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Rückmeldung

Damit Sie Ihr Studium an der Pädagogischen Hochschule Heidelberg im nächsten Semester fortsetzen können, ist eine fristgerechte Rückmeldung erforderlich. 

Die Rückmeldung zum nächsten Semester erfolgt durch die Überweisung der fälligen Gebühr innerhalb der vorgegebenen Frist.

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zum Ablauf und den notwendigen Schritten.

Sommersemester

ab Anfang Januar 
bis zum 15. Februar

Wintersemester

ab Anfang Juli 
bis zum 15. August

Zusammensetzung des Semesterbeitrags:

Zusätzlich können folgende Studiengebühren anfallen:

Durch die rechtzeitige Zahlung des Semesterbeitrages und ggf. der Studiengebühr bis zum Ende der Rückmeldefrist teilen Sie der Hochschule mit, dass Sie Ihr Studium im nächsten Semester fortsetzen wollen. 

Diese Zahlung muss daher jedes Semester fristgerecht über das erfolgen. Im Online-Rückmeldezeitraum wird Ihnen im Studienservice die Schaltfläche "Rückmeldung" angezeigt und Sie werden Schritt für Schritt durch den Rückmeldeprozess geführt.

Wer sich nicht ordnungsgemäß zurückmeldet, riskiert die Exmatrikulation bzw. den Verlust des Studienplatzes!

  • Mandatserteilung:
    • Für die Abbuchung des Semesterbeitrags müssen Sie ein SEPA-Mandat über das erteilen.
    • Wichtig: Das Mandat darf nur für Ihr eigenes Konto ausgestellt werden (kein Konto von Eltern, Großeltern etc.).
  • Gültigkeit des Mandats:
    • Jedes Mandat gilt nur einmal.
    • Für jede Rückmeldung (jedes neue Semester) müssen Sie ein neues Mandat erteilen.
  • Abbuchung:
    • Der Abbuchungstermin wird bei der Mandatserteilung genannt (14 Tage nach Erteilung).
    • Fällt der Termin auf ein Wochenende oder Feiertag, erfolgt die Abbuchung am nächsten Werktag.
    • Bitte sorgen Sie für ausreichende Kontodeckung an diesem Tag!
Eingeschrieben bleiben,
das Studium fortsetzen - jetzt rückmelden!

 





Sobald Sie die Rückmeldefunktion im genutzt haben, sind Sie direkt für das nächste Semester zurückgemeldet.

Nach erfolgter Rückmeldung leiten wir gemäß Ihres SEPA-Lastsschriftauftrags Ihre Kontodaten an die Landesoberkasse weiter. Diese wird den Semesterbeitrag sowie ggf. Ihre Studiengebühren zu dem bei der Rückmeldung genannten Datum von Ihrem Konto abbuchen.

Bei unzureichender Deckung Ihres Kontos oder anderen Hinderungsgründen teilt uns die Landesoberkasse eine Rücklastschrift mit. Daraufhin erhalten Sie von uns eine Mahnung mit der Aufforderung, den fälligen Betrag an die in der Mahnung genannte Bankverbindung zu überweisen. Wenn Sie die Mahnung erhalten, haben wir Ihre Rückmeldung bereits storniert. Für die Bearbeitung der Rücklastschrift und die Mahnung erheben wir eine Gebühr in Höhe von 10,00 Euro.

Falls Sie von Ihrer Bank bereits vor unserer Mitteilung selbst über die nicht erfolgreiche Abbuchung informiert werden, warten Sie bitte trotzdem die Mahnung ab. Eine Änderung der IBAN oder die vorzeitige Stornierung Ihrer Rückmeldung im CAMPUS-Portal ist aus bearbeitungstechnischen Gründen nicht möglich. Wir bitten daher von Anfragen diesbezüglich abzusehen.

Ihre Immatrikulationsbescheinigung können Sie sich unmittelbar nach erfolgter Rückmeldung über das herunterladen.

Damit Ihre CampusCard (Studierendenausweis) auch im nächsten Semester gültig bleibt, müssen Sie diese erneut validieren. Beim Validieren wird der alte Gültigkeitszeitraum, der auf der Rückseite Ihrer CampusCard aufgedruckt ist, gelöscht und mit dem aktuellen Gültigkeitszeitraum neu bedruckt. 
Validierungsstationen finden Sie sowohl in der Alten PH (vor der Aula) als auch im Neubau (rechts hinter Haupteingang).

Bitte beachten Sie: Aus technischen Gründen ist die Validierung erst am Tag nach der Online-Rückmeldung möglich!

Hinweis zur
Gültigkeit Ihrer Rückmeldung

Mit dem Ausdruck der Immatrikulationsbescheinigung oder der Validierung der CampusCard erwirken Sie keinen Anspruch auf endgültige Immatrikulation. Falls entsprechende Gründe vorliegen, behalten wir uns vor, die Exmatrikulation auch nach erfolgter Rückmeldung auszusprechen.

Prüfungsrechtsverhältnis und Mitgliedschaftsverhältnis (Immatrikulation) bestehen unabhängig voneinander. Daher gilt:

  • Zum Zeitpunkt der Anmeldung und Zulassung zu einer Prüfung müssen Sie immatrikuliert sein.
  • Für das Ablegen von Prüfungen müssen Sie nicht immatrikuliert sein.
  • Bis zur Zulassung zur letzten erforderlichen Prüfung (i.d.R. Examensprüfung, Bachelor- oder Masterarbeit) müssen Sie eingeschrieben bleiben. 
    Danach ist eine Rückmeldung nicht mehr nötig. 
    Der Erfolg Ihrer Prüfung und die Erteilung des Zeugnisses wird hiervon nicht beeinflusst.

Melden Sie sich nicht zurück, werden Sie von Amts wegen exmatrikuliert. Das hat Folgen, die Sie berücksichtigen sollten!
In manchen Fällen kann es sinnvoll sein, auch ohne “Muss” eingeschrieben zu bleiben.

  • Der Account zu den Onlinediensten und Webservices der Hochschule wird gelöscht, Sie haben keinen Zugriff mehr auf die Daten und Dienste.
  • Sie können keine Lehrveranstaltungen mehr besuchen.
  • Sie können keine Hochschuleinrichtungen mehr nutzen.
  • Sie ersparen sich den Semesterbeitrag oder können diesen rückerstatten lassen.
  • Der Verlust des Studierendenstatus kann eventuell mit erheblich höheren Kosten für Ihr tägliches Leben (z.B. bei Statuswechsel in der Sozialversicherung) verbunden sein. 

Prüfen Sie daher selbst, ob Sie im Prüfungssemester eingeschrieben bleiben wollen!

Unsere Mitarbeiter:innen der Telefonhotline helfen Ihnen gerne weiter.

Telefonhotline:
E-Mail:  

Montags - Donnerstags: 08:00 – 15:00 Uhr
Freitags: 08:00 – 12:00 Uhr