO);
- Halten Sie alle Grundstückseinfahrten (§12 Abs. III Nr. 3 StVO) und Bordsteinabsenkungen (§12 Abs. III Nr. 5 StVO) jederzeit frei;
- Parken Sie keine Räder auf den Fahrradwegen, sondern immer abseits der Wege auf den ausgewiesenen Abstellflächen;
- Parken Sie keine Fahrräder auf den ausgewiesenen Feuerwehr-Aufstellflächen ab, die müssen sonst durch die Abteilung Gebäudemanagement & Arbeitssicherheit entfernt und verwahrt werden.
Natürlich bemühen wir uns auch weiterhin um Verbesserung der Abstellmöglichkeiten und hoffen hierfür auf Ihre Unterstützung und Mitwirkung.