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Anerkennung Leistungen Auslandsstudium

Auslandsmobilität Abschluss von Learning Agreements und Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen

Studierende der Pädagogischen Hochschule Heidelberg, die im Rahmen von Erasmus+ an Hochschulen im Ausland studieren, haben gemäß der Erasmus+ Charta ein Recht auf die „uneingeschränkte Anerkennung der auf zufriedenstellende Weise absolvierten Aktivitäten“.

Die EU-Kommission und die Nationale Agentur stellen den Hochschulen zur Umsetzung verschiedene unterstützende Dokumente und Dokumentvorlagen zur Verfügung. Die Pädagogische Hochschule Heidelberg verwendet diese Dokumentvorlagen und definiert die Abläufe der Studienaufenthalte im Ausland so, dass ein reibungsloser Prozess für die Planung und Durchführung der Studienaufenthalte und insbesondere der Anerkennung gewährleistet ist.

Alle in Bezug auf die Auslandsmobilität erforderlichen Dokumente sind auf der Homepage des Akademischen Auslandsamts bzw. in Stud.IP (Arbeitsgemeinschaft International Outgoing Students Erasmus+) hinterlegt.

Studierende im Erasmus+ schließen vor Antritt des Auslandsstudiums ein Online Learning Agreement (OLA) ab. Dieses Dokument wird über das Portal erstellt. Bei der Auswahl der Studienkomponenten unterstützen ggf. die für die jeweilige Kooperation als verantwortlich benannten Personen.

Das OLA wird zwischen der im Erasmus+ studierenden Person, der aufnehmenden Partnerhochschule und der Pädagogischen Hochschule Heidelberg schriftlich vereinbart und ist verbindlich. Aus dem OLA ergibt sich für die Studierenden ein Anspruch auf Anerkennung bei entsprechend erbrachten und über eine Studienabschrift der Partnerhochschule (Transcript of Records (ToR)) nachgewiesenen Leistungen. 

Anerkennungen, die im ToR für den Studiengang an der Pädagogischen Hochschule Heidelberg ausgewiesen werden, sind nur für ganze Module möglich. Das Auslandsstudium soll daher so geplant werden, dass ganze Module des jeweiligen Studienfachs im Ausland studiert werden. Abweichend davon können auch Modulbestandteile durch ein Studium im Ausland ersetzt werden, sofern die jeweilige Modulprüfung an der Pädagogischen Hochschule Heidelberg durchgeführt wird. Entsprechende Regelungen werden mit den Modulbeauftragten getroffen und in der Anlage OLA 1 (Vorvereinbarung zur Anerkennung von Studienleistungen) festgehalten. Aus dem OLA muss hervorgehen, für welches Modul die Anerkennung vorgesehen ist (z. B. durch die Modulnummer). Die Anlage OLA 1 ist zwingend erforderlich.

Das OLA umfasst insbesondere folgende drei Abschnitte:

  • Tabelle A - Vor der Mobilität: Eintragung aller an der Partnerhochschule geplanten Studien-komponenten
  • Tabelle B - Geplante Anerkennung: Eintragung der Module und ggf. Modulbestandteile an der Pädagogischen Hochschule Heidelberg, auf die die Anerkennung erfolgen soll
  • Tabelle C – Nachweis der Studienleistungen (Transcript of Records), dieses Dokument wird von der ausländischen Hochschule automatisch erstellt

Sind Änderungen am Studienprogramm notwendig, so sind diese entsprechend im Online Learning Agreement (OLA) über das Portal zu dokumentieren und zu vereinbaren. Beim OLA ist die Anlage OLA 1 (Vorvereinbarung zur Anerkennung von Studienleistungen) ebenfalls zu aktualisieren. Änderungen des Studienprogramms, die nicht im OLA dokumentiert und vereinbart sind, können innerhalb der Erasmus+ Mobilität nicht anerkannt werden.

Das OLA und ggf. deren Ergänzung unterzeichnen:

  • die studierende Person
  • die Erasmus Hochschulkoordinatorin der Pädagogischen Hochschule Heidelberg
  • die von der Partnerhochschule als zuständig benannte Person

Unterzeichnung der Vorvereinbarung zur Anerkennung von Studienleistungen (Anlage OLA 1)

  • die studierende Person
  • die Modulbeauftragten des jeweiligen Fachbereichs der Pädagogischen Hochschule Heidelberg

Die Partnerhochschule stellt ca. vier Wochen nach Beendigung des Studienaufenthalts eine Studienabschrift (Transcript of Records (ToR)) mit allen Angaben zu den erreichten Lernergebnissen aus. Das Online Learning Agreement muss mit dem ToR übereinstimmen.

Die Anerkennung von Modulen erfolgt über das Akademischen Prüfungsamt der Pädagogischen Hochschule Heidelberg. Das Akademischen Auslandsamt übermittelt die Nachweise:

  • vollständiges Online Learning Agreement (OLA)
  • Vorvereinbarung zur Anerkennung von Studienleistungen (Anlage OLA 1)
  • vollständiges Transcript of Records (ToR)

zur finalen Bearbeitung an das Akademische Prüfungsamt. Das Akademische Prüfungsamt stellt der studierenden Person die Bescheinigung über die erfolgte Anerkennung aus. Damit ist der Prozess der Anerkennung abgeschlossen. Eine Rückmeldung an das Akademische Auslandsamt erfolgt nur, wenn von Seiten des Akademischen Prüfungsamtes Bedarf zur Rücksprache besteht.

Die Teilanerkennung erfolgt über die Modulbeauftragten des jeweiligen Fachbereichs unter Vorlage der entsprechenden Nachweise:

  • vollständiges Online Learning Agreement (OLA)
  • Vorvereinbarung zur Anerkennung von Studienleistungen (Anlage OLA 1)
  • vollständiges Transcript of Records (ToR)

Die modulverantwortliche Person stellt der studierenden Person die Bescheinigung über die erfolgte Anerkennung aus. Die studierende Person legt den Nachweis der Anerkennung dem Akademischen Auslandsamt per Mail (PDF) vor. Frist: innerhalb einer Woche nach erfolgter Anerkennung. Die studierende Person ist selbständig für die Umsetzung verantwortlich.

Die Abläufe für die Anerkennung von Studienaufenthalten im Ausland insbesondere im Rahmen von Austauschprogrammen entsprechen weitgehend denen im Erasmus+ Programm Es wird empfohlen, auch außerhalb des Erasmus+-Programms ein Learning Agreement zu schließen.

Im Falle von im Ausland erworbenen Kompetenzen, die nicht in einem Learning Agreement vereinbart waren oder bei einer Abweichung vom Learning Agreement, sind die Modulbeauftragten der betroffenen Fächer für die Vorbereitung der Anerkennung zuständig. Die Abläufe der (Teil-)Anerkennung sind denen im Erasmus+ ähnlich. Die Verfahrensbeschreibung für die Anerkennung von Kompetenzen aus dem Hochschulbereich ist ggf. zu beachten. Die Umrechnung von Noten wird vom Akademischen Prüfungsamt vorgenommen.

Kommt es bei der Planung oder Durchführung der Anerkennung von im Ausland erbrachten Leistungen zu Konflikten, können sich die Beteiligten in erster Instanz an die Leiterin des Akademischen Auslandsamts wenden.

Rückfragen zum Anerkennungsprozess
LB
Tel.: +49 6221 477-336
lea.bender@vw.ph-heidelberg.de
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