Die CampusCard ist der digitale multifunktionale Studierendenausweis der PH Heidelberg. Alle Ausweise und Karten, die Sie während Ihres Studiums benötigen, sind in einer einzigen Chip-Karte vereint.
Hier erhalten Sie Informationen rund um diese Karte. Bitte lesen Sie die Informationen aufmerksam durch. Falls Sie noch weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen natürlich gerne per E-Mail, telefonisch oder persönlich während unserer Öffnungszeiten zur Verfügung.

Die CampusCard ist der digitale multifunktionale Studierendenausweis der PH Heidelberg. Alle Ausweise und Karten, die Sie während Ihres Studiums benötigen, sind in einer einzigen Chip-Karte vereint.
Neue Studierende erhalten die CampusCard automatisch nach vollständiger Einschreibung und bekommen diese mit ihren Erstzugangsdaten zu Beginn des Studiums zugeschickt. Eine gesonderte Beantragung ist nicht erforderlich.
Die CampusCard ist sehr vielseitig und enthält die folgenden Funktionen:
Studierendenausweis mit Passbild
Bezahlfunktion des Studierendenwerks (z.B. für Mensa, Kopierer, Getränkeautomaten)
Bibliotheksausweis für die Bibliothek der PH Heidelberg
Bibliotheksausweis für die Universitätsbibliothek
Zugang zu den Services des Rechenzentrums der Universität (URZ)
Mit der CampusCard haben Sie auch die Möglichkeit, das Rechenzentrum der Universität Heidelberg zu nutzen. Hierfür benötigen Sie einen Benutzungsaccount. Das Freischaltpasswort zur Einrichtung des Benutzungsaccounts erhalten Sie im Anschluss an Ihre Immatrikulation zugesandt. Hiermit haben Sie Zugang zu allen Services des Universitätsrechenzentrum und erhalten eine Berechtigung zu vielen PC-Pools mit internetfähigen Rechnern und Druckern an der Uni und dem E-Mail Portal der PH.
Die CampusCard erhalten alle Studierende der PH Heidelberg. Gasthörer:innen und andere Externe, die nicht an der PH Heidelberg eingeschrieben sind, erhalten keine CampusCard. Um die Bibliothek oder Einrichtungen des Studierendenwerks trotzdem nutzen zu können, wenden Sie sich bitte direkt an die jeweilige Einrichtung.
Damit wir Ihnen eine CampusCard ausstellen können, müssen Sie nichts weiter tun, als sich einzuschreiben. Im Rahmen der Online-Immatrikulation hinterlegen Sie digital auch ein Passbild. Dieses wird zur Erstellung der CampusCard verwendet. Das Bild bleibt digital im CAMPUS-Portal während Ihrer Studienzeit gespeichert. Bitte achten Sie darauf, dass auf dem Bild Ihr gesamtes Gesicht gut von vorne erkennbar ist. Ein biometrisches Passfoto ist jedoch nicht notwendig.
Sie müssen die CampusCard validieren, sonst ist sie nicht als Studierendenausweis gültig. Bei der Validierung wird auf ein vorgesehenes Feld auf der CampusCard das Datum des Beginn Ihres Studiums sowie das Ende des Semesters, für das Sie sich eingeschrieben oder zurückgemeldet haben, gedruckt. Die Validierung müssen Sie selbst an einer der Validierungsstationen vornehmen. Diese finden Sie im Altbau vor der Aula und im Neubau neben dem Seitenausgang zu dem Neuen Hörsaalgebäude. Der Studierendenausweis ist nach der Validierung im aktuellen Semester gültig und muss nach jeder Rückmeldung neu validiert werden. Bitte beachten Sie, dass die CampusCard nicht unterschrieben werden darf!
Damit Sie Leistungen des
CampusCards, die in Mensen, in Gebäuden oder auf dem Gelände der PH verloren gehen können im
Sofern Ihre CampusCard nicht gefunden oder abgegeben wird, erhalten Sie gegen eine Gebühr in Höhe von 10,00 Euro eine neue Karte. Bitte melden Sie sich dazu vor Ort beim SSC oder per Mail beim
Bei einer Namensänderung reichen Sie uns bitte eine Kopie der amtlichen Bescheinigung über die Namensänderung oder die Kopie eines dgti-Ergänzungsausweises ein. Wir werden die Namensänderung dann in unserer Datenbank vermerken und die Änderung für die CampusCard in Auftrag geben. Die CampusCard mit dem neuen Namen erhaltet Sie per Post. Bitte beachten Sie, dass Sie die neue CampusCard vor Benutzung validieren müssen.
Die Erstausgabe der Chipkarte erfolgt kostenfrei. Bei Ausstellung einer Ersatzkarte werden 10,00€ fällig. Bei Namensänderung, technisch bedingten Mängeln oder Diebstahl, der zur polizeilichen Anzeige gebracht wurde, entfällt diese Gebühr.
Bitte wenden Sie sich per Mail an das