Der Hochschulrat ist das Aufsichtsgremium unserer Hochschule und besteht aus neun Personen. Die externen Mitglieder repräsentieren gesellschaftlich relevante Bereiche, die vier internen Mitglieder stehen für die unterschiedlichen Statusgruppen unserer Hochschule. Sie nehmen Aufsichtsaufgaben wahr und beraten die Hochschule strategisch. Außerdem stellen die externen Mitglieder einen Brückenschlag zur Gesellschaft dar. Die Mitglieder geben Impulse sowie ermutigende Rückmeldung und verstehen sich als kritische Freund:innen der gesamten Hochschule.
- Prof. em. Dr. Rosemarie Tracy (Vorsitzende)
Seniorprofessorin an der Universität Mannheim - Dörthe Domzig
Leiterin des Amts für Chancengleichheit der Stadt Heidelberg (a.D.) - Dr. Ulrike Freundlieb
Bürgermeisterin für Bildung, Jugend und Gesundheit der Stadt Mannheim (a.D.) - Catharina Seegelken
Geschäftsführerin der Manfred Lautenschläger-Stiftung gGmbH - Prof. Dr. Andreas Trumpp
Abteilungsleiter “Stammzellen und Krebs” und Geschäftsführer des Stammzellinstituts “HI-STEM gGmbH”, Deutsches Krebsforschungszentrum
- Prof. Dr. Marita Friesen
Professorin für Fachdidaktik aus dem mathematisch-naturwissenschaftlichen Bereich, Geschäftsführende Direktorin der Heidelberg School of Education - Prof. Mario Urlaß
Kunstprofessor am Institut für Kunst, Musik und Medien - Dr. Robert Vrban
Akademischer Mitarbeiter am Institut für Sonderpädagogik - Marlene Hummel
Studentin
Ein:e Vertreter:in des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württembergs und das Rektorat sowie die Gleichstellungsbeauftragte nehmen beratend an den Sitzungen des Hochschulrats teil.
Weitere Informationen folgen.
Der Hochschulrat soll die Hochschule in ihrer Gesamtheit beraten, unterstützen und im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben steuern. Die Expertise und der vielfältige Erfahrungshintergrund seiner Mitglieder sollen gesellschaftlich Anschlüsse und eine erwünschte Öffnung der Hochschule nach außen ermöglichen und fördern.
Vor allem gegenüber dem Rektorat soll der Hochschulrat vormals beim Staat verortete Aufsichtfunktionen übernehmen. Ihm kommt die führende Rolle bei der Wahl des:der Rektor:in und des:der Kanzler:in zu.
Besonders die externen Mitglieder sind aufgerufen, sich als engagierte Anwälte ihrer Hochschule zu verstehen und in der Öffentlichkeit als deren positive Multiplikatoren zu wirken. Das ist die Außenperspektive. In der Binnensicht kommt den Externen die Aufgabe zu, die Mitglieder der Hochschule durch gezieltes Nachfragen dazu zu bewegen, sich der gesellschaftlichen Sinnhaftigkeit und Bedeutung ihres Tuns zu stellen und Kompromisse auf kleinstem Nenner zu vermeiden.