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Lehrende

Die Förderung internationaler Mobilität und Vernetzung spielt eine zentrale Rolle für die Weiterentwicklung von Lehre und Forschung. Verschiedene Programme bieten Lehrenden die Möglichkeit, Auslandaufenthalte zu realisieren, internationale Kooperationen zu stärken und neue Impulse für die eigene Lehre zu gewinnen. Das Akademische Auslandsamt unterstützt Lehrende dabei durch Beratung, organisatorische Begleitung und die Bereitstellung geeigneter Förderprogramme.

Staff Mobility for Teaching Assignment (STA)

Das Erasmus+ Programm ermöglicht die Förderung von Gastdozenturen an europäischen Partnerhochschulen und bietet die Möglichkeit, internationale Lehrerfahrungen zu sammeln, andere Lehrkulturen kennenzulernen und sich international zu vernetzen.

Lehrende sollen durch ihren Aufenthalt die europäische Dimension der Gasthochschule stärken, deren Lehrangebot ergänzen und ihr Fachwissen Studierenden vermitteln, die nicht im Ausland studieren wollen oder können.

Nach Möglichkeit sollte dabei die Entwicklung gemeinsamer Studienprogramme der Partnerhochschulen ebenso wie der Austausch von Lehrinhalten und -methoden eine Rolle spielen. Auch Personal aus ausländischen Unternehmen und Organisationen kann zu Lehrzwecken an deutsche Hochschulen eingeladen werden.

Die finanzielle Förderung orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern. Es gelten einheitliche Tagessätze für die Förderung durch deutsche Hochschulen.

Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein,Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich,
Schweden. Nicht mit dem Programm assoziierte Drittländer aus den Regionen 13 und 14.

Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern

Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn

Zu diesen Tagessätzen kommen Fahrtkosten in Abhängigkeit von realen Distanzen zwischen Ausgangs- und Zielort der Mobilität, die europaweit einheitlich mit einem Berechnungsinstrument ermittelt werden. 

Erstattet werden je Aufenthalt und in Abhängigkeit von der Distanz folgende Beträge:

0 bis 99 km
100 bis 499 km
500 bis 1.999 km
2.000 bis 2.999 km
3.000 bis 3.999 km
4.000 bis 7.999 km
8.000 km oder mehr

28,- Euro
211,- Euro
309,- Euro
395,- Euro
580,- Euro
1.188,- Euro
1.735,- Euro

56,- Euro
285,- Euro
417,- Euro
535,- Euro
785,- Euro
1.188,- Euro
1.735,- Euro

Bei Bedarf ist die individuelle Unterstützung zur Deckung von Aufenthaltskosten für die Reisezeit vor und nach der Aktivität förderfähig, wobei für Teilnehmende und Begleitpersonen, die den Reisekostenzuschuss für nicht umweltfreundliches Reisen erhalten, höchstens zwei Reisetage und für diejenigen, die den Zuschuss für umweltfreundliches Reisen erhalten, höchstens sechs Reisetage vorgesehen sind. 

Erasmus+ Lehrauftenthalte können von Lehrkräften der Pädagogischen Hochschule Heidelberg beantragt werden, die in einem vertraglichen Arbeitsverhältnis mit der Hochschule stehen.

Die Förderung von Lehraufenthalten an einer Erasmus+ Partneruniversität ist ab zwei Tagen und bei einem Unterrichtspensum von mindestens acht Stunden je Aufenthalt bzw. je angefangene Woche möglich. 

Anträge können laufend gestellt werden, jedoch ist vor der Antragstellung eine Kontaktaufnahme mit dem Akademischen Auslandsamt erforderlich.

Die Genehmigung richtet sich nach folgenden Kriterien:

  • Antrag auf Förderung

  • Dienstreiseantrag

  • Verfügbare Fördermittel

Bevorzugt behandelt werden Erstenanträge und Vorhaben mit besonderem Mehrwert für die Internationalisierung der Hochschule.

Eine Förderung erfolgt nur, wenn alle nachstehenden Unterlagen vollständig und fristgerecht während der Maßnahme eingereicht werden.

