Außerhochschulische Kenntnisse und Fähigkeiten können sowohl auf Module als auch auf Praktika in Studiengängen der PH Heidelberg angerechnet werden.

Christina Appelhans
Geschäftsführung Akademisches Prüfungsamt
Postadresse:
Pädagogische Hochschule Heidelberg
Zentrales Prüfungsamt
Keplerstraße 87
69120 Heidelberg
Wichtig: Anträge auf Anrechnung können erst nach der Immatrikulation gestellt werden!
- Antragssteller:in informiert sich auf dieser Seite über das Anrechnungsverfahren.
- Antragsteller:in füllt Formulare digital aus: www.ph-heidelberg.de/qhb/formulare
- Antrag auf Anerkennung „B2“ (einmal ausfüllen)
- Formular „B1“ (ausfüllen für jedes Modul)
- Antragsteller:in scannt die die erforderlichen Nachweisdokumente ein.
Antragsteller:in schickt den Antrag per E-Mail an das Prüfungsamt.
(Bitte achten Sie darauf, Ihrem Antrag alle erforderlichen Nachweise beizufügen!)
- Das Prüfungsamt prüft den Antrag formal und leitet ihn an die zuständige(n) Anerkennungsbeauftragte(n) weiter.
- Anerkennungsbeauftragte nehmen zum Antrag Stellung.
- Der Prüfungsausschuss entscheidet über den Antrag auf Anrechnung
Das Prüfungsamt versendet den Bescheid über die Anrechnung und verbucht die anerkannten Module im Prüfungsmanagement-System.
Außerhochschulische Kenntnisse und Fähigkeiten können sowohl auf Module als auch auf Praktika in Studiengängen der PH Heidelberg angerechnet werden. Die bereits entwickelten Kompetenzen müssen durch geeignete Nachweise belegt werden. Grundlage für den Anrechnungsprozess ist der
Detaillierte Informationen zum Verfahren „Anrechnung außerhochschulischer Kenntnisse und Fähigkeiten“ erhalten Sie im Online-Qualitätshandbuch.
Bei fachspezfischen Fragen im Vorfeld, haben Sie die Möglichkeit eine unverbindliche Fachberatung wahrzunehmen.