An der Pädagogischen Hochschule Heidelberg gibt es Studiengänge, bei denen nur eine bestimmte Anzahl an Studienplätzen zur Verfügung steht.
Die Studienplätze dieser zulassungsbeschränkten Studiengänge werden über ein Auswahlverfahren vergeben.
Hier erfahren Sie, wie das Auswahlverfahren funktioniert und wie Sie Ihre Chancen auf einen Studienplatz verbessern können.

Von der Gesamtzahl der Studienplätze für einen Studiengang werden Vorabquoten für bestimmte Personengruppen abgezogen:
Die verbleibenden Studienplätze werden zu 10% nach Wartezeit und zu 90% nach Auswahlpunkten vergeben.
Die Wartezeit ist die Zeit zwischen dem Abitur und der Studienbewerbung, in der Sie nicht an einer anderen Hochschule immatrikuliert waren. Sie wird in “Wartesemestern” angegeben und in Ihrer Bewerbung automatisch berechnet.
Wichtig: Wir führen keine Warteliste, Sie bewerben sich jedes Semester neu. Wartesemester beeinflussen nicht die Auswahlpunkte.
Hier zählt nicht nur die Abiturnote, sondern auch pädagogische Vorerfahrung z.B. durch Praktika, Ehrenamt oder Freiwilligendienste! Für beides sammeln Sie in Ihrer Bewerbung Punkte. Je höher die Punktzahl, desto höher die Chance auf einen Studienplatz.
"Numerus Clausus"
Aus allen Bewerbungen für einen Studiengang werden Ranglisten auf Basis der Wartezeit und der Auswahlpunkte gebildet.
Die Wartezeit oder Punktzahl, mit der der letzte Studienplatz vergeben wird, bildet den sogenannten Grenzwert, den Numerus Clausus (NC).
Der Grenzwert (NC) für die Zulassung nach Wartezeit schwankt stark und bietet keine verlässliche Orientierung.
Die Grenzwerte nach Auswahlpunkten der letzten Semester finden Sie in unseren Grenzwerttabellen!
Soziale Dienste wie z.B. ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) haben in der Regel eine Dauer von einem Jahr, werden aber ab einer Dauer von mindestens 6 Monaten als Dienst anerkannt.
Leisten Sie einen solchen sozialen Dienst, profitieren Sie in unserem Auswahlverfahren doppelt:
- Sie können Auswahlpunkte für pädagogisch relevante Tätigkeiten erhalten.
- Das Dienstkriterium wirkt sich im Auswahlverfahren vorteilhaft aus.
Als Sozialer Dienst gilt:
- Freiwilliges Soziales oder Ökologisches Jahr im Sinne des Gesetzes zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten
- Internationaler Jugendfreiwilligendienst, Europäischer Freiwilligendienst, Förderprogramme Weltwärts und kulturweit
- Bundesfreiwilligendienst nach dem Bundesfreiwilligendienstgesetz
- Freiwilliger Wehrdienst nach dem Wehrpflichtgesetz oder Dienst beim Bundesgrenzschutz
- Entwicklungsdienst nach dem Entwicklungshelfergesetz
- eine Betreuung oder Pflege eines leiblichen/adoptierten Kindes unter 18 Jahren oder einer/s pflegebedürftigen Angehörigen bis zur Dauer von drei Jahren
Anerkennung von FSJ, BufDi etc.:
- Die Dienstzeitbescheinigungen müssen vom anerkannten Träger ausgestellt werden. Bundesfreiwilligendienste können auch durch eine Bescheinigung der Einsatzstelle nachgewiesen werden.
- Die Dienstzeitbescheinigungen müssen einen Bezug zum jeweiligen Gesetz haben, damit festgestellt werden kann, dass ein offizieller Dienst mit den entsprechenden Anforderungen vorliegt.
- Wer seinen Dienst zum Zeitpunkt der Bewerbung noch ableistet, reicht eine Bescheinigung mit aktuellem Ausstellungsdatum ein. Bescheinigungen bzw. Verträge, die vor Beginn des Dienstes ausgestellt werden, bleiben unberücksichtigt!
Anerkennung der Betreuung/Pflege eines Kindes oder Angehörigen:
- Eine schriftliche Versicherung, dass die Betreuung/Pflege eines Kindes bzw. Angehörigen in ihrem Umfang und ihrer Intensität mit den übrigen Diensten vergleichbar ist. Daraus muss hervorgehen, dass diese einer vollzeitbeanspruchenden Tätigkeit entsprach und wie lange ("von... bis...") die Betreuung bzw. Pflege gedauert hat.
- Im Falle der Betreuung bzw. Pflege eines Kindes: alle Belege, die Aufschluss über die Betreuungsbedürftigkeit geben (Geburtsurkunde und Meldebescheinigung, ärztl. Attest).
- Im Falle der Betreuung bzw. Pflege einer:s Angehörigen: eine ärztl. Bescheinigung, die über Grund und Umfang der Pflegebedürftigkeit Aufschluss gibt sowie eine Meldebescheinigung der pflegebedürftigen Person.
Aus den Unterlagen muss sich nachvollziehbar und glaubhaft ergeben, dass die Betreuung bzw. Pflege in dem angegebenen Umfang ausgeübt wurde.
Sie erhalten während eines Dienstes - zum Beispiel im FSJ oder beim Bundesfreiwilligendienst – einen Studienplatz.
Was tun, wenn Sie wegen des noch laufenden Dienstes den Studienplatz noch nicht antreten können oder wollen?
Damit Ihnen daraus kein Nachteil entsteht, haben Sie nach dem Dienst Anspruch auf eine sogenannte Vorwegzulassung. So bleibt Ihnen der Studienplatz erhalten.
Eine Vorwegzulassung setzt voraus, dass zu Beginn oder während des Dienstes eine Bewerbung und eine Zulassung zum Studium vorlag. Speichern Sie sich daher den Zulassungsbescheid ab.
Um die Vorwegzulassung geltend zu machen, müssen Sie
- die Zulassung beantragen: spätestens zum zweiten auf die Beendigung des Dienstes folgenden Vergabeverfahrens (Ausschlussfristen sind der 15. Januar für das Sommersemester und 15. Juli für das Wintersemester). Wichtig: die Vorwegzulassung gilt für den Studiengang (und bei den Lehramtsstudiengängen für die Fächerkombination, für die Sie bereits die Zulassung erhalten haben).
- den Dienst nachweisen: mit einer aktuellen Dienstbescheinigung oder der Abschlussbescheinigung Ihres Dienstes
- den Zulassungsbescheid vorlegen

Im Studiengang B.A. Sonderpädagogik werden die Studienplätze nach den einzelnen sonderpädagogischen Fachrichtungen vergeben. Das bedeutet, es gibt für diesen Studiengang nicht eine große Rangliste aller Bewerbungen.
Für jede sonderpädagogische Fachrichtung wird eine eigene Rangliste aus Bewerbungen erstellt und für jede Rangliste gibt es schließlich einen eigenen
Maßgeblich ist, welche 1. sonderpädagogische Fachrichtung Sie wählen.
Die zweite sonderpädagogische Fachrichtung wirkt sich nicht auf das Auswahlverfahren aus.

Für manche Grundschulfächer mangelt es besonders an Lehrer:innen.
Für diese “Mangelfächer” werden im Studiengang „B.A. Bildung im Primarbereich“ zusätzliche Studienplätze reserviert.
Diese werden über die sogenannte “Kompetenzorientierte Passungquote” (kurz: kPQ) vergeben.
Fächer mit kompetenzorientierter Passungsquote (kPQ):
- Passungsquote 1: Kunst, Musik
- Passungsquote 2: Sport
- Passungsquote 3: Naturwiss.-techn. Sachunterricht mit Schwerpunkt Chemie, Physik, Technik
Wenn Sie eines dieser Fächer wählen und die passende Eignung und Motivation nachweisen, verbessern sich Ihre Zulassungschancen.
Aus allen Bewerbungen für einen Studiengang wird eine Rangliste auf Basis der Auswahlpunkte gebildet.
Je höher die Gesamtpunktzahl, desto höher die Chancen auf einen Studienplatz.
Die Punktzahl, mit der der letzte Studienplatz vergeben wird, bildet den sogenannten Grenzwert, den Numerus Clausus (NC).
Die Grenzwerte der letzten Vergabeverfahren finden Sie in den untenstehenden Tabellen!
Neben einer allgemeinen Rangliste werden separate Ranglisten für Fächer der
Die Studienplätze werden nach der gewählten

Die allgemeine Telefonhotline steht gerne für alle Fragen zum Studium zur Verfügung.
Telefonnummer:
Montag: 10:00 - 15:00
Dienstag: 10:00 - 15:00
Mittwoch: 10:00 - 15:00
Donnerstag: 10:00 - 15:00
Freitag: 10:00 - 12:00

Im SSC im Altbau der PH Heidelberg sind wir für persönliche Fragen und Beratung da.
Ort: Raum 012a
Montag: 10:00 - 14:00
Dienstag: 10:00 - 14:00
Mittwoch: 10:00 - 14:00
Donnerstag: 10:00 - 14:00
Freitag: 10:00 - 12:00

Die
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