Die Sporteingangsprüfung setzt sich aus folgenden Teilgebieten zusammen: Leichtathletik, Gerätturnen, Schwimmen, Sportspiele und Gymnastik. Nachfolgend finden Sie die Leistungsanforderungen und Bewertungsmaßstäbe der jeweiligen Teilgebiete:
Die Prüfung ist bestanden, wenn in den Teilgebieten Leichtathletik und Gerätturnen insgesamt sechs von sieben Anforderungen erfüllt sind. Alle sieben Prüfungselemente sind zu absolvieren. Bei Nichtantritt, Verletzungen oder vorzeitiger Aufgabe gelten die Prüfungselemente als nicht bestanden und sind beim Nachtermin zu wiederholen.
*Im Weitsprung, Hochsprung, Kugelstoßen und Schleuderball sind drei Versuche zugelassen.
Die Prüfung ist bestanden, wenn in den Teilgebieten Leichtathletik und Gerätturnen insgesamt sechs von sieben Anforderungen erfüllt sind. Alle sieben Prüfungselemente sind zu absolvieren. Bei Nichtantritt, Verletzungen oder vorzeitiger Aufgabe gelten die Prüfungs-elemente als nicht bestanden und sind beim Nachtermin zu wiederholen.
Die in den Übungen geforderten Elemente müssen ohne Hilfeleistung in der Grobform demonstriert werden. Stürze oder das Nicht-Vollenden einer Bewegung ist als Durchgefallen zu werten. (Beispiel: Zuviel oder zu wenig Rotation beim Hüftumschwung am Reck und damit ein Nicht-Erreichen der korrekten Endposition, ist als durchgefallen zu werten. Ebenso ist die ½ Drehung beim Felgunterschwung deutlich in der Luft zu vollenden und nicht erst während des Bodenkontaktes).
An jedem Gerät ist eine Wiederholung zugelassen.
*Hinweis: Bewerber*innen sollten in der Lage sein, die Sprunghocke über beide Geräte erfolgreich bewältigen zu können.
Verlangt werden aus den nachgenannten vier Spielen drei Spiele, sofern Gymnastik nicht gewählt wird. Bei Bewerbern/Bewerberinnen, die
Gymnastik als Teilgebiet wählen, werden zwei Spiele verlangt.
Die Spielprüfungen werden in spielnahen Formen (ggf. in Überzahlsituation oder mit reduzierter Spielerzahl) von (ca.) 10 Minuten Dauer abgenommen.
Demonstriert werden sollen die Anwendung der grundlegenden technischen Elemente in der Grobform sowie das taktische Grundverhalten
im Spiel. Technik und Taktik müssen den Wettkampfregeln entsprechen.
Wird Gymnastik nicht gewählt, werden aus den unter Ziffer 4 genannten Spielen drei Spiele verlangt.
Es werden gymnastische Grundformen mit und ohne Handgerät geprüft, wobei auf die technische Ausführung, die Rhythmisierfähigkeit sowie
die Koordination Wert gelegt wird.
Der/die Bewerber/in hat die Wahl zwischen einer selbst gestalteten Bewegungsverbindung ohne Handgerät mit Pflichtelementen oder
einer vorgegebenen Bewegungsverbindung mit dem Seil.
Vor der Prüfung entscheidet sich die Bewerberin für eine Übung, die bei Nichtgelingen einmal wiederholt werden kann.
Die Pflichtelemente sowie die Bewegungsverbindung mit dem Seil werden vor Beginn der Prüfung beispielhaft gezeigt.
Es ist eine Wiederholung zugelassen.
Übung 1: Prüfungsaufgabe ohne Handgerät
Der/die Bewerber/in zeigt eine von ihm/ihr vorbereitete rhythmische Bewegungsverbindung (max. 60sec.), in welcher folgende gymnastische Elemente enthalten sein müssen:
Grundformen der Gymnastik
Laufen und Springen (Pferdchensprung und Schrittsprung) Hüpfen (vorwärts, rückwärts) - Seitgalopp (rechts, links) Federn
(Einzel-, Doppel- und/oder Schlussfedern); ein Gleichgewichtselement (einbeiniger Stand mit abgespreiztem Spielbein z. B. Standwaage);
ein Bodenelement, das ein Rumpfvorbeugen beinhaltet; weites Armkreisen in einem der o. g. Elemente.
Bewertungskriterien:
Rhythmischer Ablauf;
räumliche Gestaltung;
technische Ausführung;
Bewegungsweite;
Koordination der Einzelbewegungen.
Übung 2: Prüfungsaufgabe mit dem Seil
Takt:
Bewertungskriterien:
Rhythmischer Ablauf;
Koordinierung von Eigenbewegungen und Gerätebewegungen;
technische Ausführung der gymnastischen Grundformen sowie Gerätetechnik; Bewegungsweite
Bewertungskriterien:
Rhythmischer Ablauf;
Koordinierung von Eigenbewegungen und Gerätebewegungen;
technische Ausführung der gymnastischen Grundformen sowie Gerätetechnik;
Bewegungsweite