Die Behindertenbeauftragte ist die zentrale Anlaufstelle für Studieninteressierte, Studienbewerber:innen, Studierende und nicht zum wissenschaftlichen Personal gehörende Promovierende mit länger andauernden oder dauerhaften Beeinträchtigungen, die sich erschwerend auf Studienverlauf und Prüfungen auswirken. Ein Studium mit Beeinträchtigung zu absolvieren, ist eine hohe Herausforderung und häufig mit einem erheblichen Mehraufwand an Zeit und Energie verbunden.

Wer gehört dazu?
Das Erklärvideo “Studieren mit Behinderungen” zeigt, welche Beeinträchtigungen ein Studium erschweren können.
Zu Menschen mit Behinderungen zählen Menschen, die langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, welche sie in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können (UN-BRK Präambel e, und Art. 1).
Zur Zielgruppe gehören demnach:
- Personen mit bereits anerkannten Behinderungen und Schwerbehinderungen
- Personen mit nicht sichtbaren gesundheitlichen Beeinträchtigungen, deren Teilhabe und Aktivität im Studium aufgrund von gesundheitlichen Problemen beeinträchtigt ist
z. B.
- somatische Erkrankungen
- Autoimmunerkrankungen
- psychische Erkrankungen
- motorische Beeinträchtigungen
- Sinnesbeeinträchtigungen
- Sprechbeeinträchtigungen
- Neurodivergenz
Im PHeelGood Podcast “Ich weiß ja nicht, ob das für mich in Frage kommt” erfährst du alles über Nachteilsausgleiche an der PH Heidelberg. Den Podcast mit Barbara Bogner und Philine Sirrenberg gibt es auf:
iTunes,
Für Prüfungen muss Nachteilsausgleich formal geregelt werden. Hierzu gibt es drei Dokumente.
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1 Checkliste zur Beantragung von Nachteilsausgleich bei Prüfungen (161 KB, PDF) -
2 Anlage zum Antrag auf Nachteilsausgleich bei Prüfungen (183 KB, PDF) -
3 Empfehlung der Behindertenbeauftragten zum Antrag auf Nachteilsausgleich bei Prüfungen (183 KB, PDF)
Auch für Praktika, insbesondere das Integrierte Semesterpraktikum (ISP), kann Nachteilsausgleich beantragt werden. Hierzu gibt es drei Dokumente.
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1 Checkliste zum Nachteilsausgleich im Praktikum (158 KB, PDF) -
2 Anlage zum Antrag auf Nachteilsausgleich im Praktikum (184 KB, PDF) -
3 Empfehlung der Behindertenbeauftragten zum Antrag auf Nachteilsausgleich im Praktikum (189 KB, PDF)

Der Umsetzungsdienst wird von zwei studentischen Hilfskräften durchgeführt und steht insbesondere blinden und sehbehinderten Studierenden sowie Studierenden im Praktikum zur Verfügung.
Der Umsetzungsdienst hat die Aufgabe, Arbeitsmaterialien, die im Rahmen von Seminaren und Vorlesungen benötigt werden, blinden- und sehbehindertengerecht umzusetzen (z.B. Fachaufsätze oder PowerPoint-Präsentationen). Zudem können Brailleschriftausdrucke, Quellkopien und 3D-Modelle hergestellt werden.
Für Studierende mit Blindheit und Sehbehinderung gibt es geeignete Arbeitsplätze.
Zentralbibliothek:
- Bildschirmlesegerät mit Scan- und Vorlesefunktion
Zeppelinstraße 1, Raum 105:
- Blindenarbeitsplatz mit Braillezeile und Punktschrift-Drucker
- Sehbehindertenarbeitsplatz mit Vergrößerungssoftware
Durch den Einsatz von Höranlagen erhalten Studierende mit einer Hörbehinderung Seminarinhalte, Videos und Studierendenbeiträge drahtlos über größere Entfernung direkt an ihren Hörsysteme (Hörgeräte und Cochlea-Implantate) und können alles, was in ein Mikrofon gesprochen wird, in guter Qualität hören. Dabei werden keine Beiträge aufgezeichnet.
In den Räumen 213, 219 und 224 im Altbau sind Höranlagen eingebaut. Zwei mobile Anlagen zur Ausleihe gibt es im Büro der Behindertenbeauftragten.
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Hinweise zum Einsatz der Rogeranlage in der Lehre (221 KB, PDF)
Die PH Heidelberg unterhält mehrere Ruheräume
Dies ist im Altbau das Gleichstellungsbüro Raum 019, das außerhalb der Öffnungszeiten als Ruheraum genutzt werden kann. Der Türcode ist bei der Behindertenbeauftraten erhältlich.
Ein weiterer Ruheraum ist im Altbau in Raum 022A.
Ein weiterer Ruheraum ist im Neubau Raum B 316b.
Die Ruheräume sind mit einer Liege, einem bequemen Stuhl und einem Regal für das Deponieren mitgebrachter Dinge wie Decke oder Kissen ausgestattet.

Für Studierende, die aufgrund von chronischen Erkrankungen oder Sehbeeinträchtigungen Klausuren nicht mit der Hand schreiben können, besteht die Möglichkeit, Nachteilsausgleich zu beantragen und über das akademische Prüfungsamt einen Laptop zu organisieren. Eine Beschreibung des Ablaufs finden Sie in der Datei “Ablauf Ausleihe des Laptops für Klausuren”.
Wenn Sie eine Klausur auf dem Laptop schreiben wollen, müssen Sie die Selbständigkeitserklärung ausfüllen und spätestens zum Prüfungstermin Ihren Prüfenden vorlegen.
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BlindDate ist eine virtuelle Begegnungsplattform, auf der Ihnen Studierenden-Personas mit Beeinträchtigung ihren Hochschulalltag näherbringen. Personas sind fiktive Personen, die stellvertretend für eine Zielgruppe mit bestimmten Charakteristika stehen – in unserem Fall Studierende mit Beeinträchtigungen. Personas sind nicht frei erfunden – sie basieren auf empirischen Daten. Diese Daten wurden durch Umfragen, Erfahrungsberichte und Feedback von Studierenden mit Beeinträchtigungen im Laufe des SHUFFLE Projekts gesammelt.
Auf BlindDate geben Ihnen Studierende mit Beeinträchtigungen einen Einblick in ihren Studienalltag. Konkrete Handlungsempfehlungen helfen Ihnen, Barrieren in der eigenen Lehre abzubauen.
Das Materialpaket ist ein offener Moodle Kurs und bündelt zentrale Informationen zur Umsetzung barrierefreier Hochschullehre. Knappe Checklisten geben Hinweise zur Umsetzung möglichst barrierefreier Dokumente und Lehrsituationen. Ergänzend dazu finden Sie ausführliche Anleitungen und Hilfestellungen zur Umsetzung der in den Checklisten aufgeführten Anforderungen. In einer Wissensdatenbank werden zusätzlich Informationen zu weiteren Aspekten im Kontext barrierefreier digitaler Lehre bereitgestellt.
Im folfgenden Video wird das Materialpaket vorgestellt und es gibt eine kurze Anleitung für die Nutzung des Kurses.
Im Folgenden finden Sie Checklisten zur Erstellung möglichst barrierefreier Dokumente. Zusätzlich zu den Checklisten sollten Sie die integrierte Barrierefreiheitsprüfung von Office nutzen, um bei der Erstellung eines Dokuments auf Barrierefreiheitsfehler hingewiesen zu werden.
Der Social-Media-Auftritt auf
Behindertenbeauftragte Dr. Barbara Bogner
Pädagogische Hochschule Heideberg
Keplerstr. 87
D-69120 Heidelberg
+49 6221 477-453
Dies ist kein zentral verwalteter Social-Media-Auftritt der Pädagogischen Hochschule Heidelberg, sondern ein dezentraler, von Mitgliedern der Pädagogischen Hochschule Heidelberg getragener Social-Media-Auftritt (s.
Es wird darauf hingewiesen, dass diese Onlinepräsenz lediglich eine weitere Möglichkeit darstellt, Informationen über das Thema „Studium mit Beeinträchtigungen“ an der Pädagogischen Hochschule Heidelberg zu erhalten. Zu Informationen der Pädagogischen Hochschule Heidelberg siehe die
Die Pädagogische Hochschule Heidelberg ist gemäß § 1 und § 8 Abs. 1 des Landeshochschulgesetzes eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts. Sie wird durch die Rektorin Prof.in Dr. Karin Vach gesetzlich vertreten (
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE 811226356.
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