  • Antrag auf Förderung 

  • Dienstreisegenehmigung
    gff. Antrag A1

  • Mobilitätsvereinbarung (Mobility Agreement)

  • Versicherungsschutz klären

  • Zuwendungsvertrag (Grant Agreement)

  • Durchführung der vereinbarten Maßnahme
  • Letter of Confirmation (LoC)
    → Offizieller Nachweis der Partnerhochschule über Beginn und Ende des Aufenthaltes

  • Bericht über den Lehraufenthalt
    → Elektronische Form im Mobility Tool

Dienstreiseantrag [Link Personalabteilung]

Staff mobility for training (STT)

Die Förderlinie richtet sich an Hochulpersonal aller Bereiche. 

Gefördert wird unter anderem die

  • Teilnahme an Sprachkursen
  • Teilnahme an Staff Training Weeks oder International Weeks
  • wissenschaftliche Weiterbildungen
  • Teilnahme an Hospitationen (Job Shadowing) 

Keine Förderung von Tagungen und Konferenzen für Lehrende.

Der Auslandsaufenthalt hat eine Mindestdauer von zwei Tagen.

Die finanzielle Förderung orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern. Es gelten einheitliche Tagessätze für die Förderung durch deutsche Hochschulen.

Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein,Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich,
Schweden. Nicht mit dem Programm assoziierte Drittländer aus den Regionen 13 und 14.

Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern

Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn

Zu diesen Tagessätzen kommen Fahrtkosten in Abhängigkeit von realen Distanzen zwischen Ausgangs- und Zielort der Mobilität, die europaweit einheitlich mit einem Berechnungsinstrument ermittelt werden. 

Erstattet werden je Aufenthalt und in Abhängigkeit von der Distanz folgende Beträge:

0 bis 99 km
100 bis 499 km
500 bis 1.999 km
2.000 bis 2.999 km
3.000 bis 3.999 km
4.000 bis 7.999 km
8.000 km oder mehr

28,- Euro
211,- Euro
309,- Euro
395,- Euro
580,- Euro
1.188,- Euro
1.735,- Euro

56,- Euro
285,- Euro
417,- Euro
535,- Euro
785,- Euro
1.188,- Euro
1.735,- Euro

Bei Bedarf ist die individuelle Unterstützung zur Deckung von Aufenthaltskosten für die Reisezeit vor und nach der Aktivität förderfähig, wobei für Teilnehmende und Begleitpersonen, die den Reisekostenzuschuss für nicht umweltfreundliches Reisen erhalten, höchstens zwei Reisetage und für diejenigen, die den Zuschuss für umweltfreundliches Reisen erhalten, höchstens sechs Reisetage vorgesehen sind. 

Die Mobilität von Promovierenden kann auch als Studierendenmobilität sowohl zu Studienzwecken (SMS) als auch für Praktika (SMP) gefördert werden. Voraussetzung dafür ist eine Immatrikulation an der Pädagogischen Hochschule Heidelberg oder ein alternativer Nachweis der Hochschulzugehörigkeit.

Antragsberechtigt sind Mitarbeitende, die in einem vertraglichen Arbeitsverhältnis mit der Pädagogischen Hochschule Heidelberg stehen.

Anträge können laufend gestellt werden, jedoch ist vor der Antragstellung eine Kontaktaufnahme mit dem Akademischen Auslandsamt erforderlich.

Die Genehmigung richtet sich nach folgenden Kriterien:

  • Antrag auf Förderung

  • Zustimmung der vorgesetzten Person

  • Dienstreiseantrag

  • Verfügbare Fördermittel

Bevorzugt behandelt werden Erstenanträge und bei Lehrpersonal Vorhaben mit besonderem Mehrwert für die Internationalisierung der Hochschule.

Eine Förderung erfolgt nur, wenn alle nachstehenden Unterlagen vollständig und fristgerecht während der Maßnahme eingereicht werden.

  • Antrag auf Förderung 

  • Zustimmung der vorgesetzten Person

  • Dienstreisegenehmigung
    → ggf. Antrag A1

  • Mobilitätsvereinbarung (Mobility Agreement)

  • Versicherungsschutz klären

  • Zuwendungsvertrag (Grant Agreement)

  • Durchführung der vereinbarten Maßnahme
  • Letter of Confirmation (LoC)
    → Offizieller Nachweis der Partnerhochschule über Beginn und Ende des Aufenthaltes

  • Bericht über den (Lehr-)Aufenthalt
    → Elektronische Form im Mobility Tool

Dienstreiseantrag [Link zur Personalabteilung]

Zur Unterstützung der internationalen Zusammenarbeit stehen der Pädagogische Hochschule Heidelberg im Rahmen bestehender Partnerschaftsverträge begrenzt Mittel zur Verfügung.

Die Mittel sind als Fördermittel für Reisen zu Partnerhochschulen, Maßnahmen im Ausland sowie für die Einladung internatonaler Kollegschaft zu Arbeitsbesuchen an der Pädagogischen Hochschule Heidelberg vorgesehen.

Ziel dieser Förderung ist es, die internationale Sichtbarkeit der Hochschule zu stärken, fachliche Netzwerke auszubauen und nachhaltige Kooperationen zu pflegen.

Antragsberechtigt sind hauptamtlich Lehrende der Pädagogischen Hochschule Heidelberg.

Anträge sind jeweils zum 31. März eines Kalenderjahres formlos per Mail an das Akademische Auslandsamt zu richten. Eine spätere Antragsstellung kann berücksichtigt werden, sofern noch Mittel verfügbar sind.

Die Antragstellung sollte enthalten:

  • ein Kostenaufstellung
  • eine inhaltliche Begründung des Vorhabens
  • sowie Angaben zu den erwarteten Ergebnissen im Kontext der Internationalisierungsstrategie der Hochschule.

Die Bewilligung erfolgt unter Berücksichtigung der verfügbaren Mittel und möglicher Förderalternativen. Für die individuelle Teilnahme an wissenschaftlichen Tagungen mit eigenem Beitrag ist keine Förderung aus diesen Mitteln möglich. Entsprechende Anträge sind über das Dekanat der zuständigen Fakultät zu stellen. Mitglieder der Graduate School können sich an die Ansprechperson dort wenden.

Für internationale Vorhaben wird zudem empfohlen, weitere Förderprogramme - z. B. des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) - zu prüfen und ggf. zu nutzen.

(2026 - 2030)

Unter der neuen Bezeichnung „International Visiting Professors Program“ setzt die Pädagogische Hochschule Heidelberg  ihr "International Teaching Fellowship für die Zeit vom 01.01.2026 bis zum 31.12.2030 fort.

Das Programm sieht den Besuch internationaler Gastprfessoren:innen an der Pädagogischen Hochschule Heidelberg für einen Zeitraum von bis zu sechs Wochen vor. Die Gastprofessoren:innen und bringen zwei (hochschul-)öffentlichen Veranstaltungen sowie einer Lehrveranstaltung in deutscher oder englischer Sprache aus. Veranstaltungen in englischer Sprache werden ausdrücklich begrüßt. 

Der Bewerbungstermin für das Sommersemester ist jeweils der 10. November bzw. für das Wintersemester der 10. Mai. Die Bewerbungen sind beim jeweiligen Dekanat einzureichen. 

[Dokument International Visiting Professors Program verlinken]

Der Deutsche Akademische Austauschdienst fördert in einer Vielzahl von Programmen die Aktivitäten von international interessierten Lehrpersonen und Forschenden, z. B.  die Teilnahme an wissenschaftlichen Konferenzen, Gastdozenturen, Forschungsaufenthalte und Projekte mit internationalen Partnern. 

iDA - Internationale DAAD Akademie

Die internationale DAAD Akademie (iDA) bietet Lehrenden und WissenschaftlerInnen ein vielfältiges Weiterbildungsangebot, z. B. zu Themen wie "Teaching in English", "Konferenzbeiträge und -präsentationen auf Englisch" oder "Erstellen wissenschaftlicher Texte in englischer Sprache". Außerdem werden Selbstlernermaterialien zur Verfügung gestellt.

HS
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Tel.: +49 6221 477-544
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153 / Altbau

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