Im Rahmen von Erasmus+ können Studierende ein Semester an einer europäischen Partnerhochschule absolvieren und dabei ihre fachlichen sowie interkulturellen Kompetenzen gezielt weiterentwickeln.
Die Pädagogische Hochschule Heidelberg hat die
Mit der Erasmus+ Charta für Higher Education verpflichtet sich die Pädagogische Hochschule Heidelberg, die Qualitätsstandards und Pflichten des Erasmus+ Programms zu berücksichtigen.
Zu den Grundsätzen der ECHE zählen in der neuen Programmgeneration
- Inklusion und Vielfalt
Chancengleichheit und Zugang für alle Teilnehmenden - Digitalisierung
Einsatz digitaler Tools (Erasmus without Paper) - Umwelt und Klimaschutz
Nachhaltige Mobilität (Green Erasmus) - Bürgerliches Engagement
Förderung aktiver Teilhabe - Anerkennung von Studienleistungen
Vollständige Anerkennung im Ausland erbrachter Leistungen
Hochschulen, denen die ECHE verliehen wurde, bekennen sich in ihrem
- Unterstützung bei der Vorbereitung des Auslandsaufenthaltes
→ z. B. Beratung zur Partnerhochschule, Infos zu Fristen, Sprachnachweisen und Fördermöglichkeiten - Befreiung von Studiengebühren an der Partnerhochschule
→ Keine Studiengebühren während des Erasmus+ Aufenthaltes - Finanzielle Förderung
→ Monatliche Förderrate
→ Zusatzförderung (Top Ups)
→ Reisekostenpauschale
→ Finanzielle Förderung vorbereitender Sprachkurse - Anerkennung von Studienleistungen
→ Auf Grundlage eines vor Antritt des Studienaufenthaltes abgestimmten Online Learning Agreements - Zugang zu Erfahrungsberichten und Unterstützungsangebote vor Ort
→ Unterstützung durch lokale Ansprechpersonen an der Partnerhochschule
→ Erfahrungsberichte und Vernetzungsmöglichkeiten von bzw. mit ehemaligen Erasmus+ Studierenden
Erasmus+ bezuschusst ein Auslandssemester mit 540,- Euro bis 600,- Euro pro Monat. Die tatsächliche Anzahl der förderbaren Monate ist abhängig von der Höhe des Budgets, das der Pädagogischen Hochschule Heidelberg im jeweiligen Förderjahr zur Verfügung steht. In den vergangenen Hochschuljahren lag der geförderte Zeitraum bei 3 bis 3,5 Monaten, auch wenn der Aufenthalt länger dauerte.
Der Zuschuss errechnet sich wie folgt:
Gruppe 1 (Länder mit hohen Lebenshaltungskosten)
Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Lichtenstein, Luxembourg, Niederlande, Norwegen, Schweden, Österreich, Partnerländer (Region 14 - Großbritannien, Schweiz)
600,- Euro pro 30 Tage
Gruppe 2 (Länder mit mittleren Lebenshaltungskosten)
Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern
540,- Euro pro 30 Tage
Gruppe 3 (Länder mit niedrigen Lebenshaltungskosten)
Bulgarien, Kroatien, Ungarn, Litauen, Polen, Rumänien, Nordmazedonien, Türkei, Serbien
540,- Euro pro 30 Tage
Zusätzlich zur monatlichen Förderrate können Top Ups gewährt werden:
- Top Up für Green Travel
1.1 mehr als 50 % der Reisestrecke (Hin- und Rückreise) mit von der EU als nachhaltig eingestuften Verkehrsmitteln (Zug, Fahrgemeinschaft, Bus, Fahrrad); Tagespauschale von 18,- bzw. 20,- Euro für bis zu 6 Reisetage (Hin- und Rückreise)
1.2 Förderung von Reisetagen bei nicht umweltfreundlichem Reisen (z. B. Flug), Tagespauschale von 18,- bzw. 20,- Euro für bis zu 2 Reisetage (Hin- und Rückreise) - Social Top Up für Erstakademiker und Erstakademikerinnen
- Social Top Up für erwerbstätige Studierende
- Social Top Up für Studierende mit Kind(ern)
- Social Top Up für Studierende mit chronischer Erkrankung
- Social Top Up für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung (ab GdB 20)
Der Zuschuss für die Top Ups 2 - 6 beträgt 250,- Euro pro Monat. Es kann nur ein Top Up (2 - 6) in Anspruch genommen werden.
