Die Exmatrikulation stellt das Ende Ihres Studiums an der Pädagogischen Hochschule Heidelberg dar und kann entweder auf eigenen Wunsch oder aus rechtlichen Gründen, also von Amts wegen, erfolgen. Mit der Exmatrikulation verlieren Sie den Studierendenstatus. Dies kann unterschiedliche Auswirkungen haben.
Über die von der Hochschule ausgesprochene Exmatrikulation werden Sie vom Studienbüro per E-Mail oder postalisch mittels des Exmatrikulationsbescheids informiert. Im CAMPUS-Portal stellen wir Ihnen den Exmatrikulationsbescheid, die Exmatrikulationsbescheinigung sowie die Bescheinigung über Studienzeiten zur Vorlage bei der Deutschen Rentenversicherung zur Verfügung.
Nach Mitteilung des Prüfungsamtes über das Bestehen Ihrer Abschlussprüfung werden Sie mit Wirkung zum Ende des aktuellen Semesters exmatrikuliert.
Falls Sie eine in der jeweiligen Prüfungsordnung vorgesehene Prüfung (z.B. Akademische Vorprüfung, Abschlussprüfung) endgültig nicht bestanden haben, werden Sie ca. einen Monat nach erfolgter Mitteilung durch das Prüfungsamt zum Ende des jeweiligen Semesters, in dem die Mitteilung des Prüfungsamtes erfolgt ist, exmatrikuliert.
Sollten Sie sich nicht ordnungsgemäß innerhalb der entsprechenden Fristen für das Folgesemester online zurückmelden und somit auch die Semestergebühren nicht bezahlen, werden Sie innerhalb weniger Tage nach Ablauf der Mahnfrist zum Ende des aktuellen Semesters exmatrikuliert.
Sollte Ihr Versicherungsstatus erlöschen oder kein aktueller Nachweis über die Krankenversicherung vorliegen, werden Sie innerhalb weniger Tage nach Ablauf einer Mahnfrist zum Ende des aktuellen Semesters exmatrikuliert.
Falls Sie sich bereits für das folgende Semester zurückgemeldet haben und Ihr Studium aus anderen als den oben aufgeführten Gründen (von Amts wegen) beenden möchten (z.B. Hochschulortwechsel, Aufgabe des Studiums), können Sie sich auf eigenen Wunsch exmatrikulieren. Bitte stellen Sie Ihren Antrag auf Exmatrikulation online im
Sie werden grundsätzlich zum Ende des jeweiligen Semesters, in dem der Antrag gestellt wurde, exmatrikuliert. Sie haben jedoch auch die Möglichkeit, sich mit sofortiger Wirkung oder zu einem bestimmten Zeitpunkt im laufenden Semester (z.B. Monatsende beim Übergang ins Referendariat) exmatrikulieren zu lassen.
Bitte beachten Sie, dass der frühestmögliche Exmatrikulationstermin der Termin des Antragseingangs ist. Eine rückwirkende Exmatrikulation ist nicht möglich!
Nach Prüfung und Genehmigung durch das Studienbüro erhalten Sie eine E-Mail mit dem Hinweis auf eine Änderung des Antragsstatus. Im CAMPUS-Portal stellen wir Ihnen den Exmatrikulationsbescheid, die Exmatrikulationsbescheinigung sowie die Bescheinigung über Studienzeiten zur Vorlage bei der Deutschen Rentenversicherung zur Verfügung.
Wenn Sie sich während des laufenden Semesters exmatrikulieren, besteht unter Umständen die Möglichkeit, eine Rückerstattung der Gebühren zu beantragen. Beachten Sie hierzu bitte die Rubrik „Hinweise zur Gebührenrückerstattung“.
Prüfungsrechtsverhältnis und Mitgliedschaftsverhältnis (Immatrikulation) bestehen unabhängig voneinander. Für den Besuch von Lehrveranstaltungen sowie die Nutzung von Hochschuleinrichtungen müssen Sie eingeschrieben sein – für das Schreiben von Abschlussarbeiten jedoch nicht. Lediglich zum Zeitpunkt der Anmeldung und Zulassung zu einer Bachelor- oder Masterarbeit muss der Studierendenstatus bestehen. Danach ist eine Rückmeldung nicht mehr erforderlich. Der Erfolg Ihrer Prüfung und die Erteilung des Zeugnisses wird hiervon nicht beeinflusst.
Im Anschluss an die Exmatrikulation wird Ihr PH-Account deaktiviert. Sollten Sie sich für Ihre ausstehenden Prüfungsleistungen noch Zugriff auf die Services der Hochschule benötigen, dann können und sollten Sie sich für das betreffende Semester selbstverständlich nochmals rückmelden.
Die Exmatrikulation wird, sofern Sie keinen anderen Zeitpunkt wünschen, zum Ende des Semesters ausgesprochen. Sie verlieren damit zum 31. März bzw. 30. September des jeweiligen Kalenderjahres oder zum gewünschten Zeitpunkt Ihren Studierendenstatus. Binnen 14 Tage danach wird Ihr PH-Account deaktiviert und anschließend gelöscht. Damit wird auch die PH-E-Mailadresse stillgelegt und Sie werden keinen Zugang mehr zum CAMPUS-Portal und den verschiedenen Diensten des Rechenzentrums und des Medienzentrums haben, u.a. können Sie dann Ihre Prüfungsleistungen nicht mehr einsehen. Bei Bedarf sollten Sie deshalb Ihre Daten und noch benötigte Informationen aus den verschiedenen Plattformen rechtzeitig vor der Exmatrikulation auf eigenen Speichermedien sichern.
Der Studierendenstatus ist außerdem oftmals maßgeblich für Leistungen Ihres täglichen Lebens. Beachten Sie daher bitte die Vor- bzw. Nachteile, die Ihnen durch den Verlust des Studierendenstatus entstehen. Informieren Sie sich ggf. rechtzeitig bei den entsprechenden Behörden bzw. Einrichtungen zu den Auswirkungen einer Exmatrikulation.