Sonderförderung von teilnehmenden Personen mit Behinderung (GdB ab 50): Informationen zu behindertengerechten Hochschulen sind auf der Homepage der European Agency for Development in Special Needs Education zugänglich (www.european-agency.org)
Bei der Reisekostenpauschale handelt es sich um eine Finanzierung, die zusätzlich zu den Zusatzfördermöglichkeiten (Top Ups) gezahlt wird.
0 bis 99 km
100 bis 499 km
500 bis 1.999 km
2.000 bis 2.999 km
3.000 bis 3.999 km
4.000 bis 7.999 km
8.000 km oder mehr
28,- Euro
211,- Euro
309,- Euro
395,- Euro
580,- Euro
1.188,- Euro
1.735,- Euro
56,- Euro
285,- Euro
417,- Euro
535,- Euro
785,- Euro
1.188,- Euro
1.735,- Euro
Um gut vorbereitet ins Auslandssemester zu starten, stellt das Akademische Auslandsamt Mittel des Erasmus+ Programmes zur Förderung für vorbereitende Sprachkurse i. H. v. bis zu 200,- Euro zur Verfügung.
- reguläre monatliche Rate (siehe Ländergruppen)
- Top Up Green Travel 1.1 oder 1.2
- Social Top Up 2, 3, 4, 5 oder 6
- Reisekostenpauschale
- Kostenübernahme vorbereitender Sprachkurse
Eine Übersicht der Erasmus+ Partnerhochschulen der Pädagogischen Hochschule Heidelberg ist in Stud.IP unter der Veranstaltung „International Outgoing Students Erasmus+“ in der Infobox abrufbar. Dort stehen u. a. Informationen zu Studienmöglichkeiten, Hinweise zu erforderlichen Sprachnachweisen und Verlinkungen zu den Webseiten der Partnerhochschulen zur Verfügung. Zusätzlich sind Erfahrungsberichte ehemaliger Erasmus+ Studierende einsehbar.
Im Bewerbungsbereich der oben genannten Stud.IP Veranstaltung ist eine gebündelte Übersicht aller Partnerhochschulen als Exceldatei mit dem Titel „Verfügbare_Plätze_Erasmus“ hinterlegt.
Daten zu den Semesterzeiten können je nach Studiengang/Fakultät der Partnerhochschule variieren. Für detaillierte Informationen empfiehlt es sich, den offiziellen akademischen Kalender der jeweiligen Partnerhochschule zu verwenden.
Bewerbungszeitraum für das folgende Studienjahr an einer Partnerhochschule: 01.09. - 30.11.
- Immatrikulation an der Pädagogischen Hochschule Heidelberg
- ausreichende Sprachkenntnisse in der Unterrichtssprache (B1)
Das Bewerbungsformular und die Einwilligungserklärung werden im September im Bewerbungsbereich der Infobox der Veranstaltung „International Outgoing Students Erasmus+“ in Stud.IP veröffentlicht.
Im Bewerbungsformular werden alle für den Erasmus+-Aufenthalt relevanten Angaben zur eigenen Person erfasst. Zusätzlich werden grundlegende Informationen zum Studium und dem gewünschten Aufenthaltszeitraum an einer Partnerhochschule (Winter- oder Sommersemester) abgefragt. Es können maximal zwei Partnerhochschulen (1. und 2. Wahl ) benannt werden. Für jede Partnerhochschule wird eine separate Bewerbung eingereicht.
Im Motivationsschreiben wird erläutert, warum der geplante Aufenthalt erfolgen soll und welche Erwartungen und Herausforderungen mit dem Studium an der Partnerhochschule sowie dem Aufenthalt verbunden sind, welche Veranstaltungen oder Kurse an der Partnerhochschule geplant sind, welche Anerkennungen (Module (inkl. Prüfungsleistungen) und/oder Teilleistungen (Modulbestandteile) und/oder Zusatzqualifikation Zertifikat Global Citizen) an der Pädagogischen Hochschule Heidelberg daraus resultieren sollen.
Bei der Bewerbung muss kein Sprachnachweis eingereicht werden. Angaben zu den vorhandenen Sprachkenntnissen sind jedoch verpflichtend. Das erforderliche Sprachniveau richtet sich nach den Vorgaben der Partnerhochschule. Sofern seitens der Partnerhochschule keine Angaben gemacht werden, ist ein Sprachniveau B1 in der Unterrichtssprache erforderlich. Die Unterrichtssprache an den Partnerhochschulen in Spanien und Portugal ist überwiegend Spanisch bzw. Portugiesisch. Englischkenntnisse sind nicht ausreichend.
Nach Erhalt eines Studienplatzes ist der Sprachnachweis beim Akademischen Auslandsamt bis spätestens zum 31. Januar einzureichen. Informationen zum Ablauf der Einreichung des Sprachnachweises erhalten die ausgewählten Studierenden im Rahmen der Platzzusage.
Ausnahme Portugal: Für Aufenthalte in Portugal genügt zum 31. Januar zunächst ein Sprachnachweis auf A2-Niveau. Das B1-Niveau muss spätestens 4 Wochen vor Antritt des Auslandsaufenthalts nachgewiesen werden. Diese Regelung gilt ausschließlich für Portugal.
Interessierte Studierenden reichen die Bewerbung mit der Einwilligungserklärung im genannten Zeitraum im Upload Ordner „Bewerbungen“ in der Infobox der oben genannten Veranstaltung ein. Die korrekte Benennung der Dateien (Bewerbung_Nachname und Einwilligungserklaerung_Nachname) ist zu beachten.
Nach Ablauf der Bewerbungsfrist werden die eingegangenen Bewerbungen vom Akademisch Auslandsamt geprüft und bewertet.
Die Bewertung erfolgt unter anderem auf Grundlage:
- des Motivationsschreibens
- der Vollständigkeit und formalen Korrektheit der Bewerbungsunterlagen
- der fachlichen Ausrichtung des Studiengangs in Bezug auf die jeweilige Partnerhochschule
Werden für eine Partnerhochschule mehr Bewerbungen eingereicht, als vereinbarte Studienplätze zur Verfügung stehen, erfolgt die Platzvergabe per Losverfahren unter den geeigneten Bewerbungen.
Bewerbungen, die sich auf Partnerhochschulen beziehen, deren Kooperationsbereiche nicht oder nur eingeschränkt zum eigenen Studiengang/-fach passen, können nachrangig berücksichtigt werden.
Ein Rechtsanspruch auf einen Studienplatz an einer bestimmten Partnerhochschule oder auf eine Förderung über Erasmus+ besteht nicht.
Zu- und Absagen erfolgen in der Regel bis Mitte Dezember.
Im Rahmen eines bewilligten Erasmus+ Studienaufenthaltes haben Studierende bestimmte Pflichten. Diese betreffen sowohl organisatorische Abläufe als auch akademische Anforderungen. Eine Übersicht bietet die Erasmus+ Studierendencharta, die in Stud.IP unter der Veranstaltung „International Outgoing Students Erasmus+“ in der Infobox abrufbar ist.
- Sprachnachweis einreichen
→ Das erforderliche Sprachniveau richtet sich nach den Vorgaben der Partnerhochschule
→ Fordert die Partnerhochschule keinen Nachweis, ist B1-Level nachzuweisen - Ehrenwörtliche Erklärung einreichen
→ Schriftliche Bestätigung über das Vorliegen oder Nichtvorliegen der Anspruchsvoraussetzungen für die beantragte Zusatzförderung (Top Ups) - Online Learning Agreement (OLA und Anlage OLA 1) abschließen
→ Vereinbarung der Kurse mit der Heimathochschule und der Partnerhochschule - Grant Agreement unterzeichnen
→ Vertrag zur Erasmus+ Förderung - Versicherungsschutz klären, Visum beantragen
→ Für Auslandsaufenthalte außerhalb der EU ist ggf. ein Visum erforderlich - Studienorganisation
→ u. a. Immatrikulation, Beurlaubung, BAföG
- Online Learning Agreement einhalten
→ Kurse wie geplant absolvieren
→ Notwendige Änderungen dokumentieren
- Letter of Confirmation (LoC)
→ Offizieller Nachweis der Partnerhochschule über Beginn und Ende des Aufenthaltes - Transcript of Recods (ToR)
→ Notenübersicht über die erbrachten Leistungen
→ Notwendig für die Anerkennung von Studienleistungen an der Heimathochschule - Teilnahmebericht (EU-Survey)
→ Verpflichtender Online Fragebogen zur Bewertung des Erasmus+ Aufenthaltes - Erfahrungsbericht (Stud.IP)
Alle erforderlichen Informationen und Formulare im Zusammenhang mit der Erasmus+ Förderung erhalten Studierende nach der offiziellen Zusage des Erasmus+ Aufenthaltes direkt von der zuständigen Stelle.
Studierende der Pädagogischen Hochschule Heidelberg, die im Rahmen von Erasmus+ an Hochschulen im Ausland studieren, haben gemäß der Erasmus+ Charta ein Recht auf die „uneingeschränkte Anerkennung der auf zufriedenstellende Weise absolvierten Aktivitäten